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Glossar zu Begriffen in der Wirtschaft

(mit einigen Begriffen zum Internet)

L

Lagebericht
Lager-Controlling
Lagerdauer
Lean Management
Leasing
Lebensversicherung
Leiharbeit
Leistungsbilanz
Leistungsgrad
Lernende Organisation
Leverage-Effekt
Liebhaberei
Lieferbedingungen

Lieferverzug
Lifo (Last in first out)
Lineare Abschreibung
Liniensystem
Link: siehe Hyperlink
Liquidität
Liquiditätsbilanz
Lizenz
Lofo (Lowest in first out)
Lohnabtretung
Lohnersatzleistungen
Lohnpfändung
Lohnsteuer


Lagebericht:
Der Lagebericht ist ein Bestandteil des Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften. Im Lagebericht wird der Geschäftsverlauf der Gesellschaft eingeschätzt und zukünftige Vorhaben erläutert.
Der Lagebericht wird gemeinsam mit der Bilanz und der Einnahme-überschußrechnung erstellt. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und muß die tatsächliche Lage des Unternehmens wahrheitsgemäß schildern. Nach dem Handelsgesetz muß der Lagebericht den Geschäftsverlauf (u.a. Umsätze, Beschäftigung, Finanzierung, Produktionsprogramme) und weitergehende Angaben machen (z.B. Veräußerungen, Liquidität, Auftragsbestand ...). Der Lagebericht muß bei großen Kapitalgesellschaften veröffentlicht werden. Siehe auch Bilanz oder Einnahme-Überschuß-Rechnung

Lager-Controlling:
Lager-Controlling wird das Controlling-System genannt, mit dem die Kostenentwicklung im Lagerbereich gesteuert wird. Die Ist-Werte werden mit den Planwerten regelmäßig verglichen und die Ursachen von möglichen Abweichungen analysiert und Gegenmaßnahmen daraus entwickelt.
Wieviele und welche Güter auf Lager gehalten werden müssen, und wenn ja auf welchen Lagern, hängt maßgeblich von der Art des Unternehmens ab. Naturgemäß haben reine Dienstleistungsbetriebe fast kaum Lagerbedarf. Auch reine Produktionsunternehmen haben - vorausgesetzt die Produktion ist eng an den Liefertakt gekoppelt und auch die erstellten Produkte werden gleich weitergeliefert - kaum hohe Kosten für Lager. Handelsbetriebe wiederum haben durchaus höhere Lagerkosten. In der Praxis gibt es jede nur denkbare Mischform der genannten Firmentypen. Wer hier Kosten sparen möchte, sollte mit Hilfe des Controlling die Bezugskosten überprüfen und vergleichen die erhaltene Skonti überprüfen und vergleichen die Vorratsmengen optimieren die Lagermengen optimieren die Liefergeschwindigkeiten der Anbieter vergleichen und die Produktionsrhythmen überprüfen und ggf. an Liefertakt anpassen. Siehe auch Controlling

Lagerdauer:
durchschnittliche Verweildauer der Vermögengsgegenstände bis zur Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung (Umschlagsdauer). Sie errechnet sich aus dem Quotient von 360 (Näherung der Tage im Jahr) und dem Lagerumschlag.

Lean Management:
Lean Management bezeichnet bestimmte Organisations- und Arbeitsprinzipien, die auf die Optimierung aller Ressourcen zielen. Die Denkweise des Lean Management steht einer traditionellen Denkweise gegenüber, ist also eine Management-Philosophie, die auf flache Hierarchien, auf Einbeziehung der Mitarbeiter in Entscheidungen, auf Teamorganisation, auf Kaizen und konsequente Kundenorientierung setzt.

Beispiele für die Denkweisen des Lean Management im Unternehmen:

  • Unternehmensziele: nicht Wettbewerber schlagen, sondern Kunden gewinnen
  • Orientierung: nicht Produkte raus, sondern Markt rein
  • Management-Kultur: nicht Feuerwehr, sondern vorbeugen
  • Mitarbeiter: nicht Kostenfaktor, sondern Potential
  • Führung: nicht Herr (Boss), sondern Vorbild, Vor-arbeiter (Vaterfigur, Coach)
  • Anweisungen: nicht Vorschriften, sondern dynamische Richtlinien
  • Fehler: nicht Verlust sondern, Lernquelle
  • Betriebsrat: nicht toleriert, sondern Partner.

Siehe auch Empowerment oder Flache Hierarchien

Leasing:
Die mittel- bis langfristige Miete (Gebrauchsüberlassung) von Investitionsgütern nennt man Leasing". Derjenige, der das Wirtschaftsgut verleast, wird Leasinggeber genannt. Derjenige, der es least, heißt Leasingnehmer".
Bei einem Leasingvertrag überläßt der Leasinggeber (das kann derjenige sein, der das Wirtschaftsgut hergestellt hat, er kann es aber auch selbst gekauft haben, nur um es weiter zu verleasen) dem Leasingnehmer ein Wirtschaftsgut. Der Leasingnehmer muß für diese Gebrauchsüberlassung ein Entgelt (Leasingraten) bezahlen. Je nachdem, welches Wirtschaftsgut Gegenstand des Leasingvertrags ist, spricht man von

  1. Immobilien-Leasing (meist langfristig angelegt) und von
  2. Mobilien-Leasing, wenn z.B. der Fuhrpark geleast wird.

Folgende Punkte sollten unbedingt in einem Leasingvertrag stehen:

  • Grundmietzeit, in der üblicherweise keine Kündigung für den Leasingnehmer zugelassen ist
  • Vereinbarungen von Verlängerungs- oder Kaufoptionen nach Ablauf der Grundmietzeit
  • Höhe der Leasingraten
  • Regelungen, wer das Risiko trägt, wenn das Leasinggut zufällig zerstört wird oder wirtschaftlich entwertet wird
  • eventuelle Vereinbarungen über Wartung und Pflege des Leasingobjekts.

Bei allen Leasingvertragsformen (Ausnahme: kündbarer Leasingvertrag) beträgt die Vertragsdauer, also die sogenannte Grundmietzeit, zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kennt der Unternehmer normalerweise von der Berechnung der steuerlichen Abschreibungsdauer von den Wirtschaftsgütern, die er gekauft hat. Daß die Grundmietzeit mindestens 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt, hat auch rein steuerliche Gründe. Siehe auch Sale-and-lease-back

Lebensversicherung:
Lebensversicherungen sind vielseitige kapitalbildende Vorsorgemodelle zur Absicherung im Alter oder für Familienangehörige im Todesfall. Gerade für Selbständige und Unternehmer spielen sie eine bedeutende Rolle, da diese sich in der Regel am klassischen Rentenversicherungssystem nicht beteiligen. Die Renditen werden mit einer "garantierten" Kapitalverzinsung (z.B. 4 %) gerechnet. Darüber hinausgehende Erträge werden als überschußbeteiligung gerechnet und den garantierten Versicherungssummen aufgeschlagen. Die drei wichtigsten Arten der Lebensversicherung:

  1. Kapitallebensversicherung: Diese Form verbindet einen Vermögensaufbau mit der Absicherung der Familienangehörigen. Die Höhe der Beiträge wird frei vereinbart. Der Lebensversicherer errechnet mit einer unverbindlichen Prognose der Gewinnanteile einen Auszahlungsbetrag aus, der bei Fälligkeit ausgezahlt wird. Die Gewinnanteile werden jährlich an die erreichte Versicherungssumme angepaßt.
  2. Risikolebensversicherung: Bei diesem Modell steht im Vordergrund die Absicherung der Angehörigen für den Todesfall und nicht der Vermögensaufbau. Die Versicherungssumme wird statisch, fallend oder steigend vereinbart und die Beiträge werden jährlich oder auf die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt.
  3. Dynamische Lebensversicherung: Die Beiträge werden hier in regelmäßigen Abständen nach vereinbarten Prozentsätzen angehoben oder automatisch mit der Erhöhung der Höchstbeträge der gesetzlichen Rentenversicherer berechnet. Die dynamischen Erhöhungsbeiträge können vom Versicherer abgelehnt werden.

Siehe auch Zusatzrente

Leiharbeit: Siehe Arbeitnehmerüberlassung

Leistungsbilanz:
Die Leistungsbilanz ist ein Bestandteil der Zahlungsbilanz, die sich für eine jeweilige Volkswirtschaft errechenen läßt. Unter Zahlungsbilanz ist die systematische Darstellung aller wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern zu verstehen, und fällt somit in den Bereich der Außenwirtschaft.
Die Leistungsbilanz unterteilt sich in drei große Breiche:

  1. die Handelsbilanz,
  2. die Dienstleistungsbilanz und
  3. die Übertragungsbilanz.

Aus langfristigen starken Leistungsbilanzdefiziten oder überschüssen, können sich zahlreiche Probleme einstellen, die weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es meist als wünschenswert anzusehen langfristig eine ausgeglichene Leistungsbilanz aufweisen zu können.

Leistungsgrad:
Ist das Verhältnis von Ist-Leistung zur Normal-Leistung (Wer auch immer diese normieren soll?) ausgedrückt in Prozent. Siehe Arbeitszeitermittlung und Akkordlohn

Lernende Organisation:
Eine lernende Organisation ist ein Unternehmen, welches sich permanent an relevante Umweltveränderungen anpaßt und durch die konsequente Entwicklung von unternehmensindividuellen Kernkompetenzen die Basis für dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit schafft. Eine solche Organisation ist niemals fertig", sondern befindet sich vielmehr in einem Prozeß des permanenten Wandels.
Veränderungs- und Lernfähigkeit des gesamten Unternehmens (Strukturen und Abläufe), von Teams und Gruppen im Unternehmen sowie jedes einzelnen Mitarbeiters rücken in den Mittelpunkt.
In der lernenden Organisation wird dieser Begriff sowohl auf das klassische Lernen des Einzelnen angewandt, als auch übertragen auf die Fähigkeit von Gruppen oder der Organisation als Ganzes, auf Umwelteinflüsse mit adäquater Veränderung zu reagieren. Eine lernende Organisation nimmt Lernauslöser aus dem gesamten Umfeld und der eigenen Organisation auf, um sich kontinuierlich zu verändern. Dazu gehören z.B.

  • Kunden und Wettbewerber,
  • Politik und Gesellschaft,
  • Eigentümer (Aktionäre) und Mitarbeiter.

Prozeßorientiertes, vernetztes Systemdenken ist das Fundament und damit zentraler Bestandteil der Kultur einer lernenden Organisation. Das Management muß es bei sich und den Mitarbeitern unbedingt fördern. Dabei ist die Entwicklung einer von allen Beschäftigten geteilten und getragenen Vision für ein lernendes Unternehmen unerläßlich . Durch sie entsteht eine hohe Gemeinsamkeit in den Vorstellungen aller Mitarbeiter über die Zielsetzungen Ihres Unternehmens. Jeder Beschäftigte muß in einer lernenden Organisation im hohen Maß über Lernkompetenz, systemisches Denken, Fähigkeit zu strategischem, visionärem Denken verfügen. Dies widerspricht streng hierarchisch und funktional gegliederten Organisationen, in denen oben gedacht und unten ausgeführt wird. Für die lernende Organisation ist die Arbeit im Team zentral. Durch das Lernen im Team werden aus individuellen Ideen, Normen und Annahmen gemeinsam geteilte Visionen und überzeugungen. Es entsteht ein gemeinsames Bewußtsein, mit dem der Arbeitsprozeß und die Art der Zusammenarbeit reflektiert und Ideen zur Verbesserung erarbeitet werden. Das Team kann daher in der lernenden Organisation als die Keimzelle des Lernens bezeichnet werden, wo alle wesentlichen Innovations- und Anpassungsfähigkeiten der Organisation als Ganzes erworben und realisiert werden. Eine lernende Organisation aufzubauen bedeutet, auf mehreren Ebenen gleichzeitig aktiv zu werden. Der Rolle des Management kommt in diesem Prozeß (wie bei allen Organisationsveränderungsprozessen) eine wesentliche Bedeutung zu. Das Management muß den Sinn und Zweck der Veränderung deutlich kommunizieren und seine Inhalte selbst vorleben. Führungskräfte haben in dem Veränderungsprozeß zudem die Rolle von Mentoren und Coaches, die die Mitarbeiter dabei unterstützen, den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Siehe Change Management oder Kaizen

Leverage-Effekt:
Der Leverage bezeichnet die Abhängigkeit der Rentabilität des Eigenkapitals vom Fremdkapital. Liegen die Kosten für einen Fremdkapitaleinsatz unter dem erzielten Gewinn, so liegt ein positiver Leverage-Effekt vor. Durch vermehrten Fremdkapitaleinsatz wird so auch die Rentabilität gesteigert. Bei steigender Verschuldung steigt die Gesamtrentabilität des Gesamtkapitals, aber leider nur solange die Verschuldung durch die exponetiell steigenden Zinsen abschätzbar bleibt, was generell aber nicht der Fall ist, bzw. nur solange die reale Inflation den Zinsdruck mildert (durch einen Fixen Zinssatz wäre die Verschuldung abschätzbar, aber diese wird oft nur in Zeiten veraussichtlicher Geldknappheit oder Deflation gewährt, da der Kapitalgeber meist besser informiert ist, bzw. sein Hauptaugenmerk gerade zukünftige Entwicklungen sind und nicht die Produktion von Gütern, als der Kreditnehmer).
Der Leverage-Effekt kann vor allem in Zeiten von Niedrigzinsen die Rentabilität eines Unternehmens steigern. Denn wenn die Kosten für eine Fremdfinanzierung niedrig liegen, ist die Wahrscheinlichkeit höher, daß der Gewinn die Kosten übersteigt. Der Leverage-Effekt kann also berechnen, wann es sich lohnt, Eigenkapital gegen Fremdkapital auszutauschen. Die Gefahr liegt allerdings dann bei sinkenden Gewinnen, da die meist längerfristigen fixen Kosten des Fremdkapitaleinsatzes zu einer überdurchschnittlichen Abnahme der Rentabilität führen (= negativer Leverage-Effekt). Der Leverage-Effekt tritt auch ein, wenn z.B. mit Krediten Wertpapiere gekauft werden. Liegt der Gewinn der Aktien über den Kreditkosten = positiver Leverage-Effekt; sinken sie = negativer Leverage-Effekt.

Beispiel:
Ein Unternehmer nimmt ür den Kauf einer Druckmaschine Fremdkapital (50.000 €) auf, das er mit 8 % verzinsen muß (Kreditkosten: 4.000 €). Mit der Druckmaschine erwirtschaftet er das 1. Jahr nach Abzug der Betriebs- und Personalkosten einen Gewinn von 5.000 € . Zieht er den Zins des Fremdkapitals vom Gewinn ab, verbleiben ihm 1.000 €; wobei aber seine Schuld noch keine Tilgung erfuhr! Der Leverage-Effekt ist positiv. Die Zinsenwicklung seiner Kapitalinvestition von 8 % hat er aber nicht im Griff, denn der Kreditgeber kann jederzeit die Spesen, bzw. die Zinsen erhöhen, was in den letzten Jahren ja ständig geschah. Siehe Spekulationsgeschäfte

Liebhaberei:
Liebhaberei ist ein steuerlicher Begriff, mit dem man Tätigkeiten umschreibt, die nicht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden und die deshalb - auf Dauer gesehen - keinen Gewinn oder keinen positiven überschuß ergeben werden.
Verluste, die aus Liebhaberei entstehen, werden deshalb steuerlich nicht anerkannt. Zur Liebhaberei gehört,

  1. daß die Einkunftserzielungsabsicht fehlt, da der Steuerpflichtige sich von persönlichen, nicht wirtschaftlichen Motiven leiten läßt (entscheidend ist die Erzielung eines Totalgewinnes oder Totalüberschusses im steuerrechtlichen Sinne)
  2. Das Fehlen der Einkunftserzielungsabsicht als inneres Merkmal ist anhand äußerer, objektiver Umstände festzustellen (dies erfordert eine Zukunftsprognose, wofür die Verhältnisse der Vergangenheit wichtige Anhaltspunkte bieten.

Siehe auch Ver-Lust :-)

Lieferbedingungen:
Unter Lieferbedingungen versteht man die Vereinbarungen, die zwischen Verkäufer und Käufer über die Lieferung der Ware getroffen werden.
Die Lieferbedingungen können frei ausgehandelt werden. Die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer, z.B. bezüglich Rücktritts oder Deckungskäufen oder des Gefahrenübergangs (Gefahr des zufälligen Untergangs verbunden mit der Pflicht, entweder seitens des Verkäufers auf eigene Rechnung neue Ware zu liefern oder seitens des Käufers, auch die untergegangene Ware zu bezahlen) bestimmen sich nach den Lieferbedingungen. Es gibt internationale Regeln (siehe auch Incoterms) für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsklauseln. Sie sind bei den Internationalen Industrie- und Handwerkskammern zu erhalten. Beispiele für in Deutschland gebräuchliche Lieferbedingungen sind z.B.

  1. Lieferung ab Werk ...,
  2. Lieferung frei Haus ...
  3. Lieferung frei Frachtführer ...,
  4. Lieferung frachtfrei ...
  5. versichert

Beispiele für international gebräuchliche Lieferbedingungen sind z.B.

  1. fob - free on board
  2. cif - cost,
  3. insurance (Versicherung),
  4. freight - frei Grenze ...

Siehe Kaufvertragsarten

Lieferverzug:
Ein Lieferer gerät in Lieferverzug, wenn er nicht rechtzeitig liefert. Folgende Vorraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • die Lieferung muß fällig sein
  • ein Verschulden des Lieferers muß vorliegen, d.h., der Lieferer verzögert oder unterläßt vorsätzlich oder fahrlässig die Lieferung (höhrere Gewalt, z.B. Streik, ist dem Lieferer nicht anzulasten); bei einem Gattungsgut gerät der Lieferer auch dann in Verzug, wenn ihm ein Verschulden nicht zur Last gelegt werden kann
  • der Käufer muss die Lieferung nach Fälligkeit durch eine Mahnung anfordern (der Lieferer wird in verzug gesetzt), nicht notwendig hingegen bei einem Fixkauf.

Lifo (Last in first out):
bedeutet: was zuletzt gekauft oder hergestellt wurde, wird (gedanklich) als erstes verbraucht oder wieder verkauft. Lifo ist eine Verbrauchsfolgefiktion und dient der Bewertung der Vorräte im Unternehmen.
Verbrauchsfolgefiktion bedeutet, daß die tatsächliche Verbrauchsfolge nicht der fingierten entsprechen muß. Es muß nicht das gesamte Vermögen nach einer Verbrauchsfolgefiktion bewertet werden, sondern es können verschiedene Bewertungsmaßstäbe angelegt werden. Mit Lifo kann bewertet werden, wenn es sich um gleichartige Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens handelt, die auch in Gruppen zusammengefaßt werden können. Achtung: Wirtschaftsgüter mit erheblichen Qualitäts- und Preisunterschieden sind nicht gleichartig! Lifo ist auch steuerlich zulässig.
Ausnahme: Bei verderblicher Ware darf Lifo nicht angewendet werden, da hier eine solche Verbrauchsfolge nicht mit dem betrieblichen Ablauf vereinbart wäre.
Permanentes Lifo:
Hier wird jeder Abgang aus dem Vorratsvermögen nach dem Lifo-Verfahren bewertet. Das heißt, die Vorräte müssen laufend erfaßt werden, und zwar sowohl mengen- als auch bestandsmäßig. Perioden-Lifo Weitaus üblicher in der Praxis ist das (bequemere) Perioden-Lifo. Hier wird der Bestand lediglich zum Ende des Geschäftsjahrs bewertet. Ist - was wohl selten der Fall sein dürfte - der Bestand am Ende eines Jahres identisch mit dem Bestand am Anfang des Jahres, kann einfach der Bilanzansatz des Vorjahrs übernommen werden. Mehrbestände dagegen können mit dem Anfangsbestand zu einem neuen Gesamtbestand zusammengefaßt werden. Oder sie werden als besonderen Posten (Layer) ausgewiesen. Bei Minderbeständen können entweder die Bewertungsansätze des Anfangsbestands übernommen werden oder sie sind - beginnend beim letzten Layer - zu kürzen. Als Layer (Ableger) bezeichnet man den Mehrbestand an Vorräten. Ein Layer wird getrennt vom Anfangsbestand fortgeführt. Steuerlich darf - wenn man einmal die Lifo-Bewertung gewählt hat - in den Folgejahren von dieser Verbrauchsfolgefiktion nur mit Zustimmung des Finanzamts abgewichen werden. Siehe auch Inventur, Lowest in first out (Lofo) oder Verbrauchsfolgefiktion

Lineare Abschreibung:
Unter linearer Abschreibung versteht man eine Abschreibung in gleichbleibenden Jahresbeträgen. Das heißt, über die gesamte Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts wird derselbe Geldbetrag angesetzt (jährlich abgeschrieben).
Der jährliche Abschreibungsbetrag wird wie folgt ermittelt:
Anschaffungs- oder Herstellungskosten : geschätzte Nutzungsdauer.
Diese Art der Abschreibung ist der steuerliche Normalfall. In den Anfangsjahren ist die degressive Abschreibung meist interessanter, da sie höhere Abschreibungsbeträge und damit höhere Refinanzierungs- und höhere Steuersparpotentiale bietet. In den späteren Jahren ist dann zumeist die lineare Abschreibung interessanter. Steuerlich ist es möglich, von der degressiven zur linearen Abschreibung zu wechseln, aber nicht umgekehrt.

Beispiel:

Abschreibung der Anschaffungskosten von 10.000 €
Jährliche Abschreibungsquote: 20% von 10.000 €

1. Jahr: 20% von 10.000 € = 2.000 €, Restwert 8.000 €
2. Jahr: 20% von 10.000 € = 2.000 €, Restwert 6.000 € usw.
...
nach dem 5. Jahr wäre also generell ein Wirtschaftsgut abgeschriebe.

Siehe auch Abschreibung, kalkulatorische Abschreibung, Restwertabschreibung oder Teilwertabschreibung und Näheres zur Abschreibung, bzw. auf Seite 12 Beispiel 5.7.1: Vergleich zwischen linearer und degressiver Abschreibung.

Liniensystem:
Jedes Leitungssystem stellt eine hierarchisches Gefüge dar, in dem die einelnen Stelle unter dem Gesichtspunkt der Weisungsbefugnis miteinander verbunden sind. Beim ein Liniensystem hat jeder Mitarbeiter genau einen Vorgesetzten. Beim Stablinen-System werden den Istanzen (oder einem Teil der Instanzen) Stäbe zugeteilt. Diese haben beratende und unterstützende Funktion und keine Weisungsbefugnis. Siehe Betriebsorganisation

Link: Siehe Hyperlink

Liquidität:
Liquidität bezeichnet die Verfügbarkeit des Unternehmens über flüssige Mittel. Ist ein Unternehmen in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen, so ist es liquide. Liquidität ist also eine Kennziffer, die die Zahlungsbereitschaft eines Unternehmens ausdrückt.
Die Liquidität wird in drei Stufen unterschieden.

  1. Für die Bezahlung kurzfristiger Verbindlichkeiten ist zunächst der Liquiditätsgrad I ausschlaggebend, der anzeigt, wieviel Bar- und Kassenmittel zur Verfügung stehen.
  2. Der Liquiditätsgrad II bezeichnet die Finanzmittel, die im Umlaufvermögen stecken, aber die kurzfristig flüssig gemacht werden können (z.B. Kundenforderungen, Wertpapierbestände). Der Liquiditätsgrad II ist vor allem für Bankverhandlungen eine wichtige Größe, da er neben den Kassenbeständen und flüssigen Barmitteln eine Einsicht in die Vermögens- und Umsatzverhältnisse des Unternehmens erlaubt.
  3. Der Liquiditätsgrad III umfaßt das gesamte Umlaufvermögen, sowie die gesamten Verbindlichkeiten.

Formeln zur Liquiditätsberechnung:

  1. Flüssige Mittel (Kasse/Guthaben) : kurzfristige Verbindlichkeiten = Liquidität I.Grades (sollte nicht unter 20 % liegen).
  2. Flüssige Mittel und kurzfristige Forderungen : kurzfristige Verbindlichkeiten = Liquidität II.Grades (sollte nicht unter 100 % liegen).
  3. Gesamtes Umlaufvermögen : kurzfristige Verbindlichkeiten = Liquidität III.Grades (sollte nicht unter 200 % sinken).

Siehe auch Break-even-point, Deckungsbeitragsrechnung, Teilkostenrechnung oder Vollkostenrechnung

Liquiditätsbilanz:
In einer Liquiditätsbilanz, die die freie Kreditlinie aufzeigt, werden

  1. die Aktiva entsprechend der Liquidierbarkeit (Verkäuflichkeit) aufteilt,
  2. die Passiva entsprechend der Verweildauer (Restlaufzeit).

So kann die verfügbar finanzielle Beweglichkeit erkannt werden.
Grundsätzlich werden bei einer Liquiditätsbilanz drei Fonds gebildet für das langfristige Aktiv- und/oder Passivgeschäft

(I) das kurz- und mittelfristige Aktiv- und/oder Passivgeschäft
(II) liquide Mittel/Verpflichtungen
(III) Bilanz

Siehe auch Handelsbilanz oder Kreditbilanzen oder Steuerbilanz

Lizenz:
Lizenz ist die Erlaubnis eines Dritten, Nutzungsrechte eines Inhabers von

  1. Patenten,
  2. Gebrauchsmustern,
  3. Marken oder
  4. Urheberrechten

gewerblich zu verwerten. Auf der Grundlage eines Lizenzvertrags kann der eingetragene Inhaber eines Schutzrechts (Patent, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken) einem Dritten die Benutzungsrechte an diesen Rechten einräumen.
Gegenstand eines Lizenzvertrags sind Gewerbliche-Schutzrechte sowie Benutzungsrechte aus dem Urheberrecht oder an einem betrieblichen oder wissenschaftlichen Know-how. Der Inhaber eines Nutzungsrechts (Lizenzgeber) kann mit einem Lizenzvertrag geistiges Eigentum auch dann vermarkten, wenn er über keinen eigenen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb verfügt oder seine Kapazitäten nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Es kann sich auch lohnen, Lizenzen zu erwerben, um so Entwicklungskosten zu sparen. Die Höhe der Lizenzgebühren wird im wesentlichen vom

  • Umfang der Lizenz,
  • der Vertragsdauer,
  • den eingeräumten Nutzungsrechten und
  • ob es sich um eine ausschließliche oder um eine einfache Lizenz handelt,

bestimmt. Für die Bemessung der Lizenzgebühren (Umsatzlizenzgebühren auf der Basis von Nettoverkaufspreisen) haben sich in der Praxis Sätze um 5% herausgebildet, die je nach Branche darunter (Werkzeugbau; Elektroindustrie) oder darüber (Maschinenbau; Feinmechanik) liegen.

  • In Kooperations-Verträgen,
  • in Verträgen über die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen oder
  • für die Durchführung von Betriebspraktika sowie Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen

sollten deshalb auch Vereinbarungen über die Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zu den Rechten an Erfindungen, an Designentwicklungen und anderen geistig schöpferischen Leistungen getroffen werden, die in diesen Rechtsverhältnissen entstehen. Bei einem Entwicklungsvertrag gehen die Rechte an der Erfindung regelmäßig auf den Auftraggeber über.

Lofo (Lowest in first out):
bedeutet: was zum niedrigsten Preis gekauft oder hergestellt wurde, wird (gedanklich) als erstes verbraucht oder wieder verkauft. Lofo ist eine Verbrauchsfolgefiktion und dient der Bewertung der Vorräte im Unternehmen.
Verbrauchsfolgefiktion bedeutet, daß die tatsächliche Verbrauchsfolge nicht der fingierten entsprechen muß. Es muß nicht das gesamte Vermögen nach einer Verbrauchsfolgefiktion bewertet werden, sondern es können verschiedene Bewertungsmaßstäbe angelegt werden. Lofo ist wegen des strengen Niederstwertprinzips weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich zulässig, sondern höchstens für Zwecke der innerbetrieblichen Kalkulation anzuwenden. Siehe auch Last in first out (Lifo)

Lohnabtretung:
Jeder Arbeitnehmer kann seinen bereits empfangenen oder noch ausstehenden Lohn an Dritte abtreten. Es können auch Ansprüche auf zukünftigen Lohn abgetreten werden, selbst dann, wenn noch kein Arbeitsverhältnis besteht. Arbeitsrechtliche Konsequenzen hat die Lohnabtretung weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer. Forderungen eines Gläubigers hindern also weder an einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch können sie einen Arbeitsplatzwechsel untersagen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die abgetretenen Lohnanteile an den Gläubiger zu zahlen, unterhält aber damit kein Arbeitsverhältnis mit dem Gläubiger, kommt aber indirekt in dessen Abhängigkeit, insbes. wird die Aufmerksamkeit, bzw. Interesse und Konzentration eines Angestellten oder Arbeiters, welcher derart belastet ist auf Dauer sicher nachlassen. Auf Verlangen muß der Arbeitgeber dem Gläubiger sogar eine Lohnabrechnung vorlegen.
Tritt ein Arbeitnehmer seinen Lohn teilweise oder ganz an einen Dritten ab, so erfolgt dies in aller Regel mit einem schriftlichen Vertrag. Dieser Vertrag muß dem Arbeitgeber nicht zur Kenntnis gebracht werden. Er wird auch nicht als Vertragspartei auftreten. Eine Lohnabtretung hat keinerlei Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug oder auf die Sozialabgaben, die auf den Bruttolohn entfallen. Muster einer Lohnabtretungserklärung Lohnabtretung. Siehe Lohnpfändung, Lohnsteuer oder Zwangsvollstreckung

Lohnersatzleistungen:
Lohnersatzleistungen fangen den Ausfall von Arbeitsentgelt ab. Sie werden also nie gezahlt, wenn die vereinbarten Arbeitsentgelte vom Arbeitgeber gezahlt werden. Zu den Lohnersatzleistungen zählen hauptsächlich

  • das Mutterschaftsgeld,
  • das Krankengeld (Krankenversicherung),
  • das Kurzarbeitergeld (Kurzarbeit) und
  • das Arbeitslosengeld.

Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, unterliegen aber unter Umständen dem Progressionsvorbehalt.

Lohnpfändung:
Ein bestimmter Lohnanteil eines Arbeitnehmers kann bei vorliegenden Vollstreckungsvoraussetzungen gepfändet werden. Der Arbeitgeber wird verpflichtet, den pfändbaren Lohnanteil an den Schuldner auszuzahlen. Um dem Arbeitnehmer das Existenzminimum zu sichern, bleibt ein Teil des Lohnes unpfändbar. Dafür gibt es gesetzlich vorgeschriebene Lohnpfändungstabellen, aus denen die pfändbaren Nettolohnanteile ersichtlich sind.
Meistens beziehen sich Lohnpfändungen auf geschuldete Unterhaltsleistungen gegenüber Ehegatten und gemeinsamen oder unehelichen Kindern. Aber auch Gläubiger, die einen Titel mit einer Vollstreckungsklausel besitzen, können Lohnpfändungen bei den zuständigen Amtsgerichten erwirken. Der Arbeitgeber ist bei Lohnpfändungen sogenannter Drittschuldner und übernimmt damit besondere Pflichten (Auskunftspflicht gegenüber dem Gläubiger, direkte Zahlung der Lohnpfändung an den Gläubiger). Von der Pfändung bei Unterhaltsansprüchen sind ausgenommen:

  1. Steuern und Sozialversicherungsabgaben
  2. Gefahrenzulagen
  3. Reisespesen
  4. Aufwandsentschädigungen
  5. 25 % von Überstundenvergütungen
  6. 50 % von Urlaubsgeldern
  7. Beihilfen wie z.B. Erziehungs- oder Sterbegelder

Siehe Lohnabtretung oder Zwangsvollstreckung

Lohnsteuer:
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die von Arbeitnehmern, korrekt von Beziehern von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, in der Regel monatlich bezahlt wird.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer. Das bedeutet, daß der arbeitgebende Unternehmer die Lohnsteuer für den Arbeitnehmer von dessen Bruttogehalt einbehält, dem Finanzamt anmeldet (Lohnsteuervoranmeldung) und den Betrag namens des Arbeitnehmers ans Finanzamt abführt. Der Unternehmer haftet dem Finanzamt gegenüber für die korrekte Berechnung und Abführung - hier auch im zeitlichen Sinne korrekt - der von den Arbeitnehmerlöhnen und -gehältern einbehaltenen Lohnsteuer. Wieviel Lohnsteuer er im Laufe eines Jahres insgesamt für die Rechnung jedes einzelnen Arbeitnehmers an das Finanzamt überwiesen hat, trägt der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers ein.