Ecash-Geldbörse:
Die Ecash-Geldbörse wird als Software installiert und als Konto im Online-Zahlungsverkehr
eingesetzt. Dabei hat es der Kunde mit drei Konten zu tun.
- Zunächst überweist er von seinem Girokonto Beträge auf sein eingerichtetes ecash-Konto.
- Von diesem Konto kann er dann auf die installierte ecash-Geldbörse seines PC Beträge überweisen,
- die dann für den Online-Einkauf transferiert werden.
Will der Kunde also Online einkaufen, so genügt ein Mausklick auf seine ecash-Geldbörse. Bevor
die Bank die ecash-Einheiten in die ecash-Geldbörse überträgt, erhält das ecash
einen Schlüssel, der verhindert, daß die Münzen dupliziert werden können. Die
Hausbanken erteilen weitere Informationen zu diesem System. Siehe auch Elektronischer
Zahlungsverkehr oder Online-Cash
EC-Geldkarte:
Die EC-Geldkarte ist ein
Online-Zahlungsmittel. Die EC-Geldkarte läßt sich am Geldautomaten aufladen.
Um die Geldkarte als Online-Zahlungsmittel nutzen zu können, muß der eigene
PC mit einem Chipkartenleser ausgestattet sein. Der größte Vorteil der
EC-Geldkarte gegenüber der Kreditkarte ist die Möglichkeit, auch kleine Beträge
im Pfennigbereich wirtschaftlich abzurechnen. Für diese Möglichkeit von
Micropayment wird eine hohe Nachfrage erwartet, zumal die EC-Geldkarte beim
Online-Einkauf die Anonymität des Kunden wahrt. Siehe auch Elektronischer
Zahlungsverkehr oder Online-Cash
Effektivzins:
Der effektive Jahreszins soll entweder die Gesamten Kosten eines Kredits in % ausdrücken, oder den Gewinn
einer Kapitalanlage unter Berücksichtigung von Gebühren oder Ausgabeaufschlägen
Ehevertrag:
Ehevertrag wird ein Vertrag
genannt, den die beiden Ehepartner entweder vor oder während ihrer Ehe
schließen, und in dem die beiderseitigen Rechte und Pflichten vertraglich
festgelegt werden.
Vereinbart werden kann in einem Ehevertrag alles. Nur auf
den Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden. Vom Gesetz her ist keine
bestimmte Form für den Ehevertrag vorgeschrieben. Von der Formfreiheit eines
Ehevertrags gibt es zwei Ausnahmen: Werden im Ehevertrag güterrechtliche Fragen
geklärt, muß der Vertrag vor einem Notar geschlossen werden. Das gleiche gilt,
wenn ein Versorgungsausgleich vereinbart werden soll. Siehe auch Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft
Eidesstattliche Versicherung:
Eine
eidesstattliche Versicherung ist der Eid eines Schuldners zur Offenlegung seiner
Vermögensverhältnisse. Der Schuldner muß im Falle einer ergebnislos gebliebenen
Zwangsvollstreckung sein gesamtes Vermögen unter Eid offenlegen. Er wird dann in
das beim Amtsgericht öffentlich geführte Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Eigenbeleg:
Wenn keine Fremdbelege vorhanden
sind oder gar nicht vorhanden sein können, weil es sich um einen Vorgang
handelt, an dem gar keine Fremden beteiligt waren, ist ein Eigenbeleg zu
erstellen.
Da Finanzamt darf den Eigenbeleg nur dann ablehnen, wenn er nicht
glaubhaft ist oder wenn auch ein Fremdbeleg beschaffbar gewesen wäre oder wenn
die strengen Auflagen (z.B. bei dem Führen von Fahrtenbüchern oder bei
Bewirtungsbelegen) nicht eingehalten werden. Typische Beispiele für Eigenbelege sind:
- Fahrtenbücher
- Aufzeichnungen über geschäftlich oder dienstlich geführte Gespräche von privaten oder öffentlichen Telefonen
- Gebühren an Parkuhren
- Trinkgelder an Hotelpersonal
- sonstige Nebenkosten bei Dienst- oder Geschäftsreisen Bewirtungen (teilweise, soweit es Veranlassung und teilnehmende
Personen anbelangt)
- Anweisungen über erforderliche Umbuchungen
- Stornierungen
- Rückbuchungen
- Ausbuchungen
- Verrechnungsbuchungen
- Abschlußbuchungen
- bei Gaststätten auch Speise- und Getränkekarten
Siehe auch Notbeleg oder Fremdbeleg
Eigenkapital (Reinvermögen):
Eigenkapital = Vermögen − Schulden
Als Eigenkapital werden die eigenen Mittel des Unternehmens bezeichnet. Die eigenen Mittel sind dabei das vom Unternehmer oder
den Gesellschaftern zur Verfügung gestellte Kapital zuzüglich oder abzüglich des
erwirtschafteten Erfolgs sowie zuzüglich der Rücklagen.
Das Eigenkapital
wird bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft in einer einzigen Position, die alle eben genannten Positionen zusammenfaßt, auf der
Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Durch die wechselnde Höhe des
Unternehmenserfolgs ändert sich natürlich auch die Höhe der zu jedem
Bilanzstichtag ausgewiesenen Sammelposition Eigenkapital (bewegliche
Kapitalkonten). Den Gewinn des Unternehmens kann man also nicht direkt aus der
Bilanz ablesen, sondern muß das Eigenkapital mit dem des Vorjahres vergleichen.
Die Differenz ist der Gewinn. Bei einer Kapitalgesellschaft sind die Kapitalkonten
fest, da gesetzlich in der Höhe vorgeschrieben. Bei der GmbH spricht man von Stammkapital, eine Aktiengesellschaft (Aktiengesellschaft) hat Grundkapital. Rücklagen werden hier in
gesonderten Passivpositionen ausgewiesen, ebenso wie der erwirtschaftete Gewinn
oder Verlust, den man bei Kapitalgesellschaften direkt aus der Bilanz ablesen
kann. Da bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das gesetzlich
vorgeschriebene Kapital (Stamm- oder Grundkapital) beschränkt ist, kann es in
einer Krise aus Gläubigerschutzprinzipien dazu kommen, daß
Gesellschafterleistungen, wie z.B. Darlehen oder Bürgschaften für Fremddarlehen,
die anstatt einer zusätzlichen Eigenkapitalzufuhr erfolgen, als
Eigenkapitalersatz klassifiziert werden. Neben den klassischen Methoden der
Eigenkapitalbeschaffung, wie z.B.
- Einlagen aus dem Privatvermögen
- Nachschüsse
- Kapitalerhöhungen
- Aufnahme von Kommanditisten
- Aufnahme von stillen Gesellschaftern oder
- Unterbeteiligungen
wird für viele Unternehmen das "Going public", also der Börsengang, immer attraktiver. Siehe auch Fremdkapital oder Horizontale Finanzierungsregel
Eigenkapitalersatz:
Als
Eigenkapitalersatz werden Gesellschafterleistungen, wie z.B. Darlehen oder
Bürgschaften angesehen, die einer Kapitalgesellschaft in einer Krise gewährt
oder belassen werden, anstatt ihr zusätzliches Eigenkapital zuzuführen.
Grundsätzlich sind und bleiben auch Gesellschafter-Darlehen Fremdkapital.
Sobald aber ein Gesellschafterdarlehen als Eigenkapitalersatz angesehen wird,
darf es - auch bei formeller Fälligkeit - nicht zurückgezahlt werden. Tilgt die
Kapitalgesellschaft das Darlehen dennoch, muß der Gesellschafter - meist auf
Verlangen des Insolvenzverwalters - das Geld der GmbH wieder zur Verfügung
stellen. Eine GmbH ist spätestens dann in der Krise, wenn kein fremder Dritter
bereit ist, ihr ohne zusätzliche Sicherheiten (Bürgschaften) der Gesellschafter
oder anderer Personen, einen Kredit zu geben.
Beispiel:
Eine GmbH mit zwei Gesellschaftern nimmt zwischen 1997 und 2000 Kontokorrentkredite in Anspruch.
Der eine Gesellschafter bestellt zur Kreditabsicherung eine Grundschuld über 100
000 DM auf sein Privatvermögen. Der zweite Gesellschafter übernimmt eine
selbstschuldnerische Bürgschaft in unbegrenzter Höhe. Im Februar 1999 wird das
Insolvenzverfahren eröffnet. Seit Juni 1998 hatte die GmbH den weitaus größten
Teil des Kontokorrentkredits bei der Bank getilgt und dabei andere Schuldner
vernachlässigt, da die Krise immer noch nicht beigelegt war. Der
Insolvenzverwalter sieht in der Kreditrückzahlung eine Tilgung
kapitalersetzender Darlehen und verlangt Erstattung.
Eigentum:
Zu unterscheiden ist der
- Der verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff: Eigentum ist (nach deutschem Recht) jedes besondere vermögenswerte Recht, jedes vermögenswerte Gut.
Seinem rechtlichen Gehalt nach ist es gekennzeichnet durch Privatnützigkeit, d.h. durch die Zuordnung zu einem Rechtsträger, in dessen Hand es als Grundlage privater Initiative
und im eigenverantwotlichen Interesse "von Nutzen sein soll".
Neben dem Sacheigentum des bürgen Rechts fallen z.B. Forderungen, Aktien, Urheberrechte, Versicherungsrenten oder
Rentenanwartschaften unter die Garantie des Eigentums, nicht aber:
- das Vermögen als solches,
- Geld im Sinne einer Wertgarantie,
- Gewinnchancen,
- Verdienstmöglichkeiten.
Hierbei ist die Sozialpflichtigkeit zu beachten: "Eigentum verpflichtet". Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
- Der bürgerrechtliche Eigentumsbegriff: Unter Eigentum versteht sich hierbei (wiederum nach deutschem Recht)
das umfassende (absolute, aber rein dingliche) Herrschaftsrecht über bewegliche und unbewegliche Sachen.
Hierbei unterliegt aber die Ausübung des Eigentumsrechts einigen Beschränkungen:
- das Schikanen-Verbot
- das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung
- das Nachbarschaftrecht und
- der Notstand
Der Erwerb und die Veraüßerung von Eigentum unterliegen aber einer Flut von landesspezifischen und regionalen Gesetzen und in den letzten
Jahrzehnten stetig zunehmenden Regeln und Reglementierungen, bzw. dem stetig zunehmenden "Steuern des Zentralstaates".
Eigentumsvorbehalt:
einfacher
Eigentumsvorbehalt
Beim Eigentusvorbehalt bleibt der Verkäufer bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware. Der Eigentumsvorbehalt muss
ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart werden. Zahlt der Käufer nicht hat der Verkäufer folgende Rechte:
- Rücktritt vom Kaufvertrag und damit herrausforderung der Ware
- Aussonderungsrecht der Ware beim Konkurs des Käufers
- Drittwiderspruchsklage bei Pfändung, die Ware muss wieder herausgegeben
werden.
Der (einfache) Eigentumsvorbehalt erlischt, wenn die verkaufte Sache
- an einen gutgläubigen Dritten weiterverkauft wird
- mit einem Grundstück so verbunden wird, dass sie einen wesentlichen
Bestandteil des Grundstücks bildet
- zu einer neuen Sache verarbeitet wird
- verbraucht oder vernichtet wird
Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt werden die Forderungen, die beim Weiterverkauf entstehen
abgetreten. Der Verkäufer wird anteilsmäßig Eigentümer an der
weiterverarbeiteten Sache. Beim erweiterten Eigentumsvorbehalt behält
sich der Verkäufer das Eigentum an allen von ihm an den selben Käufer
gelieferten Sachen vor.
Eigenverbrauch:
Eigenverbrauch ist die tatsächliche, vom Willen des Unternehmers gesteuerte Wertabgabe aus dem
Unternehmen zu unternehmensfremden Zwecken.
Eigenverbrauchs-Tatbestände sind anzutreffen bei
Einfuhrgenehmigung:
Eine Einfuhrgenehmigung ist erforderlich, wenn Waren aus Drittländern eingeführt
werden sollen, deren Einfuhr kontigentiert ist oder besonderen Auflagen
unterliegen. Soweit für die Einfuhr bestimmter Waren eine Einfuhrgenehmigung
erforderlich ist, muß ein entsprechender Antrag bei der amtlichen Behörde
vorgelegt werden. Die Genehmigungspflichten ergeben sich aus nationalen und EU-Verordnungen.
Einkommen (Einkünfte):
Das zu versteuernde (oder nicht zu versteuernde) Einkommen kann man in folgendem Schema unterteilen:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Siehe auch Gewinnermittlung oder Verlust
Einkommen(s)steuer:
Die Einkommensteuer ist die Steuer, die jeder Steuerpflichtige auf sein Einkommen bezahlen muß. Der Einkommensteuerpflicht
unterliegen natürliche Personen. Nicht natürliche, juristische Personen
unterliegen der Körperschaftsteuer.
Die Einkommensteuer bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Die Einkommensteuerschuld entsteht mit Ablauf des
Kalenderjahrs. Auf die zu erwartende - meist anhand der Einkommen des Vorjahres
geschätzte - Steuerschuld müssen Vorauszahlungen geleistet werden, insbesondere Einzelunternehmen oder einer Gesellschafter von Personengesellschaften und Freiberufler. Diejenigen, die Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit beziehen, leisten ihre Vorauszahlungen auf die jährliche
Einkommensteuerschuld in Form der Lohnsteuer.
Die Einkommensteuer ist eine Ertragsteuer, die ihrerseits nicht die Steuerschuld mindern darf:
Sie darf z.B. weder als Betriebsausgabe noch als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Um die Einkommensteuer zu ermitteln, wird der Steuerbetrag, der auf das zu versteuernde Einkommen entfällt, aus der
Steuertabelle abgelesen.
Einlage:
Überführt ein Unternehmer einen
Vermögensgegenstand oder ein Wirtschaftsgut aus seinem Privatvermögen in das
Betriebsvermögen, so ist dies eine Einlage.
Eine Einlage liegt vor, wenn
durch einen Einlagewillen (einer bewußten Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum
Betriebsvermögen oder zur betrieblichen Nutzung) und eine Einlagehandlung
(Einbuchung eines Wirtschaftsguts, Änderung zur betrieblichen Nutzung) ein
Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt wird.
Gegenstand einer Einlage können sein Bareinzahlungen (z.B.: Einlagen von Geld in
die Geschäftskasse, Einzahlung auf ein betriebliches Konto, auch Zahlung einer
Betriebsschuld mit Mitteln des Privatvermögens), sonstige Wirtschaftsgüter
(z.B.: bisher ausschließlich privat genutzter Kombi wird in Zukunft nur noch als
betrieblicher Lieferwagen eingesetzt), Nutzungen (z.B.: privater Pkw wird auch
für betrieblich veranlaßte Fahrten genutzt), Leistungen (z.B.: privat
angestellte Putzfrau reinigt auch die betrieblichen Räume). Siehe auch Betriebsvermögen oder Wirtschaftsgut
Einmanngesellschaft:
Gehört einer juristischen oder natürlichen Person alle Gesellschaftsanteile einer Kapitalgesellschaft, so spricht man von einer Einmanngesellschaft.
Wegen der
Haftungsbeschränkungen sind Ein-Mann-GmbH's bereits lange verbreitet und üblich.
Seit der Einführung des neuen Aktiengesellschaftsrechts dürfen auch Kleine
Aktiengesellschaften Einmanngesellschaften sein. Die Einmanngründung muß
ausdrücklich dem Handelsregister gemeldet werden. Außerdem werden häufig von dem
Allein-Gründer einer Kapitalgesellschaft zusätzliche Sicherheiten verlangt. Siehe auch Personengesellschaft
Einnahmen:
Einnahmen sind die Gelder, die in
einer Einkunftsart fließen.
Einnahmen fallen bei allen Einkunftsarten an.
Bei den Gewinneinkunftsarten, also den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft,
aus selbständiger Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb, nennt man sie
Betriebseinnahmen.
Einnahme-Überschuß-Rechnung:
Bei
der Einnahme-Überschuß-Rechnung wird der Erfolg als Unterschiedsbetrag zwischen
Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben errechnet.
Betriebseinnahmen sind
Einnahmen, die durch den Betrieb veranlaßt sind, Betriebsausgaben umgekehrt
Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind.
Einzelfertigung:
Bei der
Einzelfertigung (Spezial-Maschinen) wird jeweils nur eine Einheit eines
Produktes hergestellt.
Beispiele zur Einzelfertigung:
- Spezialmaschinenbau,
- Kraftwerksbau,
- Schiffsbau,
- Bau von chemischen Großanlagen etc.
Siehe auch Baustellenfertiung
Einzelkosten:
Einzelkosten sind Kosten,
die dem jeweiligen Wirtschaftsgut direkt, also ohne Schlüsselung, und
unmittelbar zugerechnet werden können.
Einzelkosten gehören zu den
Herstellungskosten. Als Material-Einzelkosten werden dabei die Kosten für die
Materialien verstanden, die in den Produktionsprozeß eingegangen sind. Kosten,
die durch die Material-Verarbeitung entstehen und die dem Wirtschaftsgut direkt
zurechenbar sind, wie beispielsweise Akkordlohn, der sich nach Stück errechnet,
sind Fertigungs-Einzelkosten.
Siehe auch Gemeinkosten, Herstellungskosten, Kostenträger, Sonderkosten der Fertigung oder Wirtschaftsgut
Einzelunternehmen:
Einzelunternehmen
ist ein Unternehmen, dessen Kapital sich im Besitz einer einzelnen Person
befindet.
Vorteil: alleinige Geschäftsführung, volle Gewinnchance, einfache Gründung;
Nachteil: ungeteiltes Unternehmerrisiko.
Eiserner Bestand:
Der Eiserne Bestand
ist eine Methode zur Bewertung von Vorratsvermögen.
Wirtschaftsgüter können
mit einem Festwert, bei dem die Menge und der Wert gleich bleibt, angesetzt
werden, wenn
- die Wirtschaftsgüter regelmäßig ersetzt werden
- der Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist
- die Bestandsveränderungen (Größe/Wert/Zusammensetzung) gering ist und es sich
- um Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe handelt.
Beim Eisernen Bestand muß mindestens alle drei Jahre der
Bestand neu aufgenommen werden. Wenn dann der neue Festwert unter dem alten
Festwert liegt, muß auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden. Siehe auch Betriebsvermögen, Vorratsvermögen, Umlaufvermögen oder Wirtschaftsgut
Elektronischer Zahlungsverkehr (=Electronic banking):
Unter elektronischem Zahlungsverkehr versteht man den Einsatz
moderner Datentechnik im Zahlungsverkehr. Zu Electronic banking gehört u.a. ein
Zahlungsverkehrs-Programm, das für jene Kunden geeignet ist, die zu bestimmten
Terminen viele Zahlungsaufträge abwickeln müssen. Die Überweisungs- und
Lastschriftaufträge werden mit einem PC-Programm erfaßt, terminiert und auf
Diskette gespeichert. Die Diskette wird bei der Hausbank eingereicht.
Um
sich am Electronic banking beteiligen zu können, müssen die Nutzer über einen
Personalcomputer und entsprechende Software verfügen. Wenn regelmäßig eine
größere Anzahl von Lastschriften anfallen, empfiehlt sich die papierlose Form
über Diskette. Im sogenannten Clearing-Verfahren können papierlos per
Lastschriftverfahren Einziehungen von den Konten der Kunden vorgenommen werden.
Mit einem Modem und einem Telefon-Anschluß können vom PC aus über den
Datex-J-Dienst der Telekom zu jeder Tages- und Nachtzeit Konto-/Depot-Auszüge
vom Rechner der Hausbank abgerufen werden. So können jederzeit die Salden der
Konten gegenseitig abgestimmt und Zinskosten damit gesenkt werden. Mit einem
besonderen Programm werden die abgerufenen und abgespeicherten Salden,
Abbuchungen, Überweisungen und Umsätze in andere PC-Programme übertragen - z.B.
in Buchhaltungs- oder in Auswertungsprogramme. Mit Electronic banking werden
Zahlungsaufträge schneller der Bank übermittelt. Außerdem ist der beleglose
Zahlungsverkehr bezüglich der Bankgebühren kostengünstiger als der beleghafte
Zahlungsverkehr. Das für Electronic banking notwendige Programm stellt die
Hausbank zur Verfügung. Manche EDV-Buchhaltungsprogramme bieten hierfür eigene
Module an. Siehe auch Ecash-Geldbörse, Interaktive Dienste, Online-Cash, Telebanking oder Teleshopping
E-Mail:
E-Mail ist die elektronische Post, die
über Datennetze verschickt wird. Beliebige Mitteilungen werden in einem
elektronischen Postfach gesammelt und können zu jeder beliebigen Zeit dort
abgerufen werden. Jeder Teilnehmer an der E-Mail-Post hat eine sogenannte
E-Mail-Adresse. Sie ist die Anschrift seines persönlichen Postfachs und setzt
sich aus dem persönlichen Nutzernamen und dem Rechnernamen zusammen. Beide Teile
dieser Adresse werden durch das @-Zeichen getrennt. An den Rechnernamen wird
nach einem Punkt eine weitere Kennung gesetzt, die eine Zuordnung des Rechners
erlaubt (meist ist dies eine Länderkennung, z.B. .de für Deutschland). Siehe auch Interaktive Dienste oder Internet
Embargo (span. Beschlagnahme):
Embargo (leitet sich vom span. embargar beschlagna(e)hmen und embarque Einschiffung, also eine Beschlagnahme von (Waren bei) Handelsschiffen) ist das staatliche
Verbot, bestimmte Waren (z. B. Rüstungsgüter) in bestimmte Länder auszuführen.
Ein Embargo hat stets politische Gründe.
Empowerment:
Empowerment bezeichnet die
Einbeziehung der Mitarbeiter in Entscheidungen. In schlanken Unternehmen gibt es
weniger Führungskräfte als in traditionellen Firmen. Deshalb werden die
Mitarbeiter stärker in die Entscheidungen einbezogen.
Je nach Ausgangslage im Unternehmen, lassen sich unterschiedliche Grade der Verantwortungs- und
Entscheidungsübertragung grob unterscheiden:
- Einführung eines Verbesserungsvorschlagwesens (= Recht der Mitarbeiter, Vorschläge zur Gestaltung des Arbeitsprozesses zu machen)
- Verantwortung für das engere Arbeitsumfeld (= Recht der Mitarbeiter, ihren Arbeitsprozeß weitgehend eigenverantwortlich zu organisieren)
- Einbeziehung in die unternehmensrelevanten Entscheidungen (= umfassende Beteiligung der Mitarbeiter an allen wichtigen Unternehmensentscheidungen).
Empowerment ist eng mit dem Lean Management verbunden. Schlanke Firmen sind auf eine optimale Nutzung ihrer
Mitarbeiterpotentiale angewiesen. Damit ist Empowerment generell mit einem
Wechsel des traditionellen Rollenverständnisses der Mitarbeiter und
Führungskräfte verbunden. Siehe auch Flache Hierarchien oder Lean Management
Entnahmen:
Entnahme ist ein Begriff aus der
Einkommensteuer. Eine Entnahme liegt vor, wenn ein Unternehmer aus seinem
Betrieb ein Wirtschaftsgut für sich, für seinen privaten Haushalt oder für
andere betriebsfremde Zwecke entnimmt.
Entnahmen können z.B. sein Bargeld
Waren Erzeugnisse Nutzungen Leistungen Man unterscheidet folgende Arten von
Entnahmen Geldentnahmen, z.B. aus der Kasse oder vom Bankkonto Sachentnahmen,
z.B. wenn ein bisher betrieblich genutzter Gegenstand nur noch privat genutzt
wird (Auto, PC, ...) oder wenn ein Metzgereiinhaber aus seiner Metzgerei Fleisch
für den Sonntagsbraten verwendet. Nutzungsentnahmen, z.B. die zeitweise private
Nutzung des betrieblichen Pkw Leistungsentnahmen, z.B. hilft die
Betriebs-Putzfrau in ihrer Arbeitszeit beim privaten Frühjahrsputz oder der
Betriebsgärtner mäht den Villen-Rasen. Geldentnahmen werden auf dem Privatkonto
und dem entsprechenden Finanzkonto verbucht. Entnahmen mindern zwar das Eigenkapital, aber nicht den (steuerpflichtigen) Gewinn. Sachentnahmen (Waren
und Erzeugnisse) werden wie Verkaufsgeschäfte an einen fiktiven Dritten
behandelt. Der unterstellte Verkaufspreis erhöht den Gewinn.
Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist
der Ort, an dem ein Schuldner (z.B. ein Käufer oder Verkäufer) seine Leistung zu
bewirken hat. Man unterscheidet:
- Gesetzlicher Erfüllungsort: Er ist maßgebend, falls
kein E. nach (2) oder (3) zutrifft. Gesetzl. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Schuldners.
- Vertraglicher Erfüllungsort: ist der vereinbarte Erfüllungsort. Beim Versand oder Versendungskauf bestimmt er den Ort des Gefahrübergangs.
- Natürlicher Erfüllungsort: ist der Ort, an dem wegen der best. Eigenart des Rechtsgeschäfts
zu leisten ist (z. B. die Installation von Heizkörpern in einem best. Gebäude).
Erfolgskonto:
Erfolgskonten sind die
Konten der Buchführung, die am Anfang eines jeden Wirtschaftsjahrs aus der Gewinn- und Verlustrechnung heraus in einzelne Konten übernommen werden.
Erfolgskonten werden unterschieden in Aufwandskonten (Sollkonten, Zunahme im
Soll/Aktivseite, Abnahme im Haben/Passivseite) und Ertragskonten (Habenkonten,
Zunahme im Haben/Passivseite, Abnahme im Soll/Aktivseite). Bei
Einzelunternehmern und Personengesellschaften, also bei OHG's und KG's, erhöht ein
Gewinn das Eigenkapital, das auf der Passivseite der Bilanz steht. Umgekehrt
vermindert ein Verlust das Eigenkapital. Die Gewinn- und Verlustrechnung des
Unternehmens, also die Summe der Erfolgskonten, findet hier über das
Eigenkapital Eingang in die Bilanz. Bei Kapitalgesellschaften, z.B. bei GmbH's,
wird der Erfolg auf der Passivseite der Bilanz in einem beweglichen Gewinn- und
Verlustkonto ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung von
Kapitalgesellschaften findet also direkten Eingang in die Bilanz, aber steht -
bei Gewinn - ebenfalls auf der Passivseite.
Erfolgsrechnung/kurzfristige:
Die
kurzfristige Erfolgsrechnung ist eine Periodenrechnung, in der der
Periodenerfolg eines Betriebs dargestellt wird. Man spricht von der
Kostenträgerzeitrechnung, wenn die Kostenträgerrechnung auf einen bestimmten
Zeitraum, z.B. Monat oder Quartal, bezogen ist. Die Kostenträgerzeitrechnung
wird oft auch kurzfristige Erfolgsrechnung genannt und gilt als
Controlling-Instrument.
Mit der kurzfristigen Erfolgsrechnung hat das
Unternehmen ein exzellentes Mittel in der Hand, um vorhandene Schwachstellen zu
erforschen - und wo nötig, gegenzulenken. Den Erfolg - positiv wie negativ -
kann kurzfristig, nämlich innerhalb des gewählten Abrechnungzeitsraums (Monat
oder Quartal) kontrolliert werden. Die Grundlagen für die kurzfristige
Erfolgsrechnung sind einmal die periodengerecht abgegrenzten Kosten der
Betriebsabrechnung und zum anderen der Erlös der Produkte. Hier muß allerdings
dafür gesorgt werden, daß die Abgrenzung auch tatsächlich stimmt. So dürfen
beispielsweise Lagerzu- und -abgänge nicht doppelt mit eingerechnet werden.
Siehe auch Controlling oder Deckungsbeitrag
Ergonomie:
ist die Erforschung der Leistungsmöglichkeiten u. optimalen Arbeitsbedingungen des Menschen
Erhaltungsaufwand:
Als
Erhaltungsaufwand werden die laufenden Aufwendungen beschrieben, die ein
Wirtschaftsgut während seiner Nutzungsdauer verursacht.
Wenn die
Aufwendungen dagegen die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts erheblich verlängern
oder seine Funktionsweise ändern, sind die entstehenden Kosten in aller Regel
Herstellungskosten, und zwar nachträgliche Herstellungskosten. Erhaltungsaufwand
ist als Betriebsausgabe sofort abzugsfähig. Nachträgliche Herstellungskosten
sind zu aktivieren und über die (Rest-) Nutzungsdauer abzuschreiben.
Siehe auch Nutzungsdauer oder Wirtschaftsgut
ERP:
Nicht zu verwechseln mit EPR (einem nach Einstein [E], Rosen [R] und Podolsky [P] benannten Paradoxon aus der Quantenmechanik, das in den letzten Jahren einen Siegeszug durch
die Planung von Arbeitsprozessen oder den Vertrieb von Wirtschaftsgütern machte).
ERP ist die Abkürzung für European Recovery
Program und ist die Bezeichnung für das Europäische Wiederaufbauprogramm. Es
geht auf eine Initiative des amerikanischen Außenministers G.C. Marshall
(Marshall-Plan) zurück und wurde 1948 von den USA ins Leben gerufen.
Insgesamt
floß eine Geldmenge (Kapital K) von 3,3 Mrd. $ nach Deutschland, von denen die Bundesrepublik bis 1978 vertragsgemäß erst 1,1 Mrd. $ zurückzahlten;
man bedenke die gewaltige Zinslast:
unter Annahme einer mittleren Zinsrate z = 10% − ohne Tilgung (bei einer Rückzahlung von 1,1 Mrd $ ist diese Vereinfachung auch durchaus gerechtfertigt)
und mit der Vereinfachung die reale Inflation einmal voran zu lassen − wären die zu zahlenden Zinsen Z(Jahre) nach diesen ersten 30 Jahren auf:
Z(30) = K×(1 + z)30 = 3,3 Mrd $×(1 + 0,10)30 =
3,3 Mrd $×(1,10)30 ≈ 3,3 Mrd $×17,45 ≈ 57,6 Mrd $
angestiegen, wobei die Tilgung bis dahin erst 1,1 Mrd $ betrug, also die ware Tilgung der Schuldenlast erst mit 1978 anfing, die Schulden aber
schon auf 56,5 Mrd $ angestiegen wären (immer bei der Annahme einer mittleren Verzinzung von 10% (lat. Zinsen = deutsche Wucher)
Das heutige ERP-Sondervermögen in Deutschland aus Amerika speist sich aus den Rückzahlungen früherer Kredite, die als Venture Capital noch nicht nach Amerika zurückgeflossen sind
Um Existenzgründer im gewerblichen Bereich zu unterstützen, können die Errichtung und Übernahme von
Unternehmen sowie hiermit in Zusammenhang stehende Investitionen innerhalb von
drei Jahren nach der Existenzgründung oder eine tätige Beteiligung sowie damit
in Zusammenhang stehende Investitionen durch zinsgünstige Kredite aus dem
ERP-Sondervermögen gefördert werden. Darüber hinaus sind Betriebsverlagerungen,
die einer Gründung gleichkommen, förderfähig. Aktuell wurde der maximale
Finanzierungsanteil für Vorhaben in den neuen Bundesländern und Berlin von 50 %
auf 75 % angehoben. Antragsberechtigte für Kredite aus dem ERP-Sondervermögen
sind Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien
Berufe mit Ausnahme der Heilberufe. Die Konditionen zu den einzelnen
Förderprogrammen aus dem ERP-Sondervermögen können bei den Banken erfragt
werden.
Eurozinsmethode:
Bei der
Eurozinsmethode werden die Zinstage eines Monats nach den tatsäclichen Tagen
berechnet und nicht wie banküblich mit 30.
Eventmarketing:
Unter Eventmarketing
versteht man die Planung und Durchführung von Veranstaltungen eines
Unternehmens. Events sind inszenierte Ereignisse, die Kunden durch ihre
emotionale Ansprache aktivieren sollen.
Klassische Events sind z.B. der Tag
der offenen Tür mit einem Veranstaltungsprogramm, Filmvorführungen, Konzerte
oder Straßenfeste sowie Sonderveranstaltungen auf Messen. Mit Events läßt sich
vor allem der Bekanntheitsgrad eines Unternehmens steigern. Events werden auch
zur Markteinführung von bestimmten Produkten veranstaltet (z.B.
Produktpräsentationen einer neuen Automarke). Sie werden bewußt auch als
Freizeitangebote geplant, um Spaß und Spiel mit dem Unternehmensnamen zu
verbinden. Eine breite öffentliche Aufmerksamkeit ist beabsichtigt (Presse-,
Fernsehen- und Hörfunk-Berichterstattung). Eventmarketing stimmt die
Veranstaltungen mit dem Corporate Identity des Unternehmens ab. Siehe auch Corporate
Identity oder Incentive oder Marketing
EWIV:
Die EWIV ist bislang die einzige
Gesellschaftsform, die in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich und unmittelbar
gilt. Mit der EWIV soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen
und Freiberuflern erleichtert werden.
Die EWIV gibt es schon seit 1985.
Allerdings ist sie doch recht wenig bekannt und folglich auch wenig verbreitet.
Derzeit dürfte es noch nicht einmal 1.000 EWIVs geben. Die wichtigste
Einschränkung ist, daß eine EWIV nicht für unternehmerische Haupttätigkeiten,
sondern lediglich für Hilfstätigkeiten gegründet werden darf.
Beispiele für EWIV-taugliche Hilfstätigkeiten:
- Gemeinsame Einkaufsorganisationen
- Gemeinsame Verkaufsorganisationen
- Gemeinsame Wahrung von Rechtsinteressen der EWIV-Mitglieder
- Gemeinsame Werbung
- Gemeinsame Unternehmensberatungen
- Gemeinsame Personalbeschaffungsagenturen
- Gemeinsame Transportdienste
- Gemeinsame Forschungsprojekte
- Gemeinsame Joint-Venture im Nicht-EU-Ausland
In Deutschland gilt die EWIV als Handelsgesellschaft. Mithin also gelten für sie und ihre
Gesellschafter - von einigen Sonderregeln einmal abgesehen - die Regeln wie sie
auch für eine Offene Handelsgesellschaft(OHG) gelten. Da eine EWIV eine Personengesellschaft ist, deren Mitglieder unbeschränkt und gesamtschuldnerisch
haften, gibt es auch keine Kapitalvorschriften - wie es dies etwa bei einer GmbH gibt. Im Falle einer Insolvenz der EWIV können die Gläubiger unmittelbar an
jedes einzelne Mitglied herantreten. Die Mitglieder der EWIV müssen mindestens
aus zwei unterschiedlichen Mitgliedsstaaten kommen. Also müssen es mindestens
auch zwei Personen sein, die eine EWIV gründen. Wenn aber bis auf einen alle
anderen Mitglieder aus der EWIV ausgeschieden sind, bleibt sie dennoch - im
Gegensatz zu Personengesellschaften deutschen Rechts, die dann erlöschen -
weiter bestehen. Auf diese Art und Weise ist es also möglich, daß eine
Ein-Mann-EWIV entsteht.
EZB:
Europäische Zentral Bank.
Das Geschäftsführende Leitungsorgan der EZB ist das Direktorium. Die Aufgaben:
Sicherung der Preisstäbilität, Durchführung vonGeldpolitik, Verwaltung der
offiziellen Währungsreserven der EWU-Mitgliedsstaaten. Die Hauptaufgabe
Sicherung der Preisstabilität trägt das ESZB (Europäische System der Zentralbanken). Soweit kein Zielkonflikt gegenüber
der Preisstabilität vorliegt, muß es die Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft
unterstützen. Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin, die
Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte ...
durchzuführen, die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten zu halten
und zu verwalten, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu
gewährleisten. Die EZB hat das alleinige Emissionsrecht für Banknoten. Das Recht
Münzen zu prägen geht auf die nationalen Zentralbanken über. Sie steuert die
Geldmenge in Europa durch folgende Instrumente:
- offene Marktpolitik
- ständige Fazilitäten
- Mindestreservesatz
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