Lagebericht:
Der Lagebericht ist ein Bestandteil des Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften. Im Lagebericht wird
der Geschäftsverlauf der Gesellschaft eingeschätzt und zukünftige Vorhaben erläutert.
Der Lagebericht wird gemeinsam mit der Bilanz und der Einnahme-überschußrechnung erstellt. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und muß
die tatsächliche Lage des Unternehmens wahrheitsgemäß schildern. Nach dem
Handelsgesetz muß der Lagebericht den Geschäftsverlauf (u.a. Umsätze,
Beschäftigung, Finanzierung, Produktionsprogramme) und weitergehende Angaben
machen (z.B. Veräußerungen, Liquidität, Auftragsbestand ...). Der
Lagebericht muß bei großen Kapitalgesellschaften veröffentlicht werden. Siehe auch Bilanz oder Einnahme-Überschuß-Rechnung
Lager-Controlling:
Lager-Controlling
wird das Controlling-System genannt, mit dem die Kostenentwicklung im
Lagerbereich gesteuert wird. Die Ist-Werte werden mit den Planwerten regelmäßig
verglichen und die Ursachen von möglichen Abweichungen analysiert und
Gegenmaßnahmen daraus entwickelt.
Wieviele und welche Güter auf Lager
gehalten werden müssen, und wenn ja auf welchen Lagern, hängt maßgeblich von der
Art des Unternehmens ab. Naturgemäß haben reine Dienstleistungsbetriebe fast
kaum Lagerbedarf. Auch reine Produktionsunternehmen haben - vorausgesetzt die
Produktion ist eng an den Liefertakt gekoppelt und auch die erstellten Produkte
werden gleich weitergeliefert - kaum hohe Kosten für Lager. Handelsbetriebe
wiederum haben durchaus höhere Lagerkosten. In der Praxis gibt es jede nur
denkbare Mischform der genannten Firmentypen. Wer hier Kosten sparen möchte,
sollte mit Hilfe des Controlling die Bezugskosten überprüfen und vergleichen die
erhaltene Skonti überprüfen und vergleichen die Vorratsmengen optimieren die
Lagermengen optimieren die Liefergeschwindigkeiten der Anbieter vergleichen und
die Produktionsrhythmen überprüfen und ggf. an Liefertakt anpassen. Siehe auch Controlling
Lagerdauer:
durchschnittliche Verweildauer
der Vermögengsgegenstände bis zur Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung
(Umschlagsdauer). Sie errechnet sich aus dem Quotient von 360 (Näherung der Tage im Jahr) und dem
Lagerumschlag.
Lean Management:
Lean Management
bezeichnet bestimmte Organisations- und Arbeitsprinzipien, die auf die
Optimierung aller Ressourcen zielen. Die Denkweise des Lean Management steht
einer traditionellen Denkweise gegenüber, ist also eine Management-Philosophie,
die auf flache Hierarchien, auf Einbeziehung der Mitarbeiter in Entscheidungen,
auf Teamorganisation, auf Kaizen und konsequente Kundenorientierung setzt.
Beispiele für die Denkweisen des Lean Management im Unternehmen:
- Unternehmensziele: nicht Wettbewerber schlagen, sondern Kunden gewinnen
- Orientierung: nicht Produkte raus, sondern Markt rein
- Management-Kultur: nicht Feuerwehr, sondern vorbeugen
- Mitarbeiter: nicht Kostenfaktor, sondern Potential
- Führung: nicht Herr (Boss), sondern Vorbild, Vor-arbeiter (Vaterfigur, Coach)
- Anweisungen: nicht Vorschriften, sondern dynamische Richtlinien
- Fehler: nicht Verlust sondern, Lernquelle
- Betriebsrat: nicht toleriert, sondern Partner.
Siehe auch Empowerment oder Flache Hierarchien
Leasing:
Die mittel- bis langfristige Miete
(Gebrauchsüberlassung) von Investitionsgütern nennt man Leasing". Derjenige, der
das Wirtschaftsgut verleast, wird Leasinggeber genannt. Derjenige, der es least,
heißt Leasingnehmer".
Bei einem Leasingvertrag überläßt der Leasinggeber
(das kann derjenige sein, der das Wirtschaftsgut hergestellt hat, er kann es
aber auch selbst gekauft haben, nur um es weiter zu verleasen) dem Leasingnehmer
ein Wirtschaftsgut. Der Leasingnehmer muß für diese Gebrauchsüberlassung ein
Entgelt (Leasingraten) bezahlen. Je nachdem, welches Wirtschaftsgut Gegenstand
des Leasingvertrags ist, spricht man von
- Immobilien-Leasing (meist langfristig angelegt) und von
- Mobilien-Leasing, wenn z.B. der Fuhrpark geleast wird.
Folgende Punkte sollten unbedingt in einem Leasingvertrag stehen:
- Grundmietzeit, in der üblicherweise keine Kündigung für den Leasingnehmer zugelassen ist
- Vereinbarungen von Verlängerungs- oder Kaufoptionen nach Ablauf der
Grundmietzeit
- Höhe der Leasingraten
- Regelungen, wer das Risiko trägt, wenn das Leasinggut zufällig zerstört wird oder wirtschaftlich entwertet wird
- eventuelle Vereinbarungen über Wartung und Pflege des Leasingobjekts.
Bei allen Leasingvertragsformen (Ausnahme: kündbarer Leasingvertrag) beträgt die
Vertragsdauer, also die sogenannte Grundmietzeit, zwischen 40 % und 90 % der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kennt
der Unternehmer normalerweise von der Berechnung der steuerlichen
Abschreibungsdauer von den Wirtschaftsgütern, die er gekauft hat. Daß die
Grundmietzeit mindestens 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt,
hat auch rein steuerliche Gründe. Siehe auch Sale-and-lease-back
Lebensversicherung:
Lebensversicherungen
sind vielseitige kapitalbildende Vorsorgemodelle zur Absicherung im Alter oder
für Familienangehörige im Todesfall. Gerade für Selbständige und Unternehmer
spielen sie eine bedeutende Rolle, da diese sich in der Regel am klassischen
Rentenversicherungssystem nicht beteiligen. Die Renditen werden mit einer
"garantierten" Kapitalverzinsung (z.B. 4 %) gerechnet. Darüber hinausgehende
Erträge werden als überschußbeteiligung gerechnet und den garantierten
Versicherungssummen aufgeschlagen. Die drei wichtigsten Arten der
Lebensversicherung:
- Kapitallebensversicherung: Diese Form verbindet einen Vermögensaufbau mit der Absicherung der Familienangehörigen. Die Höhe der
Beiträge wird frei vereinbart. Der Lebensversicherer errechnet mit einer
unverbindlichen Prognose der Gewinnanteile einen Auszahlungsbetrag aus, der bei
Fälligkeit ausgezahlt wird. Die Gewinnanteile werden jährlich an die erreichte
Versicherungssumme angepaßt.
- Risikolebensversicherung: Bei diesem Modell steht
im Vordergrund die Absicherung der Angehörigen für den Todesfall und nicht der
Vermögensaufbau. Die Versicherungssumme wird statisch, fallend oder steigend
vereinbart und die Beiträge werden jährlich oder auf die gesamte
Vertragslaufzeit festgelegt.
- Dynamische Lebensversicherung: Die Beiträge werden
hier in regelmäßigen Abständen nach vereinbarten Prozentsätzen angehoben oder
automatisch mit der Erhöhung der Höchstbeträge der gesetzlichen
Rentenversicherer berechnet. Die dynamischen Erhöhungsbeiträge können vom
Versicherer abgelehnt werden.
Siehe auch Zusatzrente
Leiharbeit: Siehe Arbeitnehmerüberlassung
Leistungsbilanz:
Die Leistungsbilanz
ist ein Bestandteil der Zahlungsbilanz, die sich für eine jeweilige Volkswirtschaft errechenen läßt. Unter
Zahlungsbilanz ist die systematische Darstellung aller wirtschaftlichen
Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern zu verstehen, und fällt somit in
den Bereich der Außenwirtschaft.
Die Leistungsbilanz unterteilt sich in drei
große Breiche:
- die Handelsbilanz,
- die Dienstleistungsbilanz und
- die Übertragungsbilanz.
Aus langfristigen starken Leistungsbilanzdefiziten oder
überschüssen, können sich zahlreiche Probleme einstellen, die weitreichende
Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es meist als wünschenswert anzusehen
langfristig eine ausgeglichene Leistungsbilanz aufweisen zu können.
Leistungsgrad:
Ist das Verhältnis von Ist-Leistung zur Normal-Leistung (Wer auch immer diese normieren soll?) ausgedrückt in Prozent. Siehe Arbeitszeitermittlung und Akkordlohn
Lernende Organisation:
Eine
lernende Organisation ist ein Unternehmen, welches sich permanent an relevante
Umweltveränderungen anpaßt und durch die konsequente Entwicklung von
unternehmensindividuellen Kernkompetenzen die Basis für dauerhafte
Wettbewerbsfähigkeit schafft. Eine solche Organisation ist niemals fertig",
sondern befindet sich vielmehr in einem Prozeß des permanenten Wandels.
Veränderungs- und Lernfähigkeit des gesamten Unternehmens (Strukturen und
Abläufe), von Teams und Gruppen im Unternehmen sowie jedes einzelnen
Mitarbeiters rücken in den Mittelpunkt.
In der lernenden Organisation wird dieser Begriff sowohl auf das klassische Lernen des Einzelnen angewandt, als
auch übertragen auf die Fähigkeit von Gruppen oder der Organisation als Ganzes,
auf Umwelteinflüsse mit adäquater Veränderung zu reagieren. Eine lernende
Organisation nimmt Lernauslöser aus dem gesamten Umfeld und der eigenen
Organisation auf, um sich kontinuierlich zu verändern. Dazu gehören z.B.
- Kunden und Wettbewerber,
- Politik und Gesellschaft,
- Eigentümer (Aktionäre) und Mitarbeiter.
Prozeßorientiertes, vernetztes Systemdenken ist das Fundament und damit
zentraler Bestandteil der Kultur einer lernenden Organisation. Das Management
muß es bei sich und den Mitarbeitern unbedingt fördern. Dabei ist die Entwicklung einer von allen Beschäftigten geteilten und getragenen Vision für
ein lernendes Unternehmen unerläßlich . Durch sie entsteht eine hohe
Gemeinsamkeit in den Vorstellungen aller Mitarbeiter über die Zielsetzungen
Ihres Unternehmens. Jeder Beschäftigte muß in einer lernenden Organisation im
hohen Maß über Lernkompetenz, systemisches Denken, Fähigkeit zu strategischem,
visionärem Denken verfügen. Dies widerspricht streng hierarchisch und funktional
gegliederten Organisationen, in denen oben gedacht und unten ausgeführt wird.
Für die lernende Organisation ist die Arbeit im Team zentral. Durch das Lernen
im Team werden aus individuellen Ideen, Normen und Annahmen gemeinsam geteilte
Visionen und überzeugungen. Es entsteht ein gemeinsames Bewußtsein, mit dem der
Arbeitsprozeß und die Art der Zusammenarbeit reflektiert und Ideen zur
Verbesserung erarbeitet werden. Das Team kann daher in der lernenden
Organisation als die Keimzelle des Lernens bezeichnet werden, wo alle
wesentlichen Innovations- und Anpassungsfähigkeiten der Organisation als Ganzes
erworben und realisiert werden. Eine lernende Organisation aufzubauen bedeutet,
auf mehreren Ebenen gleichzeitig aktiv zu werden. Der Rolle des Management kommt
in diesem Prozeß (wie bei allen Organisationsveränderungsprozessen) eine
wesentliche Bedeutung zu. Das Management muß den Sinn und Zweck der Veränderung
deutlich kommunizieren und seine Inhalte selbst vorleben. Führungskräfte haben
in dem Veränderungsprozeß zudem die Rolle von Mentoren und Coaches, die die
Mitarbeiter dabei unterstützen, den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Siehe Change Management oder Kaizen
Leverage-Effekt:
Der Leverage
bezeichnet die Abhängigkeit der Rentabilität des Eigenkapitals vom Fremdkapital.
Liegen die Kosten für einen Fremdkapitaleinsatz unter dem erzielten Gewinn, so
liegt ein positiver Leverage-Effekt vor. Durch vermehrten Fremdkapitaleinsatz
wird so auch die Rentabilität gesteigert. Bei steigender Verschuldung steigt die
Gesamtrentabilität des Gesamtkapitals, aber leider nur solange die Verschuldung durch die exponetiell steigenden Zinsen abschätzbar bleibt,
was generell aber nicht der Fall ist, bzw. nur solange die reale Inflation den Zinsdruck mildert (durch einen Fixen Zinssatz wäre die Verschuldung abschätzbar,
aber diese wird oft nur in Zeiten veraussichtlicher Geldknappheit oder Deflation gewährt, da der Kapitalgeber meist besser informiert ist, bzw. sein Hauptaugenmerk gerade
zukünftige Entwicklungen sind und nicht die Produktion von Gütern, als der Kreditnehmer).
Der Leverage-Effekt kann vor allem in
Zeiten von Niedrigzinsen die Rentabilität eines Unternehmens steigern. Denn wenn
die Kosten für eine Fremdfinanzierung niedrig liegen, ist die Wahrscheinlichkeit
höher, daß der Gewinn die Kosten übersteigt. Der Leverage-Effekt kann also
berechnen, wann es sich lohnt, Eigenkapital gegen Fremdkapital auszutauschen.
Die Gefahr liegt allerdings dann bei sinkenden Gewinnen, da die meist
längerfristigen fixen Kosten des Fremdkapitaleinsatzes zu einer
überdurchschnittlichen Abnahme der Rentabilität führen (= negativer
Leverage-Effekt). Der Leverage-Effekt tritt auch ein, wenn z.B. mit Krediten
Wertpapiere gekauft werden. Liegt der Gewinn der Aktien über den Kreditkosten =
positiver Leverage-Effekt; sinken sie = negativer Leverage-Effekt.
Beispiel:
Ein Unternehmer nimmt ür den Kauf einer Druckmaschine Fremdkapital (50.000 €) auf, das er mit 8 % verzinsen muß (Kreditkosten: 4.000 €).
Mit der Druckmaschine erwirtschaftet er das 1. Jahr nach Abzug der Betriebs- und Personalkosten einen Gewinn von 5.000 € . Zieht er den Zins des
Fremdkapitals vom Gewinn ab, verbleiben ihm 1.000 €; wobei aber seine Schuld noch keine Tilgung erfuhr!
Der Leverage-Effekt ist positiv. Die Zinsenwicklung seiner Kapitalinvestition von 8 % hat er aber nicht im Griff, denn der Kreditgeber kann jederzeit
die Spesen, bzw. die Zinsen erhöhen, was in den letzten Jahren ja ständig geschah.
Siehe Spekulationsgeschäfte
Liebhaberei:
Liebhaberei ist ein
steuerlicher Begriff, mit dem man Tätigkeiten umschreibt, die nicht nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden und die deshalb - auf Dauer
gesehen - keinen Gewinn oder keinen positiven überschuß ergeben werden.
Verluste, die aus Liebhaberei entstehen, werden deshalb steuerlich nicht
anerkannt. Zur Liebhaberei gehört,
- daß die Einkunftserzielungsabsicht fehlt, da der Steuerpflichtige sich von persönlichen, nicht wirtschaftlichen Motiven
leiten läßt (entscheidend ist die Erzielung eines Totalgewinnes oder Totalüberschusses im steuerrechtlichen Sinne)
- Das Fehlen der Einkunftserzielungsabsicht als inneres Merkmal ist anhand äußerer, objektiver
Umstände festzustellen (dies erfordert eine Zukunftsprognose, wofür die Verhältnisse der Vergangenheit wichtige Anhaltspunkte bieten.
Siehe auch Ver-Lust :-)
Lieferbedingungen:
Unter
Lieferbedingungen versteht man die Vereinbarungen, die zwischen Verkäufer und
Käufer über die Lieferung der Ware getroffen werden.
Die Lieferbedingungen
können frei ausgehandelt werden. Die Rechte und Pflichten von Verkäufer und
Käufer, z.B. bezüglich Rücktritts oder Deckungskäufen oder des Gefahrenübergangs (Gefahr des zufälligen
Untergangs verbunden mit der Pflicht, entweder seitens des Verkäufers auf eigene
Rechnung neue Ware zu liefern oder seitens des Käufers, auch die untergegangene
Ware zu bezahlen) bestimmen sich nach den Lieferbedingungen. Es gibt
internationale Regeln (siehe auch Incoterms) für die Auslegung der handelsüblichen
Vertragsklauseln. Sie sind bei den Internationalen Industrie- und
Handwerkskammern zu erhalten. Beispiele für in Deutschland gebräuchliche
Lieferbedingungen sind z.B.
- Lieferung ab Werk ...,
- Lieferung frei Haus ...
- Lieferung frei Frachtführer ...,
- Lieferung frachtfrei ...
- versichert
Beispiele für international gebräuchliche Lieferbedingungen sind z.B.
- fob - free on board
- cif - cost,
- insurance (Versicherung),
- freight - frei Grenze ...
Siehe Kaufvertragsarten
Lieferverzug:
Ein Lieferer gerät in
Lieferverzug, wenn er nicht rechtzeitig liefert. Folgende Vorraussetzungen
müssen erfüllt sein:
- die Lieferung muß fällig sein
- ein Verschulden des Lieferers muß vorliegen, d.h., der Lieferer verzögert
oder unterläßt vorsätzlich oder fahrlässig die Lieferung (höhrere Gewalt, z.B.
Streik, ist dem Lieferer nicht anzulasten); bei einem Gattungsgut gerät der Lieferer auch dann in Verzug, wenn
ihm ein Verschulden nicht zur Last gelegt werden kann
- der Käufer muss die Lieferung nach Fälligkeit durch eine Mahnung anfordern
(der Lieferer wird in verzug gesetzt), nicht notwendig hingegen bei einem Fixkauf.
Lifo (Last in first out):
bedeutet: was zuletzt gekauft oder hergestellt wurde, wird (gedanklich) als erstes
verbraucht oder wieder verkauft. Lifo ist eine Verbrauchsfolgefiktion und
dient der Bewertung der Vorräte im Unternehmen.
Verbrauchsfolgefiktion bedeutet, daß die tatsächliche Verbrauchsfolge nicht der fingierten entsprechen muß. Es muß nicht
das gesamte Vermögen nach einer Verbrauchsfolgefiktion bewertet werden, sondern
es können verschiedene Bewertungsmaßstäbe angelegt werden. Mit Lifo kann
bewertet werden, wenn es sich um gleichartige Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens handelt, die auch in Gruppen zusammengefaßt werden können.
Achtung: Wirtschaftsgüter mit erheblichen Qualitäts- und Preisunterschieden sind
nicht gleichartig! Lifo ist auch steuerlich zulässig.
Ausnahme: Bei verderblicher Ware darf Lifo nicht angewendet werden, da hier eine solche
Verbrauchsfolge nicht mit dem betrieblichen Ablauf vereinbart wäre.
Permanentes Lifo:
Hier wird jeder Abgang aus dem Vorratsvermögen nach dem Lifo-Verfahren
bewertet. Das heißt, die Vorräte müssen laufend erfaßt werden, und zwar sowohl
mengen- als auch bestandsmäßig. Perioden-Lifo Weitaus üblicher in der Praxis ist
das (bequemere) Perioden-Lifo. Hier wird der Bestand lediglich zum Ende des
Geschäftsjahrs bewertet. Ist - was wohl selten der Fall
sein dürfte - der Bestand am Ende eines Jahres identisch mit dem Bestand am
Anfang des Jahres, kann einfach der Bilanzansatz des Vorjahrs übernommen werden.
Mehrbestände dagegen können mit dem Anfangsbestand zu einem neuen Gesamtbestand
zusammengefaßt werden. Oder sie werden als besonderen Posten (Layer)
ausgewiesen. Bei Minderbeständen können entweder die Bewertungsansätze des
Anfangsbestands übernommen werden oder sie sind - beginnend beim letzten Layer -
zu kürzen. Als Layer (Ableger) bezeichnet man den Mehrbestand an Vorräten. Ein
Layer wird getrennt vom Anfangsbestand fortgeführt. Steuerlich darf - wenn man
einmal die Lifo-Bewertung gewählt hat - in den Folgejahren von dieser
Verbrauchsfolgefiktion nur mit Zustimmung des Finanzamts abgewichen werden.
Siehe auch Inventur, Lowest in first out (Lofo) oder Verbrauchsfolgefiktion
Lineare Abschreibung:
Unter linearer Abschreibung versteht man eine Abschreibung in gleichbleibenden
Jahresbeträgen. Das heißt, über die gesamte Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts
wird derselbe Geldbetrag angesetzt (jährlich abgeschrieben).
Der jährliche Abschreibungsbetrag wird wie folgt ermittelt:
Anschaffungs- oder Herstellungskosten : geschätzte Nutzungsdauer.
Diese Art der Abschreibung ist der steuerliche Normalfall. In den Anfangsjahren ist die degressive Abschreibung meist interessanter, da sie höhere Abschreibungsbeträge und damit höhere
Refinanzierungs- und höhere Steuersparpotentiale bietet. In den späteren Jahren
ist dann zumeist die lineare Abschreibung interessanter. Steuerlich ist es möglich, von
der degressiven zur linearen Abschreibung zu wechseln, aber nicht umgekehrt.
Beispiel:
Abschreibung der Anschaffungskosten von 10.000 €
Jährliche Abschreibungsquote: 20% von 10.000 €
1. Jahr: 20% von 10.000 € = 2.000 €, Restwert 8.000 €
2. Jahr: 20% von 10.000 € = 2.000 €, Restwert 6.000 € usw.
...
nach dem 5. Jahr wäre also generell ein Wirtschaftsgut abgeschriebe.
Siehe auch Abschreibung, kalkulatorische Abschreibung, Restwertabschreibung oder Teilwertabschreibung und Näheres zur Abschreibung, bzw. auf Seite 12
Beispiel 5.7.1: Vergleich zwischen linearer und degressiver Abschreibung.
Liniensystem:
Jedes Leitungssystem stellt
eine hierarchisches Gefüge dar, in dem die einelnen Stelle unter dem
Gesichtspunkt der Weisungsbefugnis miteinander verbunden sind. Beim ein
Liniensystem hat jeder Mitarbeiter genau einen Vorgesetzten. Beim
Stablinen-System werden den Istanzen (oder einem Teil der Instanzen) Stäbe
zugeteilt. Diese haben beratende und unterstützende Funktion und keine
Weisungsbefugnis. Siehe Betriebsorganisation
Link: Siehe Hyperlink
Liquidität:
Liquidität bezeichnet die
Verfügbarkeit des Unternehmens über flüssige Mittel. Ist ein Unternehmen in der
Lage, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen, so ist es liquide. Liquidität ist
also eine Kennziffer, die die Zahlungsbereitschaft eines Unternehmens ausdrückt.
Die Liquidität wird in drei Stufen unterschieden.
- Für die Bezahlung kurzfristiger Verbindlichkeiten ist zunächst der Liquiditätsgrad I
ausschlaggebend, der anzeigt, wieviel Bar- und Kassenmittel zur Verfügung
stehen.
- Der Liquiditätsgrad II bezeichnet die Finanzmittel, die im Umlaufvermögen stecken,
aber die kurzfristig flüssig gemacht werden können (z.B. Kundenforderungen, Wertpapierbestände).
Der Liquiditätsgrad II ist vor allem für Bankverhandlungen eine wichtige Größe, da er neben den Kassenbeständen und
flüssigen Barmitteln eine Einsicht in die Vermögens- und Umsatzverhältnisse des
Unternehmens erlaubt.
- Der Liquiditätsgrad III umfaßt das gesamte Umlaufvermögen, sowie die gesamten
Verbindlichkeiten.
Formeln zur Liquiditätsberechnung:
- Flüssige Mittel (Kasse/Guthaben) : kurzfristige Verbindlichkeiten = Liquidität I.Grades (sollte nicht unter 20 % liegen).
- Flüssige Mittel und kurzfristige Forderungen : kurzfristige Verbindlichkeiten = Liquidität II.Grades (sollte nicht unter 100 % liegen).
- Gesamtes Umlaufvermögen : kurzfristige Verbindlichkeiten = Liquidität III.Grades (sollte nicht unter 200 % sinken).
Siehe auch Break-even-point, Deckungsbeitragsrechnung, Teilkostenrechnung oder Vollkostenrechnung
Liquiditätsbilanz:
In einer
Liquiditätsbilanz, die die freie Kreditlinie aufzeigt, werden
- die Aktiva entsprechend der Liquidierbarkeit (Verkäuflichkeit) aufteilt,
- die Passiva entsprechend der Verweildauer (Restlaufzeit).
So kann die verfügbar finanzielle Beweglichkeit erkannt werden.
Grundsätzlich werden bei einer
Liquiditätsbilanz drei Fonds gebildet für das langfristige Aktiv- und/oder
Passivgeschäft
(I) das kurz- und mittelfristige Aktiv- und/oder Passivgeschäft
(II) liquide Mittel/Verpflichtungen
(III) Bilanz
Siehe auch Handelsbilanz oder Kreditbilanzen oder Steuerbilanz
Lizenz:
Lizenz ist die Erlaubnis eines Dritten, Nutzungsrechte eines Inhabers von
- Patenten,
- Gebrauchsmustern,
- Marken oder
- Urheberrechten
gewerblich zu verwerten. Auf der Grundlage eines Lizenzvertrags
kann der eingetragene Inhaber eines Schutzrechts (Patent, Gebrauchs- und
Geschmacksmuster, Marken) einem Dritten die Benutzungsrechte an diesen Rechten
einräumen.
Gegenstand eines Lizenzvertrags sind Gewerbliche-Schutzrechte sowie Benutzungsrechte aus dem Urheberrecht oder an einem betrieblichen oder
wissenschaftlichen Know-how. Der Inhaber eines Nutzungsrechts (Lizenzgeber) kann
mit einem Lizenzvertrag geistiges Eigentum auch dann vermarkten, wenn er über
keinen eigenen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb verfügt oder seine Kapazitäten
nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Es kann sich auch lohnen, Lizenzen zu
erwerben, um so Entwicklungskosten zu sparen. Die Höhe der Lizenzgebühren wird
im wesentlichen vom
- Umfang der Lizenz,
- der Vertragsdauer,
- den eingeräumten Nutzungsrechten und
- ob es sich um eine ausschließliche oder um eine einfache
Lizenz handelt,
bestimmt. Für die Bemessung der Lizenzgebühren
(Umsatzlizenzgebühren auf der Basis von Nettoverkaufspreisen) haben sich in der
Praxis Sätze um 5% herausgebildet, die je nach Branche darunter (Werkzeugbau;
Elektroindustrie) oder darüber (Maschinenbau; Feinmechanik) liegen.
- In Kooperations-Verträgen,
- in Verträgen über die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen oder
- für die Durchführung von Betriebspraktika sowie Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen
sollten deshalb auch Vereinbarungen über die
Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zu den Rechten an
Erfindungen, an Designentwicklungen und anderen geistig schöpferischen
Leistungen getroffen werden, die in diesen Rechtsverhältnissen entstehen. Bei
einem Entwicklungsvertrag gehen die Rechte an der Erfindung regelmäßig auf den
Auftraggeber über.
Lofo (Lowest in first out):
bedeutet: was zum niedrigsten Preis gekauft oder hergestellt wurde, wird
(gedanklich) als erstes verbraucht oder wieder verkauft. Lofo ist eine Verbrauchsfolgefiktion und
dient der Bewertung der Vorräte im Unternehmen.
Verbrauchsfolgefiktion bedeutet, daß die tatsächliche Verbrauchsfolge nicht
der fingierten entsprechen muß. Es muß nicht das gesamte Vermögen nach einer
Verbrauchsfolgefiktion bewertet werden, sondern es können verschiedene
Bewertungsmaßstäbe angelegt werden. Lofo ist wegen des strengen Niederstwertprinzips weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich zulässig,
sondern höchstens für Zwecke der innerbetrieblichen Kalkulation anzuwenden. Siehe auch Last in first out (Lifo)
Lohnabtretung:
Jeder Arbeitnehmer kann
seinen bereits empfangenen oder noch ausstehenden Lohn an Dritte abtreten. Es
können auch Ansprüche auf zukünftigen Lohn abgetreten werden, selbst dann, wenn
noch kein Arbeitsverhältnis besteht. Arbeitsrechtliche Konsequenzen hat die
Lohnabtretung weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer. Forderungen
eines Gläubigers hindern also weder an einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses
noch können sie einen Arbeitsplatzwechsel untersagen. Der Arbeitgeber ist
verpflichtet, die abgetretenen Lohnanteile an den Gläubiger zu zahlen, unterhält
aber damit kein Arbeitsverhältnis mit dem Gläubiger, kommt aber indirekt in dessen Abhängigkeit,
insbes. wird die Aufmerksamkeit, bzw. Interesse und Konzentration eines Angestellten oder Arbeiters, welcher derart belastet ist auf Dauer sicher
nachlassen. Auf Verlangen muß der
Arbeitgeber dem Gläubiger sogar eine Lohnabrechnung vorlegen.
Tritt ein
Arbeitnehmer seinen Lohn teilweise oder ganz an einen Dritten ab, so erfolgt
dies in aller Regel mit einem schriftlichen Vertrag. Dieser Vertrag muß dem
Arbeitgeber nicht zur Kenntnis gebracht werden. Er wird auch nicht als
Vertragspartei auftreten. Eine Lohnabtretung hat keinerlei Auswirkungen auf den
Lohnsteuerabzug oder auf die Sozialabgaben, die auf den Bruttolohn entfallen.
Muster einer Lohnabtretungserklärung Lohnabtretung. Siehe Lohnpfändung, Lohnsteuer oder Zwangsvollstreckung
Lohnersatzleistungen:
Lohnersatzleistungen
fangen den Ausfall von Arbeitsentgelt ab. Sie werden also nie gezahlt, wenn die
vereinbarten Arbeitsentgelte vom Arbeitgeber gezahlt werden. Zu den
Lohnersatzleistungen zählen hauptsächlich
- das Mutterschaftsgeld,
- das Krankengeld (Krankenversicherung),
- das Kurzarbeitergeld (Kurzarbeit) und
- das Arbeitslosengeld.
Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, unterliegen aber unter Umständen dem Progressionsvorbehalt.
Lohnpfändung:
Ein bestimmter Lohnanteil
eines Arbeitnehmers kann bei vorliegenden Vollstreckungsvoraussetzungen
gepfändet werden. Der Arbeitgeber wird verpflichtet, den pfändbaren Lohnanteil
an den Schuldner auszuzahlen. Um dem Arbeitnehmer das Existenzminimum zu
sichern, bleibt ein Teil des Lohnes unpfändbar. Dafür gibt es gesetzlich
vorgeschriebene Lohnpfändungstabellen, aus denen die pfändbaren Nettolohnanteile
ersichtlich sind.
Meistens beziehen sich Lohnpfändungen auf geschuldete
Unterhaltsleistungen gegenüber Ehegatten und gemeinsamen oder unehelichen
Kindern. Aber auch Gläubiger, die einen Titel mit einer Vollstreckungsklausel
besitzen, können Lohnpfändungen bei den zuständigen Amtsgerichten erwirken. Der
Arbeitgeber ist bei Lohnpfändungen sogenannter Drittschuldner und übernimmt
damit besondere Pflichten (Auskunftspflicht gegenüber dem Gläubiger, direkte
Zahlung der Lohnpfändung an den Gläubiger). Von der Pfändung bei
Unterhaltsansprüchen sind ausgenommen:
- Steuern und Sozialversicherungsabgaben
- Gefahrenzulagen
- Reisespesen
- Aufwandsentschädigungen
- 25 % von Überstundenvergütungen
- 50 % von Urlaubsgeldern
- Beihilfen wie z.B. Erziehungs- oder Sterbegelder
Siehe Lohnabtretung oder Zwangsvollstreckung
Lohnsteuer:
Die Lohnsteuer ist eine
Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die von Arbeitnehmern, korrekt von
Beziehern von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, in der Regel
monatlich bezahlt wird.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer. Das bedeutet,
daß der arbeitgebende Unternehmer die Lohnsteuer für den Arbeitnehmer von dessen
Bruttogehalt einbehält, dem Finanzamt anmeldet (Lohnsteuervoranmeldung) und den
Betrag namens des Arbeitnehmers ans Finanzamt abführt. Der Unternehmer haftet
dem Finanzamt gegenüber für die korrekte Berechnung und Abführung - hier auch im
zeitlichen Sinne korrekt - der von den Arbeitnehmerlöhnen und -gehältern
einbehaltenen Lohnsteuer. Wieviel Lohnsteuer er im Laufe eines Jahres insgesamt
für die Rechnung jedes einzelnen Arbeitnehmers an das Finanzamt überwiesen hat,
trägt der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers ein.
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