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Glossar zu Begriffen in der Wirtschaft

(mit einigen Begriffen zum Internet)

E

Ecash-Geldbörse
EC-Geldkarte
Effektivzins
Ehevertrag
Eidesstattliche Versicherung
Eigenbeleg
Eigenkapital (Reinvermögen)
Eigenkapitalersatz
Eigentum
Eigentumsvorbehalt
Eigenverbrauch
Einfuhrgenehmigung
Einkommen (Einkünfte)
Einkommen(s)steuer
Einlage
Einmanngesellschaft
Einnahmen
Einnahme-Überschuß-Rechnung
Einzelfertigung
Einzelkosten

Einzelunternehmen
Eiserner Bestand
Elektronischer Zahlungsverkehr
(= Electronic banking)
E-Mail
Embargo
Empowerment
Entnahmen
Erfüllungsort
Erfolgskonto
Erfolgsrechnung (kurzfristig)
Ergonomie
Erhaltungsaufwand
EPR
ERP (European Recovery Program)
Eurozinsmethode
Eventmarketing
EWIV
EZB


Ecash-Geldbörse:
Die Ecash-Geldbörse wird als Software installiert und als Konto im Online-Zahlungsverkehr eingesetzt. Dabei hat es der Kunde mit drei Konten zu tun.

  1. Zunächst überweist er von seinem Girokonto Beträge auf sein eingerichtetes ecash-Konto.
  2. Von diesem Konto kann er dann auf die installierte ecash-Geldbörse seines PC Beträge überweisen,
  3. die dann für den Online-Einkauf transferiert werden.

Will der Kunde also Online einkaufen, so genügt ein Mausklick auf seine ecash-Geldbörse. Bevor die Bank die ecash-Einheiten in die ecash-Geldbörse überträgt, erhält das ecash einen Schlüssel, der verhindert, daß die Münzen dupliziert werden können. Die Hausbanken erteilen weitere Informationen zu diesem System. Siehe auch Elektronischer Zahlungsverkehr oder Online-Cash

EC-Geldkarte:
Die EC-Geldkarte ist ein Online-Zahlungsmittel. Die EC-Geldkarte läßt sich am Geldautomaten aufladen.
Um die Geldkarte als Online-Zahlungsmittel nutzen zu können, muß der eigene PC mit einem Chipkartenleser ausgestattet sein. Der größte Vorteil der EC-Geldkarte gegenüber der Kreditkarte ist die Möglichkeit, auch kleine Beträge im Pfennigbereich wirtschaftlich abzurechnen. Für diese Möglichkeit von Micropayment wird eine hohe Nachfrage erwartet, zumal die EC-Geldkarte beim Online-Einkauf die Anonymität des Kunden wahrt. Siehe auch Elektronischer Zahlungsverkehr oder Online-Cash

Effektivzins:
Der effektive Jahreszins soll entweder die Gesamten Kosten eines Kredits in % ausdrücken, oder den Gewinn einer Kapitalanlage unter Berücksichtigung von Gebühren oder Ausgabeaufschlägen

Ehevertrag:
Ehevertrag wird ein Vertrag genannt, den die beiden Ehepartner entweder vor oder während ihrer Ehe schließen, und in dem die beiderseitigen Rechte und Pflichten vertraglich festgelegt werden.
Vereinbart werden kann in einem Ehevertrag alles. Nur auf den Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden. Vom Gesetz her ist keine bestimmte Form für den Ehevertrag vorgeschrieben. Von der Formfreiheit eines Ehevertrags gibt es zwei Ausnahmen: Werden im Ehevertrag güterrechtliche Fragen geklärt, muß der Vertrag vor einem Notar geschlossen werden. Das gleiche gilt, wenn ein Versorgungsausgleich vereinbart werden soll. Siehe auch Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft

Eidesstattliche Versicherung:
Eine eidesstattliche Versicherung ist der Eid eines Schuldners zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse. Der Schuldner muß im Falle einer ergebnislos gebliebenen Zwangsvollstreckung sein gesamtes Vermögen unter Eid offenlegen. Er wird dann in das beim Amtsgericht öffentlich geführte Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Eigenbeleg:
Wenn keine Fremdbelege vorhanden sind oder gar nicht vorhanden sein können, weil es sich um einen Vorgang handelt, an dem gar keine Fremden beteiligt waren, ist ein Eigenbeleg zu erstellen.
Da Finanzamt darf den Eigenbeleg nur dann ablehnen, wenn er nicht glaubhaft ist oder wenn auch ein Fremdbeleg beschaffbar gewesen wäre oder wenn die strengen Auflagen (z.B. bei dem Führen von Fahrtenbüchern oder bei Bewirtungsbelegen) nicht eingehalten werden. Typische Beispiele für Eigenbelege sind:

  • Fahrtenbücher
  • Aufzeichnungen über geschäftlich oder dienstlich geführte Gespräche von privaten oder öffentlichen Telefonen
  • Gebühren an Parkuhren
  • Trinkgelder an Hotelpersonal
  • sonstige Nebenkosten bei Dienst- oder Geschäftsreisen Bewirtungen (teilweise, soweit es Veranlassung und teilnehmende Personen anbelangt)
  • Anweisungen über erforderliche Umbuchungen
  • Stornierungen
  • Rückbuchungen
  • Ausbuchungen
  • Verrechnungsbuchungen
  • Abschlußbuchungen
  • bei Gaststätten auch Speise- und Getränkekarten

Siehe auch Notbeleg oder Fremdbeleg

Eigenkapital (Reinvermögen):
Eigenkapital = Vermögen − Schulden
Als Eigenkapital werden die eigenen Mittel des Unternehmens bezeichnet. Die eigenen Mittel sind dabei das vom Unternehmer oder den Gesellschaftern zur Verfügung gestellte Kapital zuzüglich oder abzüglich des erwirtschafteten Erfolgs sowie zuzüglich der Rücklagen.
Das Eigenkapital wird bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft in einer einzigen Position, die alle eben genannten Positionen zusammenfaßt, auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Durch die wechselnde Höhe des Unternehmenserfolgs ändert sich natürlich auch die Höhe der zu jedem Bilanzstichtag ausgewiesenen Sammelposition Eigenkapital (bewegliche Kapitalkonten). Den Gewinn des Unternehmens kann man also nicht direkt aus der Bilanz ablesen, sondern muß das Eigenkapital mit dem des Vorjahres vergleichen. Die Differenz ist der Gewinn. Bei einer Kapitalgesellschaft sind die Kapitalkonten fest, da gesetzlich in der Höhe vorgeschrieben. Bei der GmbH spricht man von Stammkapital, eine Aktiengesellschaft (Aktiengesellschaft) hat Grundkapital. Rücklagen werden hier in gesonderten Passivpositionen ausgewiesen, ebenso wie der erwirtschaftete Gewinn oder Verlust, den man bei Kapitalgesellschaften direkt aus der Bilanz ablesen kann. Da bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das gesetzlich vorgeschriebene Kapital (Stamm- oder Grundkapital) beschränkt ist, kann es in einer Krise aus Gläubigerschutzprinzipien dazu kommen, daß Gesellschafterleistungen, wie z.B. Darlehen oder Bürgschaften für Fremddarlehen, die anstatt einer zusätzlichen Eigenkapitalzufuhr erfolgen, als Eigenkapitalersatz klassifiziert werden. Neben den klassischen Methoden der Eigenkapitalbeschaffung, wie z.B.

  • Einlagen aus dem Privatvermögen
  • Nachschüsse
  • Kapitalerhöhungen
  • Aufnahme von Kommanditisten
  • Aufnahme von stillen Gesellschaftern oder
  • Unterbeteiligungen

wird für viele Unternehmen das "Going public", also der Börsengang, immer attraktiver. Siehe auch Fremdkapital oder Horizontale Finanzierungsregel

Eigenkapitalersatz:
Als Eigenkapitalersatz werden Gesellschafterleistungen, wie z.B. Darlehen oder Bürgschaften angesehen, die einer Kapitalgesellschaft in einer Krise gewährt oder belassen werden, anstatt ihr zusätzliches Eigenkapital zuzuführen.
Grundsätzlich sind und bleiben auch Gesellschafter-Darlehen Fremdkapital. Sobald aber ein Gesellschafterdarlehen als Eigenkapitalersatz angesehen wird, darf es - auch bei formeller Fälligkeit - nicht zurückgezahlt werden. Tilgt die Kapitalgesellschaft das Darlehen dennoch, muß der Gesellschafter - meist auf Verlangen des Insolvenzverwalters - das Geld der GmbH wieder zur Verfügung stellen. Eine GmbH ist spätestens dann in der Krise, wenn kein fremder Dritter bereit ist, ihr ohne zusätzliche Sicherheiten (Bürgschaften) der Gesellschafter oder anderer Personen, einen Kredit zu geben.

Beispiel:
Eine GmbH mit zwei Gesellschaftern nimmt zwischen 1997 und 2000 Kontokorrentkredite in Anspruch. Der eine Gesellschafter bestellt zur Kreditabsicherung eine Grundschuld über 100 000 DM auf sein Privatvermögen. Der zweite Gesellschafter übernimmt eine selbstschuldnerische Bürgschaft in unbegrenzter Höhe. Im Februar 1999 wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Seit Juni 1998 hatte die GmbH den weitaus größten Teil des Kontokorrentkredits bei der Bank getilgt und dabei andere Schuldner vernachlässigt, da die Krise immer noch nicht beigelegt war. Der Insolvenzverwalter sieht in der Kreditrückzahlung eine Tilgung kapitalersetzender Darlehen und verlangt Erstattung.

Eigentum:
Zu unterscheiden ist der

  1. Der verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff: Eigentum ist (nach deutschem Recht) jedes besondere vermögenswerte Recht, jedes vermögenswerte Gut. Seinem rechtlichen Gehalt nach ist es gekennzeichnet durch Privatnützigkeit, d.h. durch die Zuordnung zu einem Rechtsträger, in dessen Hand es als Grundlage privater Initiative und im eigenverantwotlichen Interesse "von Nutzen sein soll".
    Neben dem Sacheigentum des bürgen Rechts fallen z.B. Forderungen, Aktien, Urheberrechte, Versicherungsrenten oder Rentenanwartschaften unter die Garantie des Eigentums, nicht aber:
    • das Vermögen als solches,
    • Geld im Sinne einer Wertgarantie,
    • Gewinnchancen,
    • Verdienstmöglichkeiten.
    Hierbei ist die Sozialpflichtigkeit zu beachten: "Eigentum verpflichtet". Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

  2. Der bürgerrechtliche Eigentumsbegriff: Unter Eigentum versteht sich hierbei (wiederum nach deutschem Recht) das umfassende (absolute, aber rein dingliche) Herrschaftsrecht über bewegliche und unbewegliche Sachen. Hierbei unterliegt aber die Ausübung des Eigentumsrechts einigen Beschränkungen:
    • das Schikanen-Verbot
    • das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung
    • das Nachbarschaftrecht und
    • der Notstand

Der Erwerb und die Veraüßerung von Eigentum unterliegen aber einer Flut von landesspezifischen und regionalen Gesetzen und in den letzten Jahrzehnten stetig zunehmenden Regeln und Reglementierungen, bzw. dem stetig zunehmenden "Steuern des Zentralstaates".

Eigentumsvorbehalt:
einfacher Eigentumsvorbehalt
Beim Eigentusvorbehalt bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware. Der Eigentumsvorbehalt muss ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart werden. Zahlt der Käufer nicht hat der Verkäufer folgende Rechte:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag und damit herrausforderung der Ware
  • Aussonderungsrecht der Ware beim Konkurs des Käufers
  • Drittwiderspruchsklage bei Pfändung, die Ware muss wieder herausgegeben werden.

Der (einfache) Eigentumsvorbehalt erlischt, wenn die verkaufte Sache

  • an einen gutgläubigen Dritten weiterverkauft wird
  • mit einem Grundstück so verbunden wird, dass sie einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks bildet
  • zu einer neuen Sache verarbeitet wird
  • verbraucht oder vernichtet wird

Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt werden die Forderungen, die beim Weiterverkauf entstehen abgetreten. Der Verkäufer wird anteilsmäßig Eigentümer an der weiterverarbeiteten Sache. Beim erweiterten Eigentumsvorbehalt behält sich der Verkäufer das Eigentum an allen von ihm an den selben Käufer gelieferten Sachen vor.

Eigenverbrauch:
Eigenverbrauch ist die tatsächliche, vom Willen des Unternehmers gesteuerte Wertabgabe aus dem Unternehmen zu unternehmensfremden Zwecken.
Eigenverbrauchs-Tatbestände sind anzutreffen bei

Einfuhrgenehmigung:
Eine Einfuhrgenehmigung ist erforderlich, wenn Waren aus Drittländern eingeführt werden sollen, deren Einfuhr kontigentiert ist oder besonderen Auflagen unterliegen. Soweit für die Einfuhr bestimmter Waren eine Einfuhrgenehmigung erforderlich ist, muß ein entsprechender Antrag bei der amtlichen Behörde vorgelegt werden. Die Genehmigungspflichten ergeben sich aus nationalen und EU-Verordnungen.

Einkommen (Einkünfte):
Das zu versteuernde (oder nicht zu versteuernde) Einkommen kann man in folgendem Schema unterteilen:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. Sonstige Einkünfte

Siehe auch Gewinnermittlung oder Verlust

Einkommen(s)steuer:
Die Einkommensteuer ist die Steuer, die jeder Steuerpflichtige auf sein Einkommen bezahlen muß. Der Einkommensteuerpflicht unterliegen natürliche Personen. Nicht natürliche, juristische Personen unterliegen der Körperschaftsteuer.
Die Einkommensteuer bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Die Einkommensteuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs. Auf die zu erwartende - meist anhand der Einkommen des Vorjahres geschätzte - Steuerschuld müssen Vorauszahlungen geleistet werden, insbesondere Einzelunternehmen oder einer Gesellschafter von Personengesellschaften und Freiberufler. Diejenigen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, leisten ihre Vorauszahlungen auf die jährliche Einkommensteuerschuld in Form der Lohnsteuer.
Die Einkommensteuer ist eine Ertragsteuer, die ihrerseits nicht die Steuerschuld mindern darf:
Sie darf z.B. weder als Betriebsausgabe noch als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Um die Einkommensteuer zu ermitteln, wird der Steuerbetrag, der auf das zu versteuernde Einkommen entfällt, aus der Steuertabelle abgelesen.

Einlage:
Überführt ein Unternehmer einen Vermögensgegenstand oder ein Wirtschaftsgut aus seinem Privatvermögen in das Betriebsvermögen, so ist dies eine Einlage.
Eine Einlage liegt vor, wenn durch einen Einlagewillen (einer bewußten Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen oder zur betrieblichen Nutzung) und eine Einlagehandlung (Einbuchung eines Wirtschaftsguts, Änderung zur betrieblichen Nutzung) ein Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt wird. Gegenstand einer Einlage können sein Bareinzahlungen (z.B.: Einlagen von Geld in die Geschäftskasse, Einzahlung auf ein betriebliches Konto, auch Zahlung einer Betriebsschuld mit Mitteln des Privatvermögens), sonstige Wirtschaftsgüter (z.B.: bisher ausschließlich privat genutzter Kombi wird in Zukunft nur noch als betrieblicher Lieferwagen eingesetzt), Nutzungen (z.B.: privater Pkw wird auch für betrieblich veranlaßte Fahrten genutzt), Leistungen (z.B.: privat angestellte Putzfrau reinigt auch die betrieblichen Räume). Siehe auch Betriebsvermögen oder Wirtschaftsgut

Einmanngesellschaft:
Gehört einer juristischen oder natürlichen Person alle Gesellschaftsanteile einer Kapitalgesellschaft, so spricht man von einer Einmanngesellschaft.
Wegen der Haftungsbeschränkungen sind Ein-Mann-GmbH's bereits lange verbreitet und üblich. Seit der Einführung des neuen Aktiengesellschaftsrechts dürfen auch Kleine Aktiengesellschaften Einmanngesellschaften sein. Die Einmanngründung muß ausdrücklich dem Handelsregister gemeldet werden. Außerdem werden häufig von dem Allein-Gründer einer Kapitalgesellschaft zusätzliche Sicherheiten verlangt. Siehe auch Personengesellschaft

Einnahmen:
Einnahmen sind die Gelder, die in einer Einkunftsart fließen.
Einnahmen fallen bei allen Einkunftsarten an. Bei den Gewinneinkunftsarten, also den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb, nennt man sie Betriebseinnahmen.

Einnahme-Überschuß-Rechnung:
Bei der Einnahme-Überschuß-Rechnung wird der Erfolg als Unterschiedsbetrag zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben errechnet.
Betriebseinnahmen sind Einnahmen, die durch den Betrieb veranlaßt sind, Betriebsausgaben umgekehrt Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind.

Einzelfertigung:
Bei der Einzelfertigung (Spezial-Maschinen) wird jeweils nur eine Einheit eines Produktes hergestellt.
Beispiele zur Einzelfertigung:

  • Spezialmaschinenbau,
  • Kraftwerksbau,
  • Schiffsbau,
  • Bau von chemischen Großanlagen etc.

Siehe auch Baustellenfertiung

Einzelkosten:
Einzelkosten sind Kosten, die dem jeweiligen Wirtschaftsgut direkt, also ohne Schlüsselung, und unmittelbar zugerechnet werden können.
Einzelkosten gehören zu den Herstellungskosten. Als Material-Einzelkosten werden dabei die Kosten für die Materialien verstanden, die in den Produktionsprozeß eingegangen sind. Kosten, die durch die Material-Verarbeitung entstehen und die dem Wirtschaftsgut direkt zurechenbar sind, wie beispielsweise Akkordlohn, der sich nach Stück errechnet, sind Fertigungs-Einzelkosten. Siehe auch Gemeinkosten, Herstellungskosten, Kostenträger, Sonderkosten der Fertigung oder Wirtschaftsgut

Einzelunternehmen:
Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, dessen Kapital sich im Besitz einer einzelnen Person befindet.
Vorteil: alleinige Geschäftsführung, volle Gewinnchance, einfache Gründung;
Nachteil: ungeteiltes Unternehmerrisiko.

Eiserner Bestand:
Der Eiserne Bestand ist eine Methode zur Bewertung von Vorratsvermögen.
Wirtschaftsgüter können mit einem Festwert, bei dem die Menge und der Wert gleich bleibt, angesetzt werden, wenn

  1. die Wirtschaftsgüter regelmäßig ersetzt werden
  2. der Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist
  3. die Bestandsveränderungen (Größe/Wert/Zusammensetzung) gering ist und es sich
  4. um Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe handelt.

Beim Eisernen Bestand muß mindestens alle drei Jahre der Bestand neu aufgenommen werden. Wenn dann der neue Festwert unter dem alten Festwert liegt, muß auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden. Siehe auch Betriebsvermögen, Vorratsvermögen, Umlaufvermögen oder Wirtschaftsgut

Elektronischer Zahlungsverkehr (=Electronic banking):
Unter elektronischem Zahlungsverkehr versteht man den Einsatz moderner Datentechnik im Zahlungsverkehr. Zu Electronic banking gehört u.a. ein Zahlungsverkehrs-Programm, das für jene Kunden geeignet ist, die zu bestimmten Terminen viele Zahlungsaufträge abwickeln müssen. Die Überweisungs- und Lastschriftaufträge werden mit einem PC-Programm erfaßt, terminiert und auf Diskette gespeichert. Die Diskette wird bei der Hausbank eingereicht.
Um sich am Electronic banking beteiligen zu können, müssen die Nutzer über einen Personalcomputer und entsprechende Software verfügen. Wenn regelmäßig eine größere Anzahl von Lastschriften anfallen, empfiehlt sich die papierlose Form über Diskette. Im sogenannten Clearing-Verfahren können papierlos per Lastschriftverfahren Einziehungen von den Konten der Kunden vorgenommen werden. Mit einem Modem und einem Telefon-Anschluß können vom PC aus über den Datex-J-Dienst der Telekom zu jeder Tages- und Nachtzeit Konto-/Depot-Auszüge vom Rechner der Hausbank abgerufen werden. So können jederzeit die Salden der Konten gegenseitig abgestimmt und Zinskosten damit gesenkt werden. Mit einem besonderen Programm werden die abgerufenen und abgespeicherten Salden, Abbuchungen, Überweisungen und Umsätze in andere PC-Programme übertragen - z.B. in Buchhaltungs- oder in Auswertungsprogramme. Mit Electronic banking werden Zahlungsaufträge schneller der Bank übermittelt. Außerdem ist der beleglose Zahlungsverkehr bezüglich der Bankgebühren kostengünstiger als der beleghafte Zahlungsverkehr. Das für Electronic banking notwendige Programm stellt die Hausbank zur Verfügung. Manche EDV-Buchhaltungsprogramme bieten hierfür eigene Module an. Siehe auch Ecash-Geldbörse, Interaktive Dienste, Online-Cash, Telebanking oder Teleshopping

E-Mail:
E-Mail ist die elektronische Post, die über Datennetze verschickt wird. Beliebige Mitteilungen werden in einem elektronischen Postfach gesammelt und können zu jeder beliebigen Zeit dort abgerufen werden. Jeder Teilnehmer an der E-Mail-Post hat eine sogenannte E-Mail-Adresse. Sie ist die Anschrift seines persönlichen Postfachs und setzt sich aus dem persönlichen Nutzernamen und dem Rechnernamen zusammen. Beide Teile dieser Adresse werden durch das @-Zeichen getrennt. An den Rechnernamen wird nach einem Punkt eine weitere Kennung gesetzt, die eine Zuordnung des Rechners erlaubt (meist ist dies eine Länderkennung, z.B. .de für Deutschland). Siehe auch Interaktive Dienste oder Internet

Embargo (span. Beschlagnahme):
Embargo (leitet sich vom span. embargar beschlagna(e)hmen und embarque Einschiffung, also eine Beschlagnahme von (Waren bei) Handelsschiffen) ist das staatliche Verbot, bestimmte Waren (z. B. Rüstungsgüter) in bestimmte Länder auszuführen. Ein Embargo hat stets politische Gründe.

Empowerment:
Empowerment bezeichnet die Einbeziehung der Mitarbeiter in Entscheidungen. In schlanken Unternehmen gibt es weniger Führungskräfte als in traditionellen Firmen. Deshalb werden die Mitarbeiter stärker in die Entscheidungen einbezogen.
Je nach Ausgangslage im Unternehmen, lassen sich unterschiedliche Grade der Verantwortungs- und Entscheidungsübertragung grob unterscheiden:

  1. Einführung eines Verbesserungsvorschlagwesens (= Recht der Mitarbeiter, Vorschläge zur Gestaltung des Arbeitsprozesses zu machen)
  2. Verantwortung für das engere Arbeitsumfeld (= Recht der Mitarbeiter, ihren Arbeitsprozeß weitgehend eigenverantwortlich zu organisieren)
  3. Einbeziehung in die unternehmensrelevanten Entscheidungen (= umfassende Beteiligung der Mitarbeiter an allen wichtigen Unternehmensentscheidungen).

Empowerment ist eng mit dem Lean Management verbunden. Schlanke Firmen sind auf eine optimale Nutzung ihrer Mitarbeiterpotentiale angewiesen. Damit ist Empowerment generell mit einem Wechsel des traditionellen Rollenverständnisses der Mitarbeiter und Führungskräfte verbunden. Siehe auch Flache Hierarchien oder Lean Management

Entnahmen:
Entnahme ist ein Begriff aus der Einkommensteuer. Eine Entnahme liegt vor, wenn ein Unternehmer aus seinem Betrieb ein Wirtschaftsgut für sich, für seinen privaten Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke entnimmt.
Entnahmen können z.B. sein Bargeld Waren Erzeugnisse Nutzungen Leistungen Man unterscheidet folgende Arten von Entnahmen Geldentnahmen, z.B. aus der Kasse oder vom Bankkonto Sachentnahmen, z.B. wenn ein bisher betrieblich genutzter Gegenstand nur noch privat genutzt wird (Auto, PC, ...) oder wenn ein Metzgereiinhaber aus seiner Metzgerei Fleisch für den Sonntagsbraten verwendet. Nutzungsentnahmen, z.B. die zeitweise private Nutzung des betrieblichen Pkw Leistungsentnahmen, z.B. hilft die Betriebs-Putzfrau in ihrer Arbeitszeit beim privaten Frühjahrsputz oder der Betriebsgärtner mäht den Villen-Rasen. Geldentnahmen werden auf dem Privatkonto und dem entsprechenden Finanzkonto verbucht. Entnahmen mindern zwar das Eigenkapital, aber nicht den (steuerpflichtigen) Gewinn. Sachentnahmen (Waren und Erzeugnisse) werden wie Verkaufsgeschäfte an einen fiktiven Dritten behandelt. Der unterstellte Verkaufspreis erhöht den Gewinn.

Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der Ort, an dem ein Schuldner (z.B. ein Käufer oder Verkäufer) seine Leistung zu bewirken hat. Man unterscheidet:

  1. Gesetzlicher Erfüllungsort: Er ist maßgebend, falls kein E. nach (2) oder (3) zutrifft. Gesetzl. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Schuldners.
  2. Vertraglicher Erfüllungsort: ist der vereinbarte Erfüllungsort. Beim Versand oder Versendungskauf bestimmt er den Ort des Gefahrübergangs.
  3. Natürlicher Erfüllungsort: ist der Ort, an dem wegen der best. Eigenart des Rechtsgeschäfts zu leisten ist (z. B. die Installation von Heizkörpern in einem best. Gebäude).

Erfolgskonto:
Erfolgskonten sind die Konten der Buchführung, die am Anfang eines jeden Wirtschaftsjahrs aus der Gewinn- und Verlustrechnung heraus in einzelne Konten übernommen werden.
Erfolgskonten werden unterschieden in Aufwandskonten (Sollkonten, Zunahme im Soll/Aktivseite, Abnahme im Haben/Passivseite) und Ertragskonten (Habenkonten, Zunahme im Haben/Passivseite, Abnahme im Soll/Aktivseite). Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften, also bei OHG's und KG's, erhöht ein Gewinn das Eigenkapital, das auf der Passivseite der Bilanz steht. Umgekehrt vermindert ein Verlust das Eigenkapital. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens, also die Summe der Erfolgskonten, findet hier über das Eigenkapital Eingang in die Bilanz. Bei Kapitalgesellschaften, z.B. bei GmbH's, wird der Erfolg auf der Passivseite der Bilanz in einem beweglichen Gewinn- und Verlustkonto ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung von Kapitalgesellschaften findet also direkten Eingang in die Bilanz, aber steht - bei Gewinn - ebenfalls auf der Passivseite.

Erfolgsrechnung/kurzfristige:
Die kurzfristige Erfolgsrechnung ist eine Periodenrechnung, in der der Periodenerfolg eines Betriebs dargestellt wird. Man spricht von der Kostenträgerzeitrechnung, wenn die Kostenträgerrechnung auf einen bestimmten Zeitraum, z.B. Monat oder Quartal, bezogen ist. Die Kostenträgerzeitrechnung wird oft auch kurzfristige Erfolgsrechnung genannt und gilt als Controlling-Instrument.
Mit der kurzfristigen Erfolgsrechnung hat das Unternehmen ein exzellentes Mittel in der Hand, um vorhandene Schwachstellen zu erforschen - und wo nötig, gegenzulenken. Den Erfolg - positiv wie negativ - kann kurzfristig, nämlich innerhalb des gewählten Abrechnungzeitsraums (Monat oder Quartal) kontrolliert werden. Die Grundlagen für die kurzfristige Erfolgsrechnung sind einmal die periodengerecht abgegrenzten Kosten der Betriebsabrechnung und zum anderen der Erlös der Produkte. Hier muß allerdings dafür gesorgt werden, daß die Abgrenzung auch tatsächlich stimmt. So dürfen beispielsweise Lagerzu- und -abgänge nicht doppelt mit eingerechnet werden. Siehe auch Controlling oder Deckungsbeitrag

Ergonomie:
ist die Erforschung der Leistungsmöglichkeiten u. optimalen Arbeitsbedingungen des Menschen

Erhaltungsaufwand:
Als Erhaltungsaufwand werden die laufenden Aufwendungen beschrieben, die ein Wirtschaftsgut während seiner Nutzungsdauer verursacht.
Wenn die Aufwendungen dagegen die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts erheblich verlängern oder seine Funktionsweise ändern, sind die entstehenden Kosten in aller Regel Herstellungskosten, und zwar nachträgliche Herstellungskosten. Erhaltungsaufwand ist als Betriebsausgabe sofort abzugsfähig. Nachträgliche Herstellungskosten sind zu aktivieren und über die (Rest-) Nutzungsdauer abzuschreiben. Siehe auch Nutzungsdauer oder Wirtschaftsgut

ERP:
Nicht zu verwechseln mit EPR (einem nach Einstein [E], Rosen [R] und Podolsky [P] benannten Paradoxon aus der Quantenmechanik, das in den letzten Jahren einen Siegeszug durch die Planung von Arbeitsprozessen oder den Vertrieb von Wirtschaftsgütern machte).
ERP ist die Abkürzung für European Recovery Program und ist die Bezeichnung für das Europäische Wiederaufbauprogramm. Es geht auf eine Initiative des amerikanischen Außenministers G.C. Marshall (Marshall-Plan) zurück und wurde 1948 von den USA ins Leben gerufen.
Insgesamt floß eine Geldmenge (Kapital K) von 3,3 Mrd. $ nach Deutschland, von denen die Bundesrepublik bis 1978 vertragsgemäß erst 1,1 Mrd. $ zurückzahlten; man bedenke die gewaltige Zinslast:
unter Annahme einer mittleren Zinsrate z = 10% − ohne Tilgung (bei einer Rückzahlung von 1,1 Mrd $ ist diese Vereinfachung auch durchaus gerechtfertigt) und mit der Vereinfachung die reale Inflation einmal voran zu lassen − wären die zu zahlenden Zinsen Z(Jahre) nach diesen ersten 30 Jahren auf:
Z(30) = K×(1 + z)30 = 3,3 Mrd $×(1 + 0,10)30 = 3,3 Mrd $×(1,10)30 ≈ 3,3 Mrd $×17,45 ≈ 57,6 Mrd $
angestiegen, wobei die Tilgung bis dahin erst 1,1 Mrd $ betrug, also die ware Tilgung der Schuldenlast erst mit 1978 anfing, die Schulden aber schon auf 56,5 Mrd $ angestiegen wären (immer bei der Annahme einer mittleren Verzinzung von 10% (lat. Zinsen = deutsche Wucher)
Das heutige ERP-Sondervermögen in Deutschland aus Amerika speist sich aus den Rückzahlungen früherer Kredite, die als Venture Capital noch nicht nach Amerika zurückgeflossen sind
Um Existenzgründer im gewerblichen Bereich zu unterstützen, können die Errichtung und Übernahme von Unternehmen sowie hiermit in Zusammenhang stehende Investitionen innerhalb von drei Jahren nach der Existenzgründung oder eine tätige Beteiligung sowie damit in Zusammenhang stehende Investitionen durch zinsgünstige Kredite aus dem ERP-Sondervermögen gefördert werden. Darüber hinaus sind Betriebsverlagerungen, die einer Gründung gleichkommen, förderfähig. Aktuell wurde der maximale Finanzierungsanteil für Vorhaben in den neuen Bundesländern und Berlin von 50 % auf 75 % angehoben. Antragsberechtigte für Kredite aus dem ERP-Sondervermögen sind Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Ausnahme der Heilberufe. Die Konditionen zu den einzelnen Förderprogrammen aus dem ERP-Sondervermögen können bei den Banken erfragt werden.

Eurozinsmethode:
Bei der Eurozinsmethode werden die Zinstage eines Monats nach den tatsäclichen Tagen berechnet und nicht wie banküblich mit 30.

Eventmarketing:
Unter Eventmarketing versteht man die Planung und Durchführung von Veranstaltungen eines Unternehmens. Events sind inszenierte Ereignisse, die Kunden durch ihre emotionale Ansprache aktivieren sollen.
Klassische Events sind z.B. der Tag der offenen Tür mit einem Veranstaltungsprogramm, Filmvorführungen, Konzerte oder Straßenfeste sowie Sonderveranstaltungen auf Messen. Mit Events läßt sich vor allem der Bekanntheitsgrad eines Unternehmens steigern. Events werden auch zur Markteinführung von bestimmten Produkten veranstaltet (z.B. Produktpräsentationen einer neuen Automarke). Sie werden bewußt auch als Freizeitangebote geplant, um Spaß und Spiel mit dem Unternehmensnamen zu verbinden. Eine breite öffentliche Aufmerksamkeit ist beabsichtigt (Presse-, Fernsehen- und Hörfunk-Berichterstattung). Eventmarketing stimmt die Veranstaltungen mit dem Corporate Identity des Unternehmens ab. Siehe auch Corporate Identity oder Incentive oder Marketing

EWIV:
Die EWIV ist bislang die einzige Gesellschaftsform, die in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich und unmittelbar gilt. Mit der EWIV soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen und Freiberuflern erleichtert werden.
Die EWIV gibt es schon seit 1985. Allerdings ist sie doch recht wenig bekannt und folglich auch wenig verbreitet. Derzeit dürfte es noch nicht einmal 1.000 EWIVs geben. Die wichtigste Einschränkung ist, daß eine EWIV nicht für unternehmerische Haupttätigkeiten, sondern lediglich für Hilfstätigkeiten gegründet werden darf.

Beispiele für EWIV-taugliche Hilfstätigkeiten:

  • Gemeinsame Einkaufsorganisationen
  • Gemeinsame Verkaufsorganisationen
  • Gemeinsame Wahrung von Rechtsinteressen der EWIV-Mitglieder
  • Gemeinsame Werbung
  • Gemeinsame Unternehmensberatungen
  • Gemeinsame Personalbeschaffungsagenturen
  • Gemeinsame Transportdienste
  • Gemeinsame Forschungsprojekte
  • Gemeinsame Joint-Venture im Nicht-EU-Ausland

In Deutschland gilt die EWIV als Handelsgesellschaft. Mithin also gelten für sie und ihre Gesellschafter - von einigen Sonderregeln einmal abgesehen - die Regeln wie sie auch für eine Offene Handelsgesellschaft(OHG) gelten. Da eine EWIV eine Personengesellschaft ist, deren Mitglieder unbeschränkt und gesamtschuldnerisch haften, gibt es auch keine Kapitalvorschriften - wie es dies etwa bei einer GmbH gibt. Im Falle einer Insolvenz der EWIV können die Gläubiger unmittelbar an jedes einzelne Mitglied herantreten. Die Mitglieder der EWIV müssen mindestens aus zwei unterschiedlichen Mitgliedsstaaten kommen. Also müssen es mindestens auch zwei Personen sein, die eine EWIV gründen. Wenn aber bis auf einen alle anderen Mitglieder aus der EWIV ausgeschieden sind, bleibt sie dennoch - im Gegensatz zu Personengesellschaften deutschen Rechts, die dann erlöschen - weiter bestehen. Auf diese Art und Weise ist es also möglich, daß eine Ein-Mann-EWIV entsteht.

EZB:
Europäische Zentral Bank. Das Geschäftsführende Leitungsorgan der EZB ist das Direktorium. Die Aufgaben: Sicherung der Preisstäbilität, Durchführung vonGeldpolitik, Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der EWU-Mitgliedsstaaten. Die Hauptaufgabe Sicherung der Preisstabilität trägt das ESZB (Europäische System der Zentralbanken). Soweit kein Zielkonflikt gegenüber der Preisstabilität vorliegt, muß es die Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft unterstützen. Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin, die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte ... durchzuführen, die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten zu halten und zu verwalten, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu gewährleisten. Die EZB hat das alleinige Emissionsrecht für Banknoten. Das Recht Münzen zu prägen geht auf die nationalen Zentralbanken über. Sie steuert die Geldmenge in Europa durch folgende Instrumente:

  1. offene Marktpolitik
  2. ständige Fazilitäten
  3. Mindestreservesatz