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Glossar zu Begriffen in der Wirtschaft

(mit einigen Begriffen zum Internet)

R

Rabatt
Raumkosten-Controlling
Realteilung
Rechnung
Rechnungswesen
Rechtsfähigkeit
Rechtsform
Recycling
Reederei
Reengineering
Regelungsabrede
Reihengeschäft
Reingewinn
Reisender
Remittent
Rentabilität

Rentenversicherung
Reparatur-Controlling
Restwertabschreibung
Return on Investment (ROI)
Revision
Rezession
Risikokapital
Rohertrag
ROI (Return on Investment)
Rolliersystem
Rücklagen
Rückstellungen
Rückzahlungsklausel
Rumpfwirtschaftsjahr
Rüstzeit


Rabatt:
Ein gewährter Rabatt ist ein Preisnachlaß, den ein Lieferant seinen Kunden aus unterschiedlichen Gründen gewährt:

  • Mengenrabatt, bei der Abnahme großer Mengen
  • Personalrabatt, beim Verkauf an Mitarbeiter
  • Treuerabatt, bei längerer Geschäftsbeziehung,
  • Sonderrabatt, bei Sonderverkäufen
  • Wiederverkäuferrabatt, beim Verkauf an Händler.

Ein erhaltener Rabatt ist ein Preisnachlaß, den ein Kunde von einem Lieferanten aus eben denselben Gründen erhalten hat.
Meist werden Rabatte sofort bei der Ausstellung der Rechnung gewährt. Sie sind in der Rechnung preismindernd berücksichtigt (Sofortrabatte). Der Lieferant errechnet die Umsatzsteuer vom verminderten Rechnungsbetrag. Sofortrabatte gehören damit nicht zu den Anschaffungskosten, sind für die Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer ohne Bedeutung und werden in der Regel buchmäßig nicht erfaßt.
Nachträglich erhaltene Rabatte sind Erträge, die wie ein Skonto und ein Bonus die Anschaffungskosten und Forderungen mindern.
Erhaltene Rabatte (Rabatterträge) wirken gewinnerhöhend, können also entweder direkt über das entsprechende Bestandskonto gebucht werden oder er wird gesondert auf einem Erfolgskonto (Ertrag) gebucht.
Gewährte Rabatte (Rabattaufwendungen) wirken gewinnmindernd. Ein gewährter Rabatt kann also entweder direkt über das entsprechende Bestandskonto (Forderungen) gebucht werden oder er wird gesondert auf einem Erfolgskonto (Aufwand) gebucht.

Raumkosten-Controlling:
Raumkosten-Controlling wird das Controlling-System genannt, mit dem die Kostenentwicklung in eigenen oder gemieteten Räumen gesteuert wird. Regelmäßig und gezielt werden:

  1. Ist-Werte mit
  2. Plan-Werten verglichen,
  3. Ursachen möglicher Abweichungen analysiert und
  4. daraus Gegenmaßnahmen entwickelt.

Wie hoch die Raumkosten sind, hängt von vielen Faktoren ab (z.B. Mitarbeiteranzahl, Bedarf an Produktion, Lager). Verminderter Raumbedarf ist nicht gleich zu setzen mit weniger Kosten. Unter Umständen kann der geringere Raum sogar kontraproduktiv sein, z.B.

  • weil sich die Lieferfrequenz für Waren oder Material erhöht,
  • weil der Krankenstand in bestimmten Abteilungen steigt,
  • weil in Großraumbüros die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen oder
  • weil die Kosten für die Klimatisierung steigen.

Wer hier Kosten sparen möchte, sollte mit Hilfe des Raumkosten-Controlling, Kosten für vergleichbare Mietobjekte einholen, die Kosten eigener Immobilien überprüfen und die Chancen der (günstigeren) Vermietung der eigenen Immobilie und der Anmietung fremder Immobilien prüfen. Siehe auch Controlling oder Facility Management

Realteilung:
Von einer Realteilung spricht man üblicherweise dann, wenn eine Personengesellschaft dadurch beendet wird, daß jeder der Gesellschafter einen Teil des Betriebsvermögens übernimmt und damit einen eigenen Betrieb weiterführt.
Die Zuteilung der Wirtschaftsgüter entscheidet darüber, ob eine Betriebsaufgabe vorliegt. In diesem Fall gilt die Personengesellschaft, die real geteilt wird, als beendet; die Stillen Reserven müssen aufgedeckt werden. Die Betriebsaufgabe ist zwingend, wenn nur einzelne Wirtschaftsgüter, z.B. ein Betriebsgrundstück, in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Gesellschafter übergehen oder wenn wesentliche Betriebsgrundlagen in das Privatvermögen überführt werden. Werden dagegen Teilbetriebe, die auch selbständig existenzfähig sind, übertragen oder der ganze Betrieb von einem Gesellschafter übernommen, werden die ursprünglichen Werte (Buchwerte) der Personengesellschaft auch in den neuen Gesellschaften oder Einzelbetrieben fortgeführt. Je nachdem, wie die Werte auf die in Zukunft selbständigen Teilbetriebe verteilt werden, müssen unter den Gesellschaftern Ausgleichszahlungen erfolgen. Siehe auch Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, Betriebsvermögen, Personengesellschaft oder Wirtschaftsgut

Rechnung:
Eine mögliche Definition: Rechnung ist jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
Eine Rechnung ist lediglich der Ausfluß einer vertraglichen Vereinbarung. Selbst hat die Rechnung keinerlei rechtliche Bindungswirkung. Rechnungen müssen nicht schriftlich gestellt werden. Im kaufmännischen Verkehr aber ist es üblich, eine Rechnung schriftlich zu stellen und den Eingang der Gegenleistung zu bestätigen oder aufzuzeichnen. Rechnungen sind Belege für die Buchführung.
Die Grundsätze der Buchführung gelten natürlich auch für die Rechnungen, da sie als Belege die Grundlagen der Buchführung darstellen. Auch Rechnungen, die über Telefax, Telex, Datenfernübertragung, Teletex, E-Mail, Internet an den Empfänger übermittelt werden, gelten neuerlings als Belege. Was allerdings konkret auf der Rechnung zu stehen hat, damit sie als ordnungsgemäßer Beleg steuerlich anerkannt wird, bestimmt das Gesetz:
Danach muß/soll eine Rechnung folgendes enthalten:

  • Name des leistenden Unternehmers
  • Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Mehrwertsteuernr. (partita IVA) des leistenden Unternehmers
  • Name des Leistungsempfängers
  • Anschrift des Leistungsempfängers
  • Mehrwertsteuernr. (partita IVA) des Leistungsempfängers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes, Lieferung, Art oder Umfang der erbrachten Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
  • Mehrwertsteuer (IVA) der auf das Entgelt entfällt
  • Bei Entfall der Mehrwertsteuer ist das nationale oder EU Gesetz zu vermerken (benennen)
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Zahlungsbedingungen (Zahlungsziel mit Skontoabzug, Zahlungsziel allgemein, Zahlungsart) und Empfänger-Konten sind freiwillige - aber durchaus nützliche - Rechnungsbestandteile.

Nur der Rechnungs-Aussteller darf eine unvollständige oder falsche Rechnung verbessern oder ergänzen. Siehe dazu auch Beleg und Mehrwertsteuer, bzw. Umsatzsteuer

Rechnungswesen:
Das Rechnungswesen umfaßt die Finanzbuchhaltung und die Kostenrechnung eines Unternehmens.
Das Rechnungswesen befriedigt innerbetriebliche Interessenten und soll den Betriebsablauf darstellen, um ihn kontrollieren zu können und Daten für die Planung zu erhalten. Das Rechnungswesen hat folgende Aufgaben:

  1. Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben für eine Periode (Liquiditätsbilanz).
  2. Ermittlung des Vermögens (Aktiva) und des Kapitals (Passiva) zu einem Stichtag (Handelsbilanz).
  3. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Unternehmens, bzw. Unternehmers (Steuerbilanz).
  4. Ermittlung der Aufwendungen und Erträge eines Zeitraumes (Gewinn-und-Verlustrechnung).
  5. Ermittlung der Kosten nach Verantwortungsbereichen (Betriebsabrechnung).
  6. Ermittlung der Wirtschaftlichkeit einzelner Anlagen (Investitionsrechnung).
  7. Ermittlung von Kennzahlen für Dispositionszwecke und zusätzliche Informationen zur Unternehmenssteuerung (Betriebsstatistik).

Das externe Rechnungswesen erfolgt für Interessenten außerhalb des Unternehmens, also z.B.

  • Gesellschafter,
  • Gläubiger,
  • Finanzamt,
  • Mitarbeiter,
  • Kunden,
  • potentielle Kunden.

Inhalt und Form des externen Rechnungswesen folgt bestimmten Gesetzen oder Gesetzmäßigkeiten, z.B.

Grundsätzlich sollte − und vor dem Gesetz muß − internes Rechungswesen (Buchhaltung) und externes Rechnungswesen unbedingt übereinstimmen ! Siehe auch Bilanz, Grenzkostenrechnung oder Buchführung

Rechtsfähigkeit:
Rechtsfähigkeit bezeichnet die Eigenschaft eines Menschen oder einer Institution, Träger und Inhaber von (aktiven wie passiven) Rechten zu sein.
Rechtsfähig ist jeder Mensch von Geburt an bis zu seinem Tod, unabhängig von Rasse, Geschlecht, Alter oder sonstigen persönlichen Merkmalen. Auch körperliche oder geistige Erkrankungen beeinträchtigen die Rechtsfähigkeit nicht. Rechtsfähig sind auch die juristischen Personen des öffentlichen Rechts [Monarch(ie), Republik, Länder, Regionen, Provizen, Gemeinden] und die des Privatrechts, also Aktiengesellschaften, GmbH's, Genossenschaften, eingetragene Vereine. Nicht rechtsfähig sind Einzelfirmen und der nicht rechtsfähige Verein. Hier ist nur der Einzelkaufmann selbst rechtsfähig. Nicht rechtsfähig beispielsweise sind auch BGB-Gesellschaften oder eine Stille Gesellschaft. Rechtsfähig sind hier jeweils nur die Gesellschafter, entweder einzeln oder in Gesamtheit. Siehe auch Geschäftsfähigkeit

Rechtsform:
Übersicht über die aktuelle Rechtsformen in Deutschland:

Rechtsform Einzel-
unternehmer
GbR OHG Partnerschaft KG GmbH 1 Mann
GmbH
GmbH & Co.KG Stille
Gesellschaft
Genossen-
schaft
Kleine AG
Kein Mindestkapital ja ja ja ja ja nein nein nein nein ja nein
Haftungs-beschränkung nein nein nein möglich L T. ja ja ja ja ja ja
Breiter Entscheidungsspielraum ja ja ja ja ja nein ja ja nein nein ja
Wenige Formalitäten ja ja nein ja nein nein nein nein ja nein nein
Eintrag ins Handelsregister nein ** nein ja Partnerschafts
- Register
ja ja ja ja nein Genossenschafts
- Register
ja
Gründungskosten in € (ungefähre Angaben *) 500-800 35 1.000 1.000 1.000 2.500 2.000 3.000 - 3.500 k. A. k.A. 3.000

* Notars-, Gerichts- und Veröffentlichungskosten (regional verschieden).
** Ja, wenn Gründer ein (Voll)Kaufmann ist.

Recycling:
Unter Recycling ist die Wiederverwertung von gebrauchten Materialien zu verstehen. Recycling ist deshalb eine Methode, Rohstoffe zu schonen und zu sparen. Recyclingverfahren werden heute in nahezu allen industriellen Bereichen entwickelt. Klassische Recyclingverfahren sind z. B. die Papierherstellung aus Altpapier oder Klärschlämme als Brennstoffe zu verarbeiten. Durch Recyclingmaßnahmen können Einsparungen im Rohstoff- und Energiebereich erreicht werden.

Reederei:
Reederei ist ein Gesellschaftsunternehmen, das sich gewerbsmäßig der Personen- u. Güterschiffahrt widmet. Die Eigentümer (Reeder) haben ein nach Bruchteilen berechnetes Miteigentum an den Schiffen der Reederei.

Reengineering:
Die radikale Überprüfung und Neugestaltung von Geschäftsprozessen bezeichnet man als Reengineering und stellt die traditionelle Arbeitsteilung nach Funktionsbereichen in Frage, weil diese schwere Nachteile aufweist, z.B.

  • Abteilungsegoismus,
  • starre Hierarchien,
  • mangelnde Kundenorientierung

Dagegen ist es das Ziel von Reengineering: übergreifendes Prozeßdenken zu fördern und alle Prozesse ineinander zu verflechten.
Um Reengineering im Unternehmen als Prozeß zu installieren, müssen klare Ziele definiert werden, z.B.

  • Verbesserung der Qualität,
  • Kostenminimierung,
  • schnellere Produktion

Entsprechend dieser Ziele werden die bisherigen Organisationsformen überprüft, z.B.

  • Reibungsverluste an den Schnittstellen der Abteilungen,
  • Fehlerquellen durch Kompetenzstreitigkeiten,
  • Unüberschaubarkeit von Prozessen

Es hat sich die Bestellung eines Reengineering-Beauftragten ("Prozeßeigner") bewährt, der entsprechend der Zielvorgabe einen Prozeß von Anfang bis Ende hin überprüft und die jeweils nötigen Veränderungen koordiniert. Dabei ist die klassische Fragestellung des Reengineering:
Wie würde dieser Prozeß aussehen, wenn wir heute das Unternehmen gründen würden?
Mit dieser Fragestellung lassen sich Fehlerquellen finden, die sich im Laufe der Zeit sowohl in der Organisation als auch in der Fertigung eingeschlichen haben. Siehe auch Qualitätsmanagement

Regelungsabrede:
Regelungsabreden sind eine schwächere Form der Abmachungen mit dem Betriebsrat. Sie gelten nicht unmittelbar für die Arbeitsverhältnisse. Sie können nur vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Betriebsrat begründen. Daher eignen sich Regelungsabreden in erster Linie für Absprachen mit dem Betriebsrat über dessen Rechte und Pflichten. Siehe auch Betriebsrat oder Betriebsvereinbarungen

Reihengeschäft:
Reihengeschäft - auch innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft genannt - ist ein umsatzsteuerlicher Begriff und bezeichnet die Tatsache, daß mehrere Unternehmer über ein und denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abgeschlossen haben. Die Geschäfte werden dadurch erfüllt, daß der erste Unternehmer dem Unternehmer, der als letztes in der Reihe steht, den Gegenstand des Geschäfts unmittelbar übergibt (also ohne Umweg über die anderen Beteiligten).
Da die Lieferung und Leistung des ersten Unternehmers an den letzten Abnehmer bis zum 31.12.1996 in Deutschland gleichzeitig als Lieferung und Leistung jedes einzelnen Unternehmers in der Reihe galt, konnte mit dieser Konstruktion, wenn einige ausländische Unternehmer in die Reihe eingestellt werden, interessante (Umsatz-)Steuerspareffekte erzielt werden. Seit dem 1.1.1997 jedoch wurde das Reihengeschäft namentlich im innergemeinschaftlichen Verkehr neu geregelt. Wesentlichste Änderung, die auch die Steuervorteile begrenzt, ist, daß die Lieferung und Leistung des ersten Unternehmers an den letzten Abnehmer ab dem 1.1.1997 nicht mehr gleichzeitig als Lieferung und Leistung jedes einzelnen Unternehmers in der Reihe gilt.

Reingewinn:
Der Reingewinn ist der positive Überschuß von Rohertrag und Aufwand. Er entsteht, wenn die Erträge größer sind als die Aufwendungen. Der Reingewinn verstärkt das Eigenkapital. Im Gegensatz zum Rohertrag ist der Reingewinn die Kennzahl nach Abzug sämtlicher Aufwendungen incl. Steuern und Abgaben. Siehe auch Betriebsergebnis

Reisender:
Der Reisende (Handlungsreisende) ist kaufmännischer Angestellter an Weisungen des Arbeitgebers gebunden. Er ist ausserhalb des Betriebes im Namen und für Rechnung des Unternehmens (in fremden Namen und für fremde Rechnung) tätig und hat vor allem folgende Aufgaben:

  • Vermittlung (Reisender mit Vermittlungsvollmacht) und
  • Abschluß (Reisender mit Abschlußvollmacht) von Geschäften
  • Betreuung und Beurteilung von Kunden
  • Annahme von Zahlungen mit ausdrücklicher Vollmacht (Inkasso Vollmacht)
  • Beobachtung des Marktes und der Konkurenz

Siehe auch Handlungsvollmacht oder Vollmacht.

Remittent:
Ein Remittent ist der Zahlungsempfänger eines Wechsels. Zu den gesetzlichen Auflagen eines Wechsels gehört der Name des Remittenten als Bestandteil auf dem Wechsel.

Rentabilität:
Rentabilität ist ein Maßstab dafür, wieviel Gewinn (ausgedrückt in Prozent) eine getätigte Investition innerhalb eines bestimmten Zeitraumes abwirft. Man erhält so eine Kennzahl für die durchschnittliche Verzinsung des durch eine Investition (= Geld in Sachwerten anlege) gebundenen Kapitals (ohne Berücksichtigung von Zinsen und Zinseszinsen).
Rentabiliät kann verschiedene Bezugsgrößen haben, z.B. Umsatz, Eigenkapital, Mitarbeiterzahl, ...
Wenn ein Unternehmer investiert, mindert er dadurch seine Liquidität, da die Zahlungsmittel als solche nicht mehr verfügbar, sondern gebunden sind. Andererseits erwirtschaften die Investitionen ihrerseits ebenfalls wieder Geld, das dem Unternehmen nicht zufließen würde, wenn es nicht investiert hätte.
Im Normalfall also geht die Minderung der Liquidität mit einer Erhöhung der Rentabilität einher und umgekehrt. Der Unternehmer muß dafür sorgen, daß die Kennzahlen zur Liquidität und zur Rentabilität ausgewogen bleiben.

Beispiel:Mitarbeiterentabilität = Gewinn : durchschnittliche Beschäftigtenzahl

Die Mitarbeiterrentabilität zeigt den Gewinn im Verhältnis zu den beschäftigen Mitarbeitern auf.

Rentenversicherung: noch nichts

Reparatur-Controlling:
Reparatur-Controlling wird das Controlling-System genannt, mit dem die Kostenentwicklung in diesem Bereich gesteuert wird. Regelmäßig und gezielt werden

  • Ist-Werte mit
  • Plan-Werten verglichen,
  • Ursachen möglicher Abweichungen analysiert und
  • daraus Gegenmaßnahmen entwickelt.

Reparaturen bei Gebäuden, Maschinen, technischen und sonstigen Anlagen sind nur schwer planbar, dafür durchaus kostenintensiv. Deshalb sollten hier die weitaus besser planbaren und Reparaturen vermeidbaren Instandhaltungsmaßnahmen im Vordergrund stehen. Wer hier Kosten sparen möchte, sollte mit Hilfe des Controlling

  1. die Möglichkeiten von Leasing prüfen,
  2. Wartungen regelmäßig durchführen,
  3. Instandhaltungsmaßnahmen planen und
  4. bei kritischen Gütern rechtzeitige Ersatzinvestitionen durchführen,

und zwar auch dann schon, wenn das Alt-Gut noch funktionsfähig ist.

Restwertabschreibung:
Die Restwertabschreibung ist eine Form der degressiven Abschreibung. Jedes Jahr wird ein gewisser gleichbleibender Prozentsatz des jeweils verbleibenden Restwertes abgeschrieben. Die Abschreibungssumme verringert sich dadurch prozentual.

Beispiel: Autoabschreibung

Jährliche Abschreibungsquote: 20%
1. Jahr: 20% von 30.000 € = 6.000 €, Restwert 24.000 €
2. Jahr: 20% von 24.000 € = 4.800 €, Restwert 19.200 € usw.

Siehe auch Abschreibung oder Lineare Abschreibung

Revision:
Eine Revision überprüft

  1. nachträglich die Ergebnisse betrieblichen Handelns (Fiazamt).
  2. die Fahrtüchtigkeit eines Fahrzeugs (Motoriesierungsamt)

Die Revision kann dabei sowohl den gesamten Betrieb als auch Teilbereiche erfassen. Als Kontrollinstrument ist sie besonders wirksam, wenn betriebsfremde Personen eine Revision vornehmen.
Um von Zeit zu Zeit oder in regelmäßigen Intervallen bestimmte betriebliche Bereiche zu überprüfen, deckt die Revision Fehler oder Schwächen auf. Insbesondere sind Revisionen im Finanz- und Rechnungswesen üblich. Aber auch die Kontrolle von anderen Bereichen, wie z.B. Arbeitsschutz, ordnungsgemäße Buchführung oder Mitarbeiterkontrollen sind Gegenstand einer Revision.

Rezession:
Die vierte Phase des Konjunkturzyklus. Die Rezession ist gekennzeichnet durch:

  • sinkenden Beschäftigungsgrad,
  • stagnierendes oder sinkendes Bruttosozialprodukt,
  • stagnierende oder sinkende Einkommen,
  • fallende Zinsen,
  • fallende Inflationsrate(n) und
  • niedrige Unternehmensinvestitionen

Alle diese Kennzeichen können aber von offizieller Seite oder den Massenmedien durchaus verfälscht, schöngeredet oder gar geleugnet werden. Gleiches gilt auch für die Kennzahlen oder Betreibsergebnisse börsennotierter Unternehmen, insbesondere um Panikverkäfe oder negatives Image oder Konsumverhalten zu vermeiden.

Risikokapital: Siehe Venture Capital

Risikomanagement/Risk-Management:
Risikomanagement ist ein Führungsinstrument, das alle Risiken ausschließen will, die die Unternehmensziele gefährden könnten.
Zunächst müssen Risiken in einzelnen Unternehmensbereichen identifiziert werden. Im Vordergrund steht dabei die Frage, welche Informationsdefizite zu Zielabweichungen führen können. Werden Zielabweichungen aufgedeckt, so müssen sie analysiert werden (Risikoanalyse). Sodann entwickelt das Risikomanagement Strategien zur Minimierung oder Beseitigung von Risiken.

Beispiele für Risikomanagement:

  • Risiko Abhängigkeit: Verteilung auf mehrere Lieferanten
  • Risiko Absatz: Marktforschung (Marktanalyse)
  • Risiko Unterbelegung: Aufbau personeller Reserven

Siehe auch Kaizen, Qualitätsmanagement oder Total Quality Management

Rohertrag:
Rohertrag ist der Umsatzerlös vor Abzug sämtlicher Aufwendungen (z.B. Steuern und Abgaben). Siehe auch Reingewinn

Return on Investment, kurz ROI:
Return on Investment ist eine betriebliche Kennzahl, zur Beurteilung der Rentabilität eines Unternehmes

ROI = Umsatzrentabilität * Kapitalumschlag, wobei
Umsatzrentabilität = Gewinn/Umsatz
Kapitalumschalg = Umsatz/investiertes Kapital

Siehe dazu eine Berechnungstabelle für den Anwender, bzw. auch ein Kennzahlenschema

Rolliersystem:
Ein Rolliersystem ist ein Instrument der Personaleinsatzplanung. Verlangt ein Betrieb die dauernde Anwesenheit einer bestimmten Zahl von Mitarbeitern, so werden die arbeitsfreien Tage in einem Rolliersystem organisiert. Jeder Mitarbeiter erhält in einem wechselnden Turnus freie Arbeitstage. Insgesamt wird abgesichert, daß trotzdem die jeweils erforderliche Besetzungsstärke eingehalten werden kann.

Beispiel eines Rolliersystems
Ein Unternehmen muß in einer Produktionsabteilung mit 80 Mitarbeitern, die die Produkte an 12 Produktionslinien verpackt, ausgeprägte saisonale Schwankungen bewältigen. Im Durchschnitt müssen die Arbeitsplätze 12,5 Stunden pro Tag besetzt werden, um das benötigte Produktionsvolumen zu erzielen. Um diese Anforderungen zu bewältigen, werden ein Vollzeit- und ein Teilzeit-Arbeitszeitmuster miteinander kombiniert. Die tägliche Schichtlänge beträgt über das ganze Jahr 8,5 Stunden (variabel zwischen 6.30 Uhr und 16.15 Uhr) und ist damit eine Stunde länger als die auf 5 Arbeitstage pro Woche umgelegte tarifliche Wochenarbeitszeit. Während des Saisonhochs in der zweiten Jahreshälfte kann von Montag bis Samstag (ohne Zuschläge) gearbeitet werden. Durch die verlängerte Schichtzeit und die Samstagsarbeit bauen die Mitarbeiter Plusstunden auf ihrem Zeitkonto als sogenannte Vorholzeit auf. Diese Plusstunden werden während des Saisontiefs in der ersten Jahreshälfte durch individuelle oder gemeinsame freie Tage abgebaut. Der Abbau durch individuelle freie Tage erfolgt mittels eines "5:4-Rolliersystems", bei dem von jeweils 5 Mitarbeiter nur 4 gleichzeitig zur Arbeit eingeteilt sind, die Personalkapazität also planmäßig auf 80% abgesenkt wird. Jeder Mitarbeiter erhält in dieser Phase einen freien Tag pro Woche, der vorwärts durch die Woche rolliert. Alle 5 Wochen entsteht dadurch ein superlanges Wochenende von Donnerstag-Nachmittag bis Dienstag-Früh. Bei Bedarf können die Mitarbeiter ihre freien Tage auch untereinander tauschen.
Siehe auch Arbeitszeit oder Flexibilisierung der Arbeitszeit

Rücklagen:
Rücklagen sind zusätzliches Eigenkapital des Unternehmens, die aus dem erwirtschafteten, ganz regulär versteuerten Gewinn des Unternehmens entstehen.
Bei Unternehmen mit beweglichen Kapitalkonten (Einzelunternehmen, Personengesellschaft) sind Rücklagen Bestandteil des Eigenkapitals und werden in der Regel nicht gesondert ausgewiesen. Bei Unternehmen mit starren Kapitalkonten (Kapitalgesellschaften, also zumeist GmbH's oder Aktiengesellschaften) werden die Rücklagen neben dem Stamm- oder Grundkapital gesondert ausgewiesen. Dabei werden die Rücklagen wiederum getrennt nach gesetzlichen und freiwilligen Rücklagen. Gesetzliche Rücklagen gibt es nur bei der Aktiengesellschaft.
Das deutsche GmbH-Gesetz dagegen kennt keine gesetzliche Rücklage.
Die Satzung der GmbH aber kann vorsehen, daß freiwillige Rücklagen, z.B. zur Stärkung des Eigenkapitasl gebildet werden. Die freiwilligen Rücklagen sind zu gliedern

  1. in Kapitalrücklagen und
  2. in Gewinnrücklagen.

In die Kapitalrücklagen werden die Gesellschafterleistungen eingestellt, die neben der Stammeinlage erbracht werden. Auch Nach- oder Zuschüsse der Gesellschafter werden in der Kapitalrücklage passiviert.
In den Gewinnrücklagen werden die thesaurierten, also einbehaltenen, nicht ausgeschütteten Gewinne des Unternehmens eingestellt. Hierzu zählen

  • die Rücklagen, die laut Satzung gebildet werden müssen,
  • die Rücklagen, die nach Beschlüssen in der Gesellschafterversammlung zu bilden sind und
  • die Sonderrücklagen.

Häufig treten bezüglich der Rücklagen Verständigungsschwierigkeiten auf, namentlich im Gespräch mit Banken. Denn manche reden von Rücklagen, wenn sie Stille Reserven meinen. Deshalb werden Rücklagen auch oft offene Rücklagen genannt, was eigentlich überflüssig ist. Siehe auch unten Rückstellungen oder Steuerbilanz

Rückstellungen:
Rückstellungen sind zukünftiges Fremdkapital. Durch Rückstellungen werden künftige Risiken antizipiert.
Rückstellungen sind Bilanzposten der Passivseite, die der Höhe und/oder der endgültigen Entstehung nach noch ungewisse Ausgaben bilanz- und erfolgsmäßig erfassen sollen. Rückstellungen mindern in dem Jahr, in dem sie gebildet werden, den Gewinn. Auch die Zuführungen zu Rückstellungen mindern den Gewinnausweis. Tritt aber das Ereignis, für das die Rückstellungen gebildet worden waren, nicht ein, müssen die Rückstellungen wieder aufgelöst werden und erhöhen dann natürlich den Gewinn des entsprechenden Jahres. Das Handels- und Steuerrecht nennt eine Vielzahl sehr differenzierter Tatbestände, wann welche Rückstellungen möglich bzw. unumgänglich sind. Siehe auch Handelsbilanz, Steuerbilanz oder Stille Reserven

Rückzahlungsklausel:
Rückzahlungsklauseln sind ein vorsorgender Schutz, um finanzielle Risiken bei Vertragsnichterfüllung auszuschließen oder zu minimieren.
Rückzahlungsklauseln werden vor allem intern zwischen Unternehmen und Mitarbeitern bei vertraglichen Verpflichtungen eingebaut. Will z.B. ein Mitarbeiter nach einer kostenintensiven Fortbildung aus dem Unternehmen ausscheiden, so kann er durch eine Rückzahlungsklausel verpflichtet werden, Teile dieser Kosten zu übernehmen.

Beispiel einer Rückzahlungsklausel in einem Fortbildungsvertrag:
Kündigt Herr Mayr nach Abschluß des Fortbildungslehrganges innerhalb von 24 Monaten, oder kündigt die Firma Elkotec GmbH während dieser Zeit aus einem wichtigen Grund, den Herr Mayr zu vertreten hat, so ist er zur Rückerstattung der Fortbildungskosten verpflichtet. Dies gilt für die Vergütung während der Freistellung sowie die Lehrgangskosten. Der Rückzahlungsbetrag vermindert sich dabei für jeden vollen Monat der Beschäftigung nach Beendigung der Fortbildung um 1/24 des Gesamtbetrags von Vergütung und Fortbildungskosten. Erfolgt eine Kündigung 24 Monate nach Abschluß der Fortbildung, so entfallen die Rückzahlungskosten.

Rumpfwirtschaftsjahr:
Als Rumpfwirtschaftsjahr wird ein Wirtschaftszeitraum bezeichnet, der kürzer als 12 Monate dauert. Ein Wirtschaftsjahr umfaßt in aller Regel zwölf Monate, und zwar auch dann, wenn es nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Mehr als zwölf Monate darf ein Wirtschaftsjahr nicht haben, wohl aber in besonderen Fällen weniger.
Typische Gründe für ein Rumpfwirtschaftjahr sind z. B.

  • die Eröffnung eines Betriebs,
  • der Kauf eines Betriebs,
  • der Verkauf eines Betriebs,
  • die Betriebsaufgabe oder
  • der Wechsel des Wirtschaftjahrs vom Kalenderjahr zu einem abweichenden Wirtschaftjahr
  • oder umgekehrt.

Ein Rumpfwirtschaftjahr ergibt sich auch, wenn z.B. ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb unentgeltlich an Familienangehörige übergeht. Für ein Rumpfwirtschaftsjahr muß der Gewinn gesondert ermittelt werden. Damit darf beispielsweise die Abschreibung, die auf ein ganzes Wirtschaftjahr entfallen würde, nur zeitanteilig angesetzt werden. Bei der Abschreibungshöhe gibt es steuerliche Vereinfachungsregeln.

Rüstzeit: siehe Arbeitszeitermittlung