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Glossar zu Begriffen in der Wirtschaft

(mit einigen Begriffen zum Internet)

Z

Zahlungsbedingungen
Zahlungsbilanz
Zahlungsunfähigkeit
Zeitlohn
Zertifizierung
Zession (Abtretung)
Zeugnis


Zielgruppenanalyse
Zielkostenrechnung
Zugabe
Zugewinngemeinschaft
Zusatzrente
Zuschuß
Zwangsvollstreckung


Zahlungsbedingungen:
Unter Zahlungsbedingungen werden die rechtlichen Bedingungen verstanden, die die Bezahlung einer Leistung betreffen.
Geldschulden sind qualifizierte Schickschulden", d.h., daß der Schuldner auf seine Kosten und Gefahr dem Gläubiger an dessen Sitz - Wohnsitz oder gewerblicher Firmensitz - die Geldschulden zu übermitteln hat. Die Bezahlung der Gegenleistung ist ein Teil des Verfügungsgeschäfts. Die Kaufsache wurde vereinbarungsgemäß übergeben, jetzt tritt die Pflicht ein, den vereinbarten Preis zu bezahlen. Obwohl rein rechtlich gesehen die Bezahlung des Kaufpreises nachgeordnet erscheint, können Käufer und Verkäufer vereinbaren, daß entweder vor oder bei oder nach der Lieferung bezahlt wird. Oder es kann vereinbart werden, daß in Raten, die zu unterschiedlichen Terminen fällig sind, bezahlt wird - manche Raten vor, manche bei, manche nach der Lieferung. Oder alles nach der Lieferung. Ein Unternehmen sollte, wenn es bewegliche Sachen verkauft, unbedingt vom Eigentumsvorbehalt machen. In einem solchen Fall wird das Eigentum erst übertragen, wenn der Käufer den vereinbarten Preis voll bezahlt hat. Bei größeren Aufträgen, die ein erhebliches Kapital binden, sollten die Zahlungsbedingungen eine Bürgschaft darüber enthalten, daß der Endpreis tatsächlich auch bezahlt wird.

Beispiele für Zahlungsbedingungen

  • Vorkasse: Zahlung in zu vereinbarenden Raten
  • Barzahlung: Zahlung bei Abholung der Ware
  • Scheckzahlung bei Abholung der Ware
  • Zahlung nach Lieferung (Lieferer, Inkassoberechtigung)
  • Zahlung nach Prüfung (eigene, Sachverständiger)
  • Zahlung nach Rechnung
  • Zahlung netto Kasse
  • Zahlung mit Skontoabzug
  • Zahlung an eine bestimmte Bank (Ort, Konto)
  • Zahlung per Orderscheck
  • Zahlung per Verrechnungsscheck
  • Zahlung per Wechsel
  • Zahlung per Nachnahme
  • Zahlung auf Ziel (Zahlungsfrist / Zahlungstermin)

Zahlungsbilanz:
Die Zahlungsbilanz ist eine systematische Aufzeichnung aller grenzüberschreitende Transaktionen zwischen dem Innland und dem Ausland in einer Wirtschaftsperiode. Die Zahlungsbilanz ist in fünf Teilbilanzen unterteilt. Die Zahlungsbilanz muß, bilanzgemäß, immer ausgeglichen sein. Man unterscheidet jedoch zwischen einer passiven und einer aktiven Zahlungsbilanz.

  1. Bei einer aktiven Zahlungsbilanz war der Saldo aller Teilbilanzen außer der Devisenbilanz, positiv, d.h. die Zahlungseingänge überstiegen die Ausgänge. Dies wurde durch eine Mehrung der Devisenbilanz kompensiert.
  2. Bei einer passiven Zahlungsbilanz ist die Situation entsprechend. Hier waren in der vergangenen Wirtschaftsperiode die Ausgänge höher wie die Eingänge. Dies wurde erneut durch eine Verringerung bei der Devisenbilanz ausgeglichen.

Siehe auch Leistungsbilanz

Zahlungsunfähigkeit:
Die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens ist gegeben, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, bei Fälligkeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zahlungsunfähigkeit ist ein Insolvenzgrund.
Zahlungsunfähigkeit muß sich auf Dauer ergeben. Eine nur vorübergehende Zahlungsstockung ist keine Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne. Wer also Aussicht auf Geld oder Kredit hat, muß bei einer vorübergehenden Zahlungsstockung keinen Antrag auf ErÖffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Bei einer Zahlungsunfähigkeit dagegen schon. In der Praxis gehen Zahlungsstockungen und Zahlungsunfähigkeit häufig nahtlos ineinander über. Bisher gibt es noch keine Gerichtsentscheidungen darüber, wie lange eine vorübergehende Zahlungsstockung dauern darf, um (noch) keine Zahlungsunfähigkeit zu sein. Siehe auch Insolvenz

Zeitlohn:
Der Zeitlohn ist die Vergütung nach Anwesenheitsstunden. Schwankungen der Leistung wird im Zeitlohn nicht berücksichtigt. Der Zeitlohn ist die verbreitetste Form der Vergütung von Arbeitnehmern.
Der Zeitlohn ist die gängige Praxis zur Vergütung von Arbeitnehmern. Er hat den Vorteil, daß eine feste Lohnhöhe über einen längeren Zeitraum Planungssicherheit garantiert. Nachteil des Zeitlohns ist der mangelnde Zusammenhang zur erbrachten Leistung und damit ein ungeeignetes Instrument zur Motivationsförderung. Außerdem verhindert der Zeitlohn eine Leistungsgleichberechtigung. Diese Nachteile können dadurch behoben werden, daß das Unternehmen den Zeitlohn als Grundlohn versteht, dem andere leistungsbezogene Vergütungsbausteine hinzugefügt werden. Siehe auch Bruttoverdienst, Grundgehalt oder Vergütung

Zertifizierung:
Zertifizierung ist ein Begriff aus dem in der europäischen ISO-Normenreihe festgeschriebenen Qualitätsmanagement.
Die ISO-Qualitätsnormen wollen ein Kontrollsystem sein, das Fehler nicht erst am Ende, sondern schon vor dem Produktions- oder Dienstleistungsprozeß vermeidet. Viele Unternehmen verlangen aus Haftungsgründen eine Zertifizierung ihrer Lieferanten und Dienstleister. Bei der Zertifizierung werden bestimmte Tatbestände nach allgemein bekannten und anerkannten Regeln überprüft und die Übereinstimmung mit den Vorgaben durch ein Zertifikat bescheinigt. Eine Zertifizierung benötigt auch in gut organisierten Unternehmen sehr viel Zeit. Bevor das Zertifikat erteilt wird, wird ein sogenannter Audit durchgeführt, also eine Untersuchung des Unternehmens nach bestimmten Kriterien. Außerdem muß das zertifizierungswillige Unternehmen ein Qualitätshandbuch aufstellen, in dem die Grundsätze des Unternehmens-Qualitätsverständnisses schriftlich dargelegt werden. Die Unternehmensleitung muß nachweislich dafür sorgen, daß alle Mitarbeiter über das Qualitätsverständnis informiert sind. Siehe auch Qualitätsmanagement oder Total Quality Management

Zession: Siehe Abtretung

Zeugnis: Siehe Arbeitszeugnis

Zielgruppenanalyse:
Die Zielgruppenanalyse ist ein Instrument des Marketing, um die Bedürfnisse einer Zielgruppe für den Absatz von Produkten und Leistungen zu erfassen.
Zielgruppenanalysen werden angestellt, um die genauen Bedarfe der ins Auge gefaßten Käufergruppe mit dem Angebot, der Produktentwicklung und Vermarktung abzugleichen.

  • Was wird gebraucht?
  • Wo liegen die Bedürfnisse und Wünsche?
  • Welche Kaufkraft deckt diese Bedürfnisse ab?

Erst nach der Beantwortung dieser Fragen, die durch Umfragen und direkter Kommunikation mit der Zielgruppe eingeholt wird, wird das Angebot entsprechend zugeschnitten.
Zielgruppenanalysen sind unentbehrlich, um nicht an den Bedürfnissen vorbei zu produzieren bzw. Leistungen ohne Nachfrage anzubieten.
Die wichtigsten Fragen der Zielgruppenanalyse:

  • Geschäftskunden oder Privatkunden?
  • Branche?
  • Altersstufe?
  • Hersteller oder Dienstleister?
  • Weiblich oder männlich?
  • Investitionsgüter oder Konsumgüter?
  • Durchschnittliche Einkommen?
  • Größe des Unternehmens?
  • Vorwiegende Berufe?
  • Wie lange schon am Markt?
  • Familiäre Situation?
  • Bekanntes Unternehmen?
  • Durchschnittlicher Bildungsgrad?
  • Starke oder schwache Marktposition?
  • Durchschnittliche Wohnverhältnisse?
  • Bekannt durch beste Qualität?
  • Welche Wertmaßstäbe?
  • Welches Image hat das Unternehmen?
  • Vorlieben und Abneigungen?
  • Besondere weitere Merkmale?
  • Technisch/künstlerisch eingestellt?

Siehe Marketing

Zielkostenrechnung: Siehe Target Costing

Zugabe:
Unter Zugabe versteht man eine Ware oder Leistung, die ohne besonderes Entgelt gewährt wird. Der Gesetzgeber unterscheidet verbotene Zugaben und genehmigte Leistungen.
Grundsätzlich sind Zugaben verboten. Die Abgrenzung zu Service und Werbung kann jedoch schwierig werden. Ab wann eine Leistung als Zugabe verstanden wird, ist im Einzelfall durchaus strittig. Zugaben, die verboten sind:

  • Waren, die zusätzlich ohne Entgelt mitgeliefert werden Schein- oder symbolische Preise (z. B. Wagenwäsche für 1,00€)
  • Kopplung zweier Waren, wobei die eine deutlich einen Scheinpreis aufweist (z.B. Videorecorder + Videofilm für 1,00€)
  • Kostenlose Zusatzleistungen beim Kauf (z. B. kostenloses Reinigungsangebot beim Kauf eines Anzugs)

Ausnahmen, die nicht unter das Zugabeverbot fallen:

  • Reklamegegenstände von geringem Wert
  • Geringwertige Kleinigkeiten (z. B. Schlüsselanhänger zum Koffer)
  • Geld- und Warenrabatte
  • Nebenleistungen wie z. B.
    • kostenloser Versand
    • Anschließen von Geräten
    • Aufstellen von Möbeln
    • Garantiezusagen ( Geld-zurück-Garantie")
    • Barzahlungsrabatte
    • Sonderangebote

Siehe auch Werbung

Zugewinngemeinschaft:
Zugewinngemeinschaft ist ein ehelicher Güterstand. Zugewinn ist der Unterschied zwischen dem Vermögen, das beide Ehegatten mit in die Ehe brachten und dem Endvermögen. Gerechnet wird jeweils netto, also mit Verkehrswerten abzüglich der Verbindlichkeiten. Gesetzlicher Güterstand, sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Zugewinngemeinschaft.
Die Zugewinngemeinschaft ist der häufigste Fall und im Erbschaftsfall auch der günstigste, weil der Überlebende, dessen Vermögen weniger angewachsen ist, einen hälftigen Ausgleich beanspruchen kann. In Höhe des Zugewinnausgleichs bleibt der Nachlaß steuerfrei. Im Scheidungsfall kann der Ausgleich des Zugewinns verlangt werden. Siehe auch Gütergemeinschaft, Güterstand, Gütertrennung oder Ehevertrag

Zusatzrente:
Die Zusatzrente ist eine betriebliche Versorgungszusage für den Arbeitnehmer nach Erreichung der Altersgrenze.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung einer betrieblichen Zusatzrente und bildet dafür Rückstellungen. Vom Zeitpunkt der Versorgungszusage bis zum Zeitpunkt des Eintritts in die Rente bildet das Unternehmen jährlich Rückstellungen − die unter gewissen Voraussetzungen auch von der Steuer abgezogen werden können − aber erst zum Zeitpunkt des Renteneintritts zur Auszahlung kommen. In dieser Zeitspanne erhöht sich die Liquidität der Firma. Die Mittel werden von dem Unternehmen selbst verwaltet. Es trägt auch das volle Versorgungsrisiko für die begünstigten Arbeitnehmer. Mit einer Rückdeckungsversicherung wird dieses Risiko minimiert. Wird die Firma insolvent, dann sollten die Ansprüche der Arbeitnehmer vom Staate ersetzt werden.

Zuschuß:
Ein Zuschuß ist eine Finanzhilfe, um die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts zu fördern, oder um eine Beihilfe zu bestimmten Aufwendungen zu geben. Zuschüsse können von öffentlicher wie von privater Seite kommen. Siehe auch Abschreibung, Anschaffungskosten oder Wirtschaftsgut

Zwangsvollstreckung:
Mit dem Begriff Zwangsvollstreckung wird das Eintreiben von Forderungen gegen den Willen des säumigen Schuldners verstanden. Eine Wohnung darf ohne Einwilligung des Schuldners nur auf Grund einer Anordnung des Richters beim Amtsgericht durchsucht werden. Eine Ausnahme davon liegt vor, wenn die Einholung der Anordnung die Durchführung der Durchsuchung gefährden würde. Siehe auch Insolvenz