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Glossar zu Begriffen in der Wirtschaft

(mit einigen Begriffen zum Internet)

H

Haftpflicht/Haftpflichtversicherung
Handelsbilanz
Handelsbrauch
Handelsfaktura
Handelsmakler (Vermittler)
Handelsregister
Handelsspanne
Handelsvertreter
Handlungsreisender
Handlungsvollmacht
Hauptabschlußübersicht
Hauptversammlung
Haushalt
Hausse
Herstellkosten
Herstellungskosten

Hifo (Highest in first out)
High concept
Hinterbliebenenversorgung (Hinterbliebenenrente)
höhere Gewalt
Holding
Home-Banking
Homepage
Horizontale Finanzierungsregel
Hotline
Human Resource Management
Hyperlink
Hypothek
Hypothekenbrief
Hypothekenpfandbrief


Haftpflicht/Haftpflichtversicherung:
Grundsätzlich hat jeder, der einer anderen Person durch eigenes Verschulden Schaden zufügt, dafür zu haften. Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, um Ansprüche aus dieser Haftung abzudecken. Die Haftpflichtversicherung wird also grundsätzlich gegen Drittschäden wirksam. Man unterschiedet:

  1. die Betriebs-,
  2. die Produkt- und neuerdings auch
  3. die Umwelthaftpflichtversicherung
  1. Die Betreibshaftpflichtversicherung sichert Schäden ab,
    • die der Betrieb fremden Gebäuden zufügt (etwa durch Feuer oder Emmissionen),
    • die durch Handlungen des Personals verursacht werden oder
    • Schäden, die der Umwelt zugefügt werden.
    Über die Haftpflichtversicherung sind die Mängel eigener Arbeit nicht abgedeckt.
    Die Haftung ist unbegrenzt. Die Schadensmöglichkeiten eines Betriebes sind so vielfältig und unüberschaubar, daß Versicherungssummen unter 5 Mio. € kaum zu rechtfertigen sind. Bei zu niedrigen Versicherungssummen können u.U. Geschäftsführer persönlich zum Schadenersatz verpflichtet werden. Auch das Risiko, daß durch einen Brand oder durch eine Explosion im Betrieb Sach- und Personenschäden in der Nachbarschaft eintreten können, muß bei der Versicherungssumme einkalkuliert werden. Auch für Schäden an gemieteten Gebäuden kann das Unternehmen - bei Verschulden - vom betreffenden Feuer-Versicherer in Regreß genommen werden.
  2. Die Produkthaftpflicht: In den gängigen Haftpflichtpolicen ist das Produktrisiko grundsätzlich mitversichert. Besondere Vereinbarungen sind inbesondere für Hersteller von Grundstoffen (z.B. Pigmente, Leder, Furnier, Kleber) und Zulieferer (z.B. Bremsbeläge, Scharniere, Lacke, elektronische Teile) erforderlich, da der Geschädigte in der Zuliefererindustrie im allgemeinen auch Kunde des Versicherungsnehmers ist, ergibt sich häufig ein Konflikt zwischen kaufmännischem Interesse und der Rechtslage. Bei der erweiterbaren Produkthaftpflichtversicherung ist es deshalb üblich und sinnvoll, erhöhte Selbstbeteiligungen zu vereinbaren und damit Kleinschäden in Eigenregie nach kaufmännischen Gesichtspunkten abzuwickeln.
  3. Die Umwelthaftpflichtversicherung: Im Zweifel sollten die Risiken mit einer externen Stelle diskutiert werden. In neuen Haftpflichtpolicen ist das Umweltrisiko grundsätzlich nur noch bei besonderer Vereinbarung versichert.

Siehe auch Insassen-Unfallversicherung oder Maschinenversicherung

Handelsbilanz:
Die Handelsbilanz ist der übliche handelsrechtliche Jahresabschluß. In der Handelsbilanz bezieht man sich auf die nirgends festgeschriebenen Grundsätze der Buchführung und Bilanzierung, sowie auf das Aktiengesetz.
Der handelsrechtliche Jahresabschluß umfaßt:

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, eine Handelsbilanz zu erstellen. Kleine Gewerbetreibende können statt einer Bilanz eine Einnahme-Überschuß-Rechnung erstellen. Die meisten Kaufleute nutzen die handelsrechtlichen Vorschriften nicht und fertigen statt dessen eine Bilanz, die gleich nach steuerlichen Gesichtspunkten ausgerichtet wird (Steuerbilanz). Sie gilt dann auch als Handelsbilanz, so daß der kaufmännischen Pflicht zur Bilanzaufstellung Genüge getan wird. Siehe auch Einnahme-Überschuß-Rechnung oder Nominalwertprinzip

Handelsbrauch:
Als Handelsbrauch werden die geschäftlichen Gepflogenheiten bezeichnet, die nicht per Gesetz verordnet sind. Zwischen Kaufleuten haben sich ungeschriebene Gesetze entwickelt. Gültiger Handelsbrauch darf niemals gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Handelsfaktura:
Durch eine Kammer (z.B. Handelskammer) oder andere Stelle betätigte Rechnung; wobei betätigt wird dass der Handelswert mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmt. Siehe auch Konsulatssfaktura oder Fakturierung

Handelsmakler (Vermittler):
Der Handelsmakler übernimmt als selbstständiger Kaufmann von Fall zu Fall die Vermittlung von Verträgen, und zwar in fremden Namen und für Fremde Rechnung. Zu den Pflichten gehören die Ausstellung einer Schlußnote für jede Vertragspartei, die Pflicht zur Führung eines Tagebuchs, die Haft- und Auskunftspflicht. Der Handelsmakler hat das Recht auf Maklerlohn (Courtage), der je zur Hälfte von den Vertragsparteien zu zahlen ist.

Handelsregister:
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, in das alle

eingetragen werden.
Bei der Gründung eines Unternehmens gehören ins Handelsregister:

  1. Firma
  2. Ort der Handelsniederlassung
  3. Unternehmensgegenstand
  4. Höhe des Stammkapitals/Grundkapitals (GmbH/AG)
  5. Erteilung einer Prokura
  6. Gesellschafter (GmbH)
  7. Bestellung eines Geschäftsführers/Vorstands (GmbH/AG)
  8. Vertretungsverhältnisse
  9. Umfang der Kommanditistenhaftung (KG)
  10. Sonderabreden bei Verkauf der Firma
  11. Liquidatoren

Eintragungen ins Handelsregister während der Dauer und beim Ende des Unternehmens:

  1. Änderungen des Stammkapitals/Grundkapitals (GmbH/AG)
  2. Erteilung einer Prokura
  3. Erlöschen einer Prokura
  4. Änderungen bei den Gesellschaftern (GmbH)
  5. Abberufung eines Geschäftsführers/Vorstands (GmbH/AG)
  6. Änderungen der Vertretungsverhältnisse
  7. Änderungen der Kommanditeinlagen (KG)
  8. Satzungsänderungen (GmbH)
  9. Eröffnung des Konkursverfahrens (GmbH)
  10. Sonderabreden bei Verkauf der Firma
  11. Änderung der Firma
  12. Erlöschen der Firma
  13. Haftungsbeschränkungen des Firmenkäufers bei Firmenfortführung
  14. Unternehmensverträge (AG)

Nicht ins Handelsregister gehören:

Siehe auch Kapitalgesellschaften

Handelsspanne:
Die Handelsspanne ist die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Verkaufspreis einer Ware. Die Handelsspanne wird in Prozenten angegeben. Bei der Berechnung der Handelsspanne bleibt die Umsatzsteuer unberücksichtigt.
Im Handel gibt es sowohl freie als auch gebundene Handelsspannen, bzw. Staatsmonopole wie bei Tabakwaren oder Salz. Gebundene Handelsspannen sind z.B. bei Lebensmitteln (Begrenzung für Brot und Milch) oder Büchern (Buchpreisbindung) üblich. In der Berechnung der Handelsspanne sind die Händler im allgemeinen frei. Berechnungsbeispiel:
Ein Händler hat pro Jahr Betriebs- und Personalkosten von jährlich 80.000 €. Sein gesamtes Warenlager kostet 400.000 €. Er teilt seine Betriebs- und Personalkosten (Handlungskosten) durch die Kosten seines Warenlagers. Nach dieser Rechnung kommt er auf 0,2 das sind 20 %, die seine Handlungskosten gegenüber dem Warenlager ausmachen. Diese 20 % sind seine Handelsspanne, die er auf jedes verkaufte Produkt aufschlägt. Auf diesen Preis müssen noch die Gewinnspanne und die Umsatzsteuer hinzugerechnet werden. Dann erhält er den Verkaufspreis. Siehe auch Bezugskosten, Deckungsbeitrag, Reingewinn oder Rohertrag

Handelsvertreter:
Der Handelsvertreter ist als selbständiger Kaufmann damit betraut, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsvertreter) oder in dessen Namen abzuschließen (Abschlußvertreter).
Zu seinen Pflichten gehören:

  • Benachrichtigungspflicht
  • Bemühungspflicht
  • Sorgfalltspflicht,
  • Schweigepflicht
  • Befolgungspflicht

Zu seinen Rechten gehören:

  • Recht auf Abschlußprovision
  • Recht auf Delkredere Provision (Vergütung bei Risikoübernahme des Zahlungseingangs)
  • Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Vertragsverhältnisses

Handlungsreisender: Siehe Reisender

Handlungsvollmacht:
Wer als Geschäftsinhaber einen Angestellten ermächtigt, Geschäftshandlungen in seinem Namen zu tätigen, erteilt ihm eine Handlungsvollmacht. Der Gesetzgeber beschränkt diese Möglichkeiten der Handlungsvollmacht.
Erweiterte Vollmachten können sich z.B. auf Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder der Aufnahme von Darlehen erstrecken.
Allgemeine Handlungsvollmachten oder erweiterte Handlungsvollmachten sollten schriftlich mit der genauen Bezeichnung der Befugnisse formuliert werden.
Handlungsvollmachten werden vor allem für Führungskräfte von Filialbetrieben ausgesprochen oder zur Entlastung des Alltagsgeschäfts von Geschäftsführern/Inhabern. Die Handlungsvollmacht erlischt automatisch beim

  • Insolvenzverfahren,
  • bei Verkauf des Unternehmens oder
  • bei Kündigung des Bevollmächtigten.

Sie kann auch durch den Vollmachtgeber fristlos widerrufen werden.

Hauptabschlußübersicht: Siehe Betriebsübersicht

Hauptversammlung:
Hauptversammlung nennt man die mindestens einmal jährlich stattfindende Versammlung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft. Bei einer GmbH spricht man statt der Hauptversammlung von der Gesellschafterversammlung. Siehe auch Aktiengesellschaft

Haushalt: noch nichts

Hausse:
Eine Hausse (vom franz. hausse = Anstieg) ist der Zeitraum, in dem die Börsenkurse auf breiter Ebene steigen. An den Börsen wird es oft in einem Standbilde symbolisch durch einen Stieren (Bullen) dargestellt. Das Gegenteil einer Hausse ist eine Baisse.

Herstellkosten:
sind die Kosten der Einsatzstoffe und der Fertigung. Wer zu den Herstellkosten noch die Verwaltungs- und Vertriebskosten dazuzählt, erhält die Selbstkosten.
Herstellkosten und Selbstkosten sind Begriffe der Betriebswirtschaftslehre und des kaufmännischen Rechnungswesens. Der Begriff der Herstellkosten ist von den Herstellungskosten abzugrenzen, die im Handelsrecht und im Steuerrecht für die Bewertung von selbstgeschaffenen Vermögensgegenständen und Wirtschaftsgütern herangezogen werden. Siehe auch Fixe Kosten, Variable Kosten oder Wirtschaftsgut

Herstellungskosten:
Die Herstellungskosten entsprechen begrifflich den Anschaffungskosten (Bezugskosten) und sind alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen für die Herstellung von Wirtschaftsgütern entstehen. Für vom und im Betrieb selbst erstellte Wirtschaftsgüter gibt es keine Anschaffungskosten, da in aller Regel andere Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens verwendet werden, um die neuen Wirtschaftsgüter herzustellen.
In die Herstellungskosten dürfen nur Aufwendungen mit eingerechnet werden. Kalkulatorische Kosten, wie beispielsweise kalkulatorische Miete oder Eigenkapitalzinsen, müssen außer Ansatz bleiben. Das gilt auch für den Unternehmerlohn. So gehört die eigene unternehmerische Arbeitsleistung nicht zu den Herstellungskosten, weil sie vorher auch nicht als Betriebsausgabe den Gewinn gemindert hat.

Hifo (Highest in first out):
bedeutet: was am teuersten eingekauft oder hergestellt wurde, wird (gedanklich) auch als erstes verbraucht oder wieder verkauft. Hifo ist eine Verbrauchsfolgefiktion und dient der Bewertung der Vorräte im Unternehmen.
Verbrauchsfolgefiktion bedeutet, daß die tatsächliche Verbrauchsfolge nicht der fingierten entsprechen muß. Es muß nicht das gesamte Vermögen nach einer Verbrauchsfolgefiktion bewertet werden, sondern es können verschiedene Bewertungsmaßstäbe angelegt werden. Hifo ist nur handelsrechtlich, aber nicht steuerlich zulässig. Siehe auch Fifo (First in first out) oder Verbrauchsfolgefiktion

High concept:
High concept ist eine Marketingstrategie, die das Produkt verkauft, bevor es auf dem Markt ist. Diese aus den USA kommende Theorie des virtuellen Marketing sieht als eigentliche Marketingleistung ein Vorprodukt, das die Kaufentscheidung für das eigentliche Produkt (Nachprodukt) vorverlegt. Der Verkauf dieses eigentlichen Produktes braucht bei der richtigen High-concept-Anwendung keine begleitenden Werbemaßnahmen mehr.
Vor allem bei Kulturprodukten wie z.B. Filme oder Bücher wird diese Marketingstrategie besonders erfolgreich angewandt. Durch Vorankündigungen, Pressearbeit, Filmtrailer oder Vorabdrucke wird die Öffentlichkeit heiß gemacht. Vorprodukte schaffen durch die mediale Repräsentation das Bedürfnis nach dem Nachprodukt. Die Kaufentscheidung fällt also vor dem Point of Purchase (Verkaufszeitpunkt). Die Strategie des High concepts läßt sich ebenso auf andere Produkte anwenden. Es wird in der Fachwelt auch virtuelles Marketing genannt. Siehe auch Marketing oder Werbung

Hinterbliebenenversorgung (Hinterbliebenenrente)
Die Hinterbliebenenversorgung zählt zum Leistungskatalog eines betrieblichen und staatlichen Versorgungswerks.
Die Höhe der Witwer- oder Witwenpension beträgt analog zu den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung im allgemeinen 60 % der Rente des verstorbenen Partners. Für Vollwaisen gelten niedrigere Prozentsätze, für Waisen gelten viel niedrigere Prozentsätze. Insgesamt ist die Hinterbliebenenpension auf 100 % der Rente des Verstorbenen beschränkt. Waisenrenten werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, darüber hinaus für weitere Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, dürfen einen gewissen, vom Gesetztgeber bestimmten Zeitrahmen nicht überschreiten. Siehe auch Zusatzrente

höhere Gewalt:
ist ein von außen kommendes Ereignis, dessen störende Wirkung auch bei der größten zu erwartenden Vorsicht nicht abzuwenden war, z. B. Naturkatastrophen, kurzfristig durchgeführte Streiks. Bei Nichterfüllung von Verträgen und Überschreitung der Leistungsfrist ist höhere Gewalt ein Entschuldigungsgrund.

Holding:
Ist eine Dachgesellschaft, die an der Spitze eines Konzerns steht. Sie produziert selbst keine Güter und Dienste, sondern verwaltet mehrere Unternehmen. Ihr Einfluß auf die rechtlich selbständigen, wirtschaftlich unselbständigen Tochtergesellschaften des Konzerns kann unterschiedlich groß sein.

Home-Banking:
Home-Banking ist die Möglichkeit, per Computer von zu Hause oder vom Arbeitsplatz, Bankgeschäfte zu erledigen. Siehe auch Elektronischer Zahlungsverkehr oder Teleshopping

Homepage:
Eine Homepage ist eine Seite im World Wide Web. Sie stellt die Haupt- oder Einstiegsseite eines Informationsanbieters im World Wide Web dar.

In 10 Schritten zur eigenen Homepage

  1. Schritt: Überlegen Sie, was Sie mit Ihrem Internet-Engagement erreichen wollen. Wollen Sie nur präsent sein und Ihr Angebot vorstellen? Oder wollen Sie über Internet Ihre Kunden aktiv beraten, z.B. bei Installations- oder Funktionsproblemen bei den von Ihnen gelieferten Produkten?
  2. Schritt: Prüfen Sie, welche technischen Möglichkeiten des Internets Sie nutzen wollen. Interessant sind vor allem Querverbindungen (Links) von und zu anderen Anbietern, die ihrerseits dann natürlich auch wieder auf Ihre Angebote verweisen sollten.
  3. Schritt: Suchen Sie sich einen Service-Provider und eine Internet-Agentur (für die Umsetzung), die über gute Referenzen verfügen.
  4. Schritt: Analysieren Sie die Positiv- und Negativbeispiele, die Ihnen das Internet bietet.
  5. Schritt: Notieren Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen. Erstellen Sie ein Profil.
  6. Schritt: Entwerfen Sie den Text für eine Broschüre über Ihre Produkte und Leistungen. Sprechen Sie auf Ihrer Homepage gezielt nur Ihre gewünschten Zielgruppen an. Wird Ihr Web-Server überwiegend von Anwendern frequentiert, die nicht zu Ihrer Zielgruppe gehören, entstehen Ihnen enorme Übertragungskosten, ohne daß es sich lohnt".
  7. Schritt: Entflechten Sie Ihre Angebote und Ihre Informationen. Stellen sie Kosten und Inhalte klar dar. Ein Besucher verweilt um so länger, bzw. kommt um so öfter auf Ihre Seite, je schneller er klare Informationen erhält, d.h. für komerzielle Seiten:
    Alle Kosten und Leistungen sollen klar und deutlich dargestellt werden, sowie leicht zu finden sein, um einen klaren Kosten- und Leistungsvergleich zu garantieren. Erstellen Sie einen regelrechten Suchbaum, um die Informationen geordnet zu strukturieren. Verteilen Sie Ihr Angebot auf mehrere World Wide Web-Seiten. Häufig benötigt ein Anwender gar nicht die volle Informationsmenge. Kann er selbst auswählen, welche Seiten er lesen möchte, senkt sich der Übertragungsaufwand und somit die daraus resultierenden Kosten.
  8. Schritt: Verzichten Sie auf übertriebene Werbung und aufwendige Werbeeffekte, die den Besucher abstoßen, ihm von der eigentlichen Information ablenken oder gar abhalten und unnötige Ladezeiten verursachen. Allgemeine Regel: Muß ein Besucher mehr als 1-2 Sekunden warten, ohne daß sich etwas tut (Ladezeit) so wird er sich von der Seite sehr wahrscheinlich "weg-klicken" außer er kennt sie schon und weiß was er sucht.
  9. Schritt: Drucken Sie E-Mail-(Electronic Mail = elektronisches Postsystem)Adresse und Internet-Anschluß auf Ihr Briefpapier und Ihre Visitenkarten. Sorgen Sie dann aber auch dafür, daß die elektronischen Briefkästen (Mailbox) regelmäßig geleert und Anfragen prompt beantwortet werden.
  10. Schritt: Lassen Sie sich in die entsprechenden Suchsysteme (aktuell markt-beherrschend: Google) des World Wide Web eintragen, damit Sie auch tatsächlich gefunden werden.

Siehe auch Browser, Internet oder World Wide Web

Horizontale Finanzierungsregel:
Die horizontalen Finanzierungsregeln setzen Werte der Passivseite mit Werten der Aktivseite in Beziehung. Die Einhaltung von Finanzierungsregeln sollen das finanzielle Gleichgewicht in Unternehmen gewährleisten.
Bei Kreditverhandlungen über neue Kreditaufnahmen spielen die Finanzierungsregeln eine bedeutende Rolle. Die horizontalen Finanzierungsregeln bedeuten dabei die Einhaltung des Gleichgewichts in den Finanzierungsarten. Die Goldene Bankregel zählt zu diesen Regeln. Danach soll das Eigenkapital dem Anlagevermögen 1:1 entsprechen (Deckungsgrad 100 %). Diese Quote entspricht der sogenannten engen Fassung der Bilanzregel. Die weitere Fassung erstrebt einen Deckungsgrad von 100 % bei der Finanzierung von Anlagevermögen durch Eigen- und Fremdkapital.
Horizontale Finanzierungsregel:
Eigenkapital: Anlagevermögen = 1: 1
Siehe auch Anlagevermögen, Eigenkapital, Fremdkapital oder Fristenkongruenz

Hotline:
Die Hotline ist die direkte Kommunikation zwischen Anbietern und Käufern/ Interessenten eines Produkts per Telefon oder Online/Internet. Sie gilt als Marketinginstrument zur Kundenbindung und zur Produktverbesserung.
In aller Regel werden Hotlines zur Bestellung und zur direkten Rücksprache mit dem Kunden eingerichtet. Meist ist sie für Kunden kostenlos (über 0130- oder 0800-Nummern des Telefonnetzes). Die direkte Rückkopplung über Hotline zwischen Hersteller und Käufer einer Ware ist auch deshalb von immer größerer Bedeutung, da der Kundenkontakt direkt, ohne Zeitverzögerung und mit erweiterten Gesprächsmöglichkeiten bewältigt wird. Viele Firmen nutzen die Möglichkeit, die Bedienung der Hotline an Dienstleister zu delegieren (Call Center). Die Mitarbeiter dieser telefonischen Dienstleistung müssen entsprechend der Zielstellung der Hotline geschult werden. Die Einrichtung einer Hotline ist mit hohen Kosten verbunden. Hotline-Telefonnummern werden von den Telefongesellschaften nach Antrag vergeben. Siehe auch Marketing oder Werbung

Human Resource Management:
Human Resource Management sieht die Mitarbeiter nicht als Kostenfaktor, sondern als Leistungsträger, die es zu entwickeln gilt. Es ist ein ganzheitliches Konzept der Personalarbeit, das vor allem auf die Qualität der Mitarbeiter abstellt und deren Potentiale fördert. Demzufolge steht im Mittelpunkt dieses Konzepts die Personalentwicklung, die einerseits den einzelnen Mitarbeiter als auch die Gesamtinteressen des Unternehmens in Einklang zu bringen sucht. Siehe auch Arbeitsleistung oder Themenbereich Personal

Hyperlink:
Ein Hyperlink - oft auch einfach nur Link genannt - ist ein meist farblich oder grafisch hervorgehobener Querverweis auf eine andere Webseite, die durch Mausklick auf das entsprechende Wort oder Symbol erreicht wird.
Gegen unerwünschte Querverweise anderer Anbieter auf die eigene Homepage kann man sich kaum wehren. Siehe auch Homepage, Internet oder WWW

Hypothek:
Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht zur Kreditsicherung. Eine Hypothek ist also eine Belastung eines Grundstücks mit einer bestimmten Geldsumme durch Eintrag ins Grundbuch. Dem Eigentümer eines Grundstücks wird aus dem Grundstück eine Kreditsumme zur Verfügung gestellt, deren Besicherung in aller Regel das Grundstück selbst ist (Hypothekendarlehen). Die Hypothek wird im Grundbuch eingetragen und normalerweise notariell beurkundet. Zur Eintragung gehört:

  1. der Gläubiger,
  2. der Geldbetrag der Forderung
  3. und der Zinssatz.

Bei Insolvenz des Schuldners wird der Hypothekengläubiger durch die Verwertung des Grundstücks befriedigt. Im Gegensatz zur Grundschuld liegt der Hypothek immer eine Schuld zu Grunde. Siehe auch Insolvenz oder Zwangsvollstreckung

Hypothekenbrief:
Ein Hypothekenbrief ist die vom Grundbuchamt ausgestellte Urkunde, die das Bestehen einer Hypothek (sog. Briefhypothek) an einem best. Grundstück verbrieft. Der H. erleichtert die Abtretung der hypothekarisch gesicherten Forderung. Eigentümer des Hypothekenbriefes ist jeweils der Hypothekengläubiger.

Hypothekenpfandbrief:
Hypothekenpfandbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere, die von Hypothekenbanken in Serien (sog. Tranchen) mit dem Ziel emittiert werden, sich fortlaufend umfangreiche Geldmittel zur Gewährung von Hypothekarkrediten zu beschaffen. Hypothekenpfandbriefe werden unter pari ausgegeben, die Serien haben eine Laufzeit bis zu 25 Jahren u. werden jährl. durch Auslosung getilgt. Der Erwerber von Hypothekenpfandbriefen ist durch die Eintragung erststelliger Hypotheken gesichert.