A B C D E F G H I

J K L M N O P Q R

S T U V W Y Z

Glossar zu Begriffen in der Wirtschaft

(mit einigen Begriffen zum Internet)

I

Industrie- u. Handelskammer (IHK)
Illiquidität
Imparitätsprinzip
Import
Inbound
Incentive
Incoterms
Indexierung
Indossament
Industriekontenrahmen
Inflation
Informationsanspruch
Innengesellschaft
Innenverhältnis

Insassen-Unfallversicherung
Insolvenz/Insolvenzordnung (Konkurs)
Insolvenzverfahren
Instanz
Interaktive Dienste
Interims-Management
Internet
Intranet
Intrastat/Intrahandelsstatistik
Inventar
Inventur
Investition
Istkostenrechnung


Industrie- u. Handelskammer (IHK):
ist eine regionale Interessenorganisation der gewerblichen Wirtschaft mit Zwangsmitgliedschaft in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentl. Rechts. Zu ihren Aufgaben gehören:

  1. Vertretung gegenüber Regierung, Behörden, Ausland;
  2. Beratung der Mitglieder in wirtschaftl. Fragen;
  3. Gutachten bei Vergleichsverfahren;
  4. Schiedsgericht;

IKR: Abkürzung für Industriekontenrahmen

Illiquidität: Gegensatz zu Liquidität

Imparitätsprinzip:
Das Imparitätsprinzip ist ein handelsrechtlicher Bilanzierungsgrundsatz und "Ausfluß" des Vorsichtsprinzips.
Nach dem Imparitätsprinzip werden zukünftige Verluste anders behandelt als zukünftige Gewinne. Drohende Verluste müssen bilanziell erfaßt werden (Verlust-Antizipation), zukünftige Gewinne dagegen dürfen nicht erfaßt werden. Mittel zur Verlust-Antizipation sind beispielsweise Abschreibungen oder Wertberichtigungen bei Forderungen und vor allem die Rückstellungsbildung. Siehe auch Abschreibung, Realisationsprinzip, Teilwert oder Vorsichtsprinzip

Import:
Import ist die Beschaffung von Gütern oder Kapital aus dem Ausland. Der Begriff wird im EG-Binnenmarkt nur noch bei der Beschaffung aus Drittländern verwendet. Siehe auch Einfuhrgenehmigung

Inbound:
Inbound ist ein Begriff des Telefonmarketing, der die Organisierung für die Beantwortung von Kundenanfragen beschreibt (Gegenstück ist Outbound).
Um Inbound-Vorgänge handelt es sich, wenn Kunden aus unterschiedlichsten Motiven das Unternehmen anrufen (z.B. um Produktinformationen zu erhalten, sich zu beschweren, zu bestellen oder Lieferungen nachzufragen). In der Regel ist das Inbound-Geschäft eine Servicezentrale, kombiniert mit der Annahme und Abwicklung von fest umrissenen Abläufen bzw. Informationen. Der Inbound-Mitarbeiter nimmt Aufträge entgegen und informiert umfassend über die Produkte des Unternehmens. Siehe auch Call center

Incentive (ital. incentivo):
Ein Incentive ist eine Belohnung des Unternehmens für Kunden oder Mitarbeiter.
Incentives können Geschenke sein, aber auch bezahlte Reisen werden zunehmend als Incentive angeboten. Bei einem Mitarbeiter gehört das Incentive zum lohnsteuerpflichtigen Entgelt, bei einem Kunden, der ebenfalls Unternehmer ist, zu den Betriebseinnahmen. Die Kosten, die ein Unternehmen durch die Gewährung von Incentives hat, sind Betriebsausgaben. Siehe auch Eventmarketing oder Werbung

Incoterms:
Im internationalen Handelsverkehr festgelegte Lieferbedingungen. Herrausgegben von der Internationalen Handelskammer in Paris. Siehe dazu aus einem Transport-Informations-Service die Inhalte der Incoterms

Indexierung:
Die Indexierung ist die Anpassung einer Geldschuld an die Kostenentwicklung. Sie wird vor allem bei Mietverträgen als Klausel in die Verträge aufgenommen (sogenannte Indexklausel).
Die Indexierung des Mietzinses ist keine zwingende Regel, sondern Verhandlungssache. Einer Indexierung sei grundsätzlich nur bei Verträgen zuzustimmen, die eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben; u.U. müssen sie von der zuständigen Landeszentralbank genehmigt werden. Ab einem im Mietvertrag zu fixierenden Zeitpunkt unterliegt die Höhe der monatlich zu zahlenden Miete einer Gleitung". Entweder werden Zeitpunkt und Höhe der Veränderung mit Datum und fixen Werten (€-Betrag oder %) benannt oder Klauseln vergleichbaren Inhalts formuliert und vereinbart, die der tatsächlichen Kostenentwicklung am ehesten gerecht werden: z.B. die Kostenentwicklung von "maßgeblichen Waren":

  • Preis von Nahrungsmitteln
    • Preis eines Ei
    • Milchpreis
    • Brotpreis
    • Butterpreis
    • Saatgut ...
  • Preis von Haustieren
    • Preis einer Henne
    • Preis einer Sau
    • Preis einer Kuh ...
  • Preis für Stoffe und Materialien
    • Preis für Wolle, Garn
    • Preis für 1m2 Leinen, Leder, Stoffe ...
    • Preis für Kleider, Schuhe ...
    • Holzpreis, Papierpreis, Werkzeuge und Utensilien aus Holz
    • Preis für Eisen, Werkzeuge und Utensilien aus Metallen und ihren Legierungen
    • Goldpreis, Edelmetalle ...
  • Grundstückpreise

Im Allgemeinen soll man sich zu einer Absicherung gegen Änderung von Be-Wertungen und Gelt(d)ungen (Inflation, Deflation) immer auf GRUND-WERTE menschlichen Lebens beziehen. Siehe auch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Neue Theorie des Geldes.

Indossament:
Schriftliche übertragungserklärung auf der Rückseite von Orderpapieren (z. B. bei einem Wechsel oder Scheck).

Industriekontenrahmen (IKR):
Der Industriekontenrahmen faßt die Finanzbuchhaltung sowie Kosten- und Leistungsrechnung als zwei selbständige, voneinander unabhängige Rechnungskreise auf und organisiert sie auch so:
Rechnungskreis I ist für die Finanzbuchhaltung und
Rechnungskreis II ist für die Kosten- und Leistungsrechnung.
Die Trennung in selbständige Rechnungskreise wird erreicht, indem die immer notwendige Abgrenzung von Mengen und Werten aus der Finanzbuchhaltung herausgehalten und dem Rechnungskreis II zugewiesen wird. Dadurch verfügt die Finanzbuchhaltung über einen Kontierungsraum, der ausschließlich für ihre Belange genutzt werden kann. Der IKR gestattet einen Jahresabschluß nach handelsrechtlichen Vorschriften, ohne daß Positionen umgewertet, umadressiert oder umgebucht werden müssen. Der IKR ist nach dem Zehnersystem aufgebaut. Er gliedert sich in 10 Kontenklassen, gekennzeichnet durch die einstelligen Ziffern 0 bis 9 DATEV-Kontenrahmen

Inflation (lat. in etwas hineinblasen)
Inflation (Geld-Aufblähung) ist eine überversorgung der Wirtschaft mit Geld (allgemeiner: Werte- und Geltungsverluste, bzw. Entwertung oder Wertewandel, dem generell alle materiellen Güter unterworfen sind). Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach Gütern übersteigt das gesamtwirtschaftliche Angebot.
Ursachen einer überzogenen Inflation − außer der allgemeine Zeit- und Wertewandel − können sein:

  • überhöhte private oder staatliche Nachfrage nach Gütern,
  • übermäßige Geldschöpfung des Bankensystems,
  • allgemeine Preissteigerung
  • anhaltende Zahlungsbilanzüberschüsse (Importierte Inflation).

Informationsanspruch:
In einem Unternehmen haben die aktuellen Gesellschafter, deren gesetzlichen Vertreter, der Insolvenzverwalter und der Testamentsvollstrecker jederzeit einen Anspruch auf Informationen. Ausgeschiedene Gesellschafter haben keinen Informationsanspruch mehr.
Zum Informationsanspruch gehört die Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen des Unternehmens sowie deren Erklärung durch den Geschäftsführer. Der Geschäftsführer muß dem Gesellschafter Rede und Antwort stehen bei allen Angelegenheiten der Geschäftsführung:

  • über alle abgeschlossenen oder geplanten Verträge
  • über die Gewinnsituation z.B. auch über die Zukunftsplanung
  • über Gehälter
  • über Tantiemen
  • über Pensionszusagen
  • Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die in Bedeutung und Auswirkungen objektiv auch für die Muttergesellschaft wichtig sind
  • über Gutachten von Wirtschaftsprüfern
  • über Gutachten von Unternehmensberatern

Siehe auch Gesellschafter/Auskunftsrechte

Innengesellschaft:
Als Innengesellschaft wird eine Gesellschaft verstanden, die nicht nach außen als Gesellschaft in Erscheinung tritt. Die Gesellschafter z.B. einer GbR handeln nur als Sonderform untereinander, treten aber nicht als gesellschaftliche Gesamtheit nach außen.
Vor allem spricht man von einer Innengesellschaft bei der Stillen Beteiligung. Eine natürliche oder juristische Person beteiligt sich an einer Gesellschaft mit einer Einlage, ohne daß dies nach außen bekannt wird und ohne daß der stille Gesellschafter als solcher auftritt. Siehe auch Stille Gesellschaft

Innenverhältnis:
Die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern ist das sogenannte Innenverhältnis. Dazu gehören die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen über Stimmrechte, Gewinnbeteiligungen oder besondere Pflichten und Rechte (z.B. Wettbewerbsverbote). Das Außenverhältnis ist dagegen die Gesamtheit aller Rechtshandlungen der Gesellschaft zu Dritten.

Insassen-Unfallversicherung:
Die Insassen-Unfallversicherung ist ein Teil der Auto-Haftpflichtversicherung. Denn grundsätzlich erstreckt sich die Auto-Haftpflichtversicherung auch auf die Insassen. Da der Fahrer nicht für alle Schadenereignisse haftet und u.U. auch kein zahlungsfähiger oder versicherter Gegner vorhanden ist, können Insassen nicht bei jedem Umfall mit einer Entschädigung rechnen und müssen ggf. ihren Schaden selbst tragen.
Eine Insassen-Unfallversicherung ist eine freiwillige Zusatzleistung. Im allgemeinen ist es für Unternehmen mit einem Fuhrpark sinnvoller, eine Gruppenunfallversicherung mit Gästeklausel abzuschließen, da nicht alle Unfälle durch Autos verursacht werden. Siehe auch Haftpflichtversicherung

Insolvenz/Insolvenzordnung:
Neben den beiden Hauptgründen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit, bei deren Vorliegen innerhalb eines gewissen Zeitrahmens ein Insolvenzverfahren (früher: Konkurs) beantragt werden muß, gibt es in manche Staaten heute auch einen dritten Grund für einen Insolvenzantrag, die drohende Zahlungsunfähigkeit.
Einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit kann kein Dritter stellen. Jeder Geschäftsführer ist verpflichtet, die GmbH unternehmerisch zu leiten. Dazu gehört es ganz besonders, daß er die wirtschaftliche Situation plant und überwacht. Er muß Krisen vorhersehen, indem er geeignete Kontrollmechanismen, z.B. Kennzahlen- oder Controlling-Systeme einführt. Und selbstverständlich muß er erkannten oder erkennbaren Krisen gegensteuern. Dazu ist er nach der neueren Richtlinien sogar verpflichtet, er muß:

  • ein Sanierungskonzept aufstellen,
  • die wirtschaftlichen überlebenschancen der GmbH prüfen,
  • und die Sanierungsmaßnahmen durchführen.

Verstößt ein Geschäftsführer gegen diese Pflicht, macht er sich der GmbH gegenüber schadenersatzpflichtig. Zum Sanierungsplan kann es gehören, daß entweder Nachschüsse oder Kapitalerhöhungen beschlossen werden. Oder daß ein Rangrücktritt auf bestehende Gesellschafter-Forderungen beschlossen wird. Oder daß sogenannte Patronatserklärungen abgegeben werden. Siehe auch Saldo oder Zwangsvollstreckung

Insolvenzverfahren:
Der Begriff Insolvenzverfahren bezeichnet das formale, gerichtliche Verfahren, das zur Abwicklung einer Insolvenz eingeleitet und durchgeführt wird. Zuständig für die Durchführung des Insolvenzverfahrens sind die Amtsgerichte, wobei es jeweils darauf ankommt, wo der betroffene Schuldner seinen Hauptsitz, d. h. den Mittelpunkt seiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit, oder seinen Wohnsitz hat.

Instanz:
Instanz ist eine Stelle mit Leitungs und Führungsaufgaben, d.h. der Instanz sind weitere Stellen unterstellt.

Interaktive Dienste:
Zu diesen Einrichtungen zählen das Telefon, Mail-Box, Dienste über das Internet oder breitbandige Vernetzungen wie z.B. Über (das) Kabel(fernsehen) oder ADSL. Mit diesen interaktiven Diensten können Geschäfte wie Home-shopping oder Home-Banking abgewickelt werden.
Interaktive Dienste werden zunehmend im Verkaufsmarketing angewandt. Sie haben den Vorteil einer direkten Kommunikation mit dem Kunden, sind schnell und unkompliziert. Siehe auch Elektronischer Zahlungsverkehr, E-Mail, Home-Banking oder Internet

Interims-Management:
Interims-Management bezeichnet den Einsatz externer Führungskräfte als Zwischenlösung für einen begrenzten Zeitraum.
Unternehmen, die ein zeitlich klar umrissenes Management-problem nicht mit eigenen Mitarbeitern lösen können, holen für 3 bis 24 Monate Interims-Manager ins Haus, um diese im Krisenfall, bei:

  • der Gründung von Tochtergesellschaften,
  • beim Eigentümerwechsel,
  • in Phasen starken Wachstums oder
  • bei erheblichen Umstrukturierungen

zu Rate zu ziehen. Siehe auch Management Audit oder Outsourcing

Internet:
Internet ist ein loser, weltumgreifender Verbund von Computernetzen.
Internet kann zur eigenen Information dienen, kann aber für ein Unternehmen auch zur Präsentation der eigenen Produkte (Werbung) und/oder Kundeninformation genutzt werden. Weiterhin wird Internet via E-Mail zur (schnellen) Kommunikation und Datenübertragung genutzt. Siehe Browser, E-Mail, Homepage, Modem, Netiquette, Networking, Newsgroups oder Provider

Intranet:
Intranet ist ein Informationszugriff auf unternehmenseigene Netze auf der Basis des Internet. Intranet bedient sich zur Informationsdarstellung ebenfalls der für das Internet verwendeten Browsersoftware (aktuelle Browser sind Mozilla-Firefox [Nachfolger von Netscape], der Internet-Explorer von Microsoft oder Opera). Es können Schnittstellen zur Kommunikation und Publikation nach draußen geschaffen werden.
Intranet kann besondere Leistungen dort erbringen, wo es darum geht, auf Informationen zentral zugreifen zu können. Gut strukturierte und einfach aufzufindende Informationen machen den Arbeitsfluß im Unternehmen effektiver. Das Unternehmen braucht zum Betrieb eines Intranet ein hausinternes Netzwerk, Browsersoftware und einen Aufwand für Aufbau und Aktualisierung im eigenen Hause. Mit dem unternehmensinternen Intranet können hausinterne E-Mails zwischen den Computern ausgetauscht werden. Die Möglichkeiten sind ebenso vielfältig wie im Internet. Siehe Networking oder Newsgroups

Intrastat/Intrahandelsstatistik:
Die Intrahandelsstatistik stellt ein sogenanntes permanentes statistisches Erhebungssystem (Intrastat) dar, mit dem Erhebungen im Warenverkehr erfolgen.
Grundsätzlich sind alle aus einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat der EU beförderten Gemeinschaftswaren, monatlich zusammenzufassen und auf neu geschaffenen Erhebungsvordrucken zu melden. Allerdings sind die Auskunftspflichtigen nur dann zur statistischen Meldung verpflichtet, wenn der Wert ihrer im Intrahandel getätigten jährlichen Lieferungen und Bezüge jeweils für sich betrachtet (galt im Jahr 2000) 100.000 € nicht überschreitet. Maßgeblich sind die Werte des Vorjahrs. Liegen die Vorjahreswerte unter diesen Schwellen, sind Meldungen im laufenden Kalenderjahr erst ab dem Zeitpunkt der überschreitung der Schwellen anzugeben. Siehe auch Ursprungszeugnis

Inventar:
Inventar ist das Ergebnis, also die Niederschrift einer Inventur.
Das Inventar muß die überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Jeder Posten eines Inventars muß folgende Angaben enthalten:

  1. die Menge (Maß, Zahl, Gewicht);
  2. die verständliche Bezeichnung der Vermögensgegenstände (Art, Größe, Artikel-Nummer)
  3. den Wert der Maßeinheit.

Das Inventar wird in drei Teile gegliedert:

A) Vermögensteile:

  1. Anlagevermögen
  2. Umlaufvermögen

B) Schulden:

  1. Kurzfristige Schulden
  2. Langfristige Schulden

C) Reinvermögen (= Eigenkapital).

Das Inventar muß den Nachweis ermöglichen, daß die Bestände vollständig aufgenommen worden sind. Dazu ist zu veranlassen, daß die Inventur räumlich getrennt vorgenommen wird und das Bestandsverzeichnis entsprechend gegliedert wird (Verkaufsräume, Lager, Werkstatt, Schaufenster, Vertreterkollektionen). Wenn die Reinschriften der Bestandsaufnahme angefertigt werden, sollten (dennoch) die Originalaufzeichnungen mit aufbewahrt werden. Sie könnten im Falle eines Falles als Beweismittel dienen. Sowohl die Handelsbilanz als auch die Steuerbilanz beruhen im wesentlichen auf der Inventur und dem Inventar. Siehe Handelsbilanz, Permanente Inventur, Steuerbilanz, Stichtagsinventur oder Verlegte Inventur

Inventur:
Jeder bilanzierende Kaufmann ist gesetzlich verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und zu jedem Bilanzstichtag sein gesamtes Betriebsvermögen aufzuzeichnen.
Er muß also seine Grundstücke, seine Forderungen, seine Schulden, sein Bargeld sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau aufzeichnen und jedem einzelnen einen zutreffenden Wert beimessen. Dieses Aufzeichnen wird Inventur genannt. Inventur ist eine körperliche Bestandsaufnahme. Die Bewertung muß einwandfrei nachprüfbar sein. Das erfordert zunächst eine genaue Bezeichnung der Ware (Qualität, Größe, Maße). Falls erforderlich, sind Hinweise auf die Einkaufsrechnungen, die Lieferanten oder die Kalkulationsunterlagen anzubringen, soweit dies aus der Artikelbezeichnung bzw. der Artikelnummer nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Abwertungen (von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abweichende Bewertungen) müssen sowohl dem Grund als auch der betragsmäßigen Höhe nach erkennbar und nachprüfbar sein. In diesem Zusammenhang gibt es Inventurvereinfachungen durch Festbewertung oder durch Gruppenbewertung. Inventurarten Die Inventur kann - sowohl nach Handels- als auch nach Steuerrecht - die körperliche Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens auf drei Arten durchführen, und zwar durch

  1. eine Stichtagsinventur oder
  2. eine permanente Inventur oder
  3. eine verlegte Inventur.

Siehe auch Festbewertung, Gruppenbewertung, Handelsbilanz, Inventar oder Steuerbilanz

Investition:

  1. Aus Sicht des Unternehmers: die Verwendung von Kapital. Investiton ist eine Zahlungsreihe, die mit einer Auszahlung beginnt, auf die eine oder mehrere Einzahlungen folgen. Finanzierung und Investion stehen im engen Zusammenhang. Finanzierung (Mittelherkunft) macht nur einen Sinn, wenn diese zu einer vernüftigen (wirtschaftlichen) Verwendung (Investion) einhergeht.

  2. Aus Sicht der Volkswirtschaft: Zugang von Anlagen und Bauwerken (Anlageinvestion), sowie an Lagerbeständen (Vorratsinvestion) im Unternehmnssektor (=Bruttoinvestion).

Die Nettoinvestion ergibt sich, wenn man von der Bruttoinvestion die Ersatz/Reinvestion subtrahiert: also
Nettoinvestion = BruttoinvestionReinvestion

Istkostenrechnung:
Ist-Kosten sind nur die in der abgelaufenen Zeitperiode tatsächlich angefallenen Kosten.
Bei der Istkostenrechnung sollen die tatsächlich angefallenen Mengen und Werte erfaßt werden. Sie erfaßt die Kosten, die in einer Rechnungsperiode effektiv angefallen sind und rechnet sie den Leistungen zu, die in derselben Periode erstellt wurden.
Die Istkostenrechnung ist die klassische Kostenrechnung im nachhinein. Es ist das wesentliche Ziel der Istkostenrechnung, Rechenschaft zu geben und zu dokumentieren, welche Kosten entstanden sind. Bei diesem System kann weder eine Kostenüber- noch eine Kostenunterdeckung entstehen. Den Kostenträgern werden alle Kosten in ihrer ursprünglichen Höhe zugeordnet. Diese Istkosten bilden die Grundlage für die Rechnungslegung die Erfolgsermittlung die Kalkulation von Selbstkosten die Nachkalkulation und die Preisfindung.
Nachteil der Istkostenrechnung: Sie ist eine reine Vergangenheitsrechnung. Sie erfaßt nur die Kosten, die bereits angefallen sind und stellt sie - ohne jegliche Wertung - dar. Die Istkostenrechnung enthält die Kosten, die regelmäßig und zwangsläufig entstanden sind, ebenso wie die Kosten, die durch zufällige Schwankungen entstanden sind. Siehe auch Controlling, Gewinnermittlung oder Normalkostenrechnung und Plankostenrechnung